Berichtsvorlage - M/16/3668-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Hintergrund: 

 

Der konstruktive Umgang mit kultureller und sozialer Vielfalt ist eine der wichtigsten Herausforderungen der Gegenwart und für die Zukunft der Gesellschaft. Den Familien kommt dabei als primäre Sozialisationsinstanz eine zentrale Bedeutung zu. Sie prägen wesentlich die soziale, kognitive, sprachliche und emotionale Entwicklung der heranwachsenden Generation. Sie sind allerdings nicht allein dafür verantwortlich, ob “Integration“ gelingt. Die Herstellung von Chancengleichheit und Förderung einer Grundhaltung der kulturellen Sensibilität und Offenheit ist auch eine Aufgabe des Staates und der Gesellschaft.

 

Dem Schulsystem kommt in diesem Zusammenhang eine Schlüsselfunktion zu. Erforderlich ist ein veränderter Blick der Institution “Schule“ und der in ihr verantwortlich Handelnden auf die durch Migrationsprozesse gewandelte gesellschaftliche Realität sowie um eine Anpassung der Institution in ihren Strukturen, Methoden, Curricula und Umgangsformen an eine in vielen Dimensionen plurale Schülerschaft.

 

In Oberhausen gibt es bereits zahlreiche Schulen, die interkulturelle Arbeitsansätze in ihrem “Schulalltag“ verankert haben. Am 17.10.2011 hat der Rat der Stadt die Verwaltung damit beauftragt, dass „gemeinsam mit dem Integrationsrat geprüft werden [soll], ob dies zu einem Konzept für eine interkulturelle Schule in Oberhausen ausgebaut werden kann“ (Drucksache Nr. A/15/1627-01 / Seite 4). 

 

 

Projektgruppenarbeit & Ergebnisse:

 

Vor diesem Hintergrund wurden in einem ersten Schritt interkulturelle Standards entlang der Dimensionen “Organisation“, “Personal“, “Angebote“ (“Schulleben“) und “Kooperation/ Partizipation“ entwickelt, die für alle Oberhausener Grundschulen unter Einbeziehung der Offenen Ganztagsschule (OGS) / Schulsozialarbeit gelten sollen. Erarbeitet wurden diese von einer schul- und trägerübergreifenden Projektgruppe, die sich im Kern aus Vertreterinnen und Vertretern der Schulleitungen der Oberhausener Grundschulen und der Träger der OGS zusammensetzte. Darüber hinaus waren u.a. der städtische Verwaltungsbereich Schule, die Schulaufsicht, das Bildungsbüro und die Geschäftsstelle des Integrationsrats in den Entwicklungsprozess involviert. Die Projektleitung lag bei der Koordinierungsstelle Integration (ehemals: Bereich 0-4/Büro für Chancengleichheit) der Stadtverwaltung Oberhausen. Zur Beobachtung der adäquaten Umsetzung der zuvor definierten interkulturellen Standards wurden auch “Eckpunkte“ für ein schul- und trägerübergreifendes Monitoring und ein einheitliches Vorgehen bei der Evaluierung der Standards festgelegt.

 

Die Ergebnisse der Projektgruppenarbeit wurden in einem Abschlussbericht (siehe Anlage 1) zusammengefasst und im Anschluss sowohl in der Schulleiterdienstbesprechung als auch im Qualitätszirkel Offener Ganztag vorgestellt und erörtert.

 

Vor dem Hintergrund verwaltungsinterner Umstrukturierungsprozesse, temporärer  Stellenvakanzen und flüchtlingspolitischer Herausforderungen konnte der Prozess nicht im gewünschten Maße nahtlos fortgesetzt werden.

