Beschlussvorlage - B/16/3732-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung und Durchführung der in der Anlage genannten Maßnahmen ab dem Jahr 2018 im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24.06.2015 (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

 

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für konsumtive Leistungen für die in der Anlage dargestellten Maßnahmen wie folgt:

 

 

Auftragsnummer Bezeichnung Kostenart  Bezeichnung Betrag

250008010188 Projekte  531833 Aufwendungen 453.300,00 EUR
  Sport/KIF  für Zuschüsse
    an übrige
    Bereiche/KIF

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 41.250,00 EUR (Eigenanteil der Stadt Oberhausen) sowie folgende Mehrerträge:

 

Auftragsnummer Bezeichnung Kostenart  Bezeichnung Betrag

250008010188 Projekte 414001 Zuweisungen  370.800,00 EUR
  Sport/KIF  vom Bund/KIF

250008010188 Projekte 448801 Erstattung von   41.250,00 EUR
  Sport/KIF  übrigen
    Bereichen/KIF

 

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/1783-01  Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes

 

Drucksache Nr. B/16/2667-01  Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes

    in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)

   hier:   Konkrete  Maßnahmen  von Sportvereinen, sonstigen

   freien Trägern und Vereinen

 

 

 

 

 

Konsequenzen:

 

Finanzielle ja  (siehe Beschlussvorschlag)

 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG MRW) 24.336.492,83 EUR. Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel stehen für einzelne Investitionsmaßnahmen rd. 27,04 Mio. EUR zur Verfügung. Dieser Anteil bezieht sich auf das Kapitel 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes.

Ab 2018 ist darüber hinaus ein Kapitel 2 beschlossen worden, das hier jedoch bei dieser Vorlage keine Anwendung findet, da in Kapitel 2 lediglich die Schulinfrastruktur förderfähig ist.

 

Bei den in der Anlage aufgeführten Maßnahmen handelt es sich ausschließlich um den Förderbereich des § 3 Abs. 1e (Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen). Vereine bilden für das Allgemeinwohl in Deutschland eine Grundsäule und halten hierfür im Einzelfall auch entsprechende eigene Gebäude vor, damit Menschen Sport treiben und das gesellschaftliche Leben pflegen können. Somit sind diese Gebäude wichtig für das Zusammenleben in Oberhausen. Die Fördervoraussetzungen sind somit erfüllt, so dass die in der Anlage vorgesehenen energetischen Maßnahmen zielführend sind.

 

Bei der Auswahl der jetzt zu berücksichtigenden Maßnahmen wurden in Abstimmung mit dem Bereich 2-5/Sport insbesondere folgende Entscheidungsgrundlagen berücksichtigt:

 

1. Gebäude im Bestand des Vereins seit vielen Jahren

2. Mitglieder

3. Jugendarbeit

 

Die Maßnahmen sind im Einzelnen kurz in der Anlage beschrieben. Alle Objekte wurden durch die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM GmbH) überprüft und die Kosten analysiert. Da die vereinseigenen Gebäude nicht durch die OGM GmbH im Auftrag der Stadt betreut werden, mussten sich die Mitarbeiter/innen zunächst mit den Gebäuden bzw. der Gebäudetechnik vertraut machen, was zu einem erhöhten zeitlichen Aufwand geführt hat.

 

In der Drucksache Nr. B/16/1783-01 für die Sitzung des Rates der Stadt am 04.07.2016 wurde für den Sport eine Quotierung von 4,05 Mio. EUR beschlossen. Innerhalb dieses Rahmens können sowohl Infrastrukturinvestitionen hinsichtlich städtischer Sportanlagen und Gebäude als auch vereinseigener Sportgebäude gefördert werden. Mit den jetzt vorgesehenen Gesamtkosten von 453.300,00 EUR werden die Mittel noch nicht ausgeschöpft, so dass für ggf. zu erwartende Kostensteigerungen noch ein „Puffer“ zur Verfügung steht.

 

Die einzelnen umzusetzenden Maßnahmen wurden dem Sportausschuss in der Sitzung am 05.06.2018 unter Tagesordnungspunkt „Aktuelle Informationen“ vorgestellt. Somit ist eine Beteiligung des Fachausschusses erfolgt.

 

Die angegebenen Kosten beziehen sich ausschließlich auf Baukosten