 

Die Projektgruppenarbeit wurde im September 2017 wieder aufgenommen und inhaltlich fortgeführt. Im Mittelpunkt dieses nachgelagerten Prozesses stand die Konkretisierung der bisherigen Projektergebnisse zum Monitoring und der Evaluation. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe “Monitoring/Evaluation“ gebildet, der Vertreterinnen und Vertreter der Schulleitungen, der Träger des Offenen Ganztags, des Bildungsbüros, des Integrationsrates und des Bereiches Statistik (4-5) angehörten. Koordiniert und fachlich begleitet wurde der Entwicklungsprozess durch das Kommunale Integrationszentrum (KI) und die Schulaufsicht. Die erarbeiteten Instrumente und Materialien wurden in der Anlage 2 zusammengefasst.

 

Aktuell (Stand: 17.05.2018) werden die Projektergebnisse zum Themenkomplex “Monitoring/Evaluation“ in relevanten Gremien/Arbeitskreises vorgestellt und erörtert. Parallel dazu wird im Rahmen des Programms “Bildung  integriert“ in Kooperation mit dem Bereich Statistik an einer Digitalisierung der Erhebungsinstrumente gearbeitet. Auf diese Weise soll sowohl der Erhebungs- als auch der Auswertungsprozess effizient gestaltet werden.   

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Die interkulturellen Standards werden zum Beginn des Schuljahres 2018/19 in den Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen in Oberhausen implementiert.

 

Die erste Erhebung der Daten und Informationen zum Stand des interkulturellen Orientierungs- und Öffnungsprozesses erfolgt zum Stichtag 15.10.2018. Alle Rückmeldungen sollen bis zum 02.11.2018 zentral vorliegen.

 

Im Rahmen der nächsten Bildungskonferenz (November 2018) werden die Projektergebnisse und ersten Umsetzungserkenntnisse innerhalb eines Workshops/Forums der interessierten Fachöffentlichkeit vorgestellt.

 

Die erforderliche interkulturelle Schulberatung wird zukünftig durch die Stelle “Fachberater/in Integration“ (Schulaufsicht) sichergestellt. Diese Aufgabenstellung umfasst insbesondere

  • die Beratung und Unterstützung von Leitungen, Arbeitsgruppen, Lehrer/innen und pädagogischen Fachkräften im Rahmen der interkulturelle Unterrichts-, Angebots- und Schulentwicklung und schließt auch
  • die Auswertung und Zusammenführung der erhobenen Daten/Information (Monitoring/Evaluation) der einzelnen Schulen sowie die (darauf basierende) “kollegiale“ Herausarbeitung von Entwicklungspotentialen mit ein.  

 

Koordinierungsgremien für die Umsetzung der interkulturellen Standards sind die Schulleiterdienstbesprechung und der Qualitätszirkel Offener Ganztag. Der regelmäßige Austausch wird durch die Schulaufsicht und den Bereich 3-3/Schule organisiert. 

 

Die Entwicklung von schul- und trägerübergreifenden Perspektiven/Handlungsoptionen und deren Einbindung in übergreifende kommunale Planungsprozesse (Kommunales Integrationskonzept, Schulentwicklungsplanung, Kommunales Bildungsmanagement usw.) erfolgt in enger Abstimmung und Kooperation zwischen dem Bereich 3-3/Schule, der Schulaufsicht sowie dem Kommunalen Integrationszentrum (2-6). Gleiches gilt für die angestrebte enge Verzahnung mit der kommunalen Bildungs- und Integrationsberichterstattung (Bildungsbericht, Integrationsmonitoring usw.).

 

Die entwickelten Standards und Instrumente werden nach einem Jahr und auch zukünftig regelmäßig evaluiert. Im Bedarfsfall werden die erforderlichen Anpassungen vorgenommen. Auch die gewählte Begleitungs- und Koordinationsstruktur wird stetig im Hinblick auf ihre Tragfähigkeit beurteilt.  

 

Perspektivisch wird eine “Übertragung“ der für den Primarbereich entwickelten interkulturellen Standards und Evaluationsinstrumente auf den Sekundarbereich angestrebt. 

Reduzieren

Anlagen

Loading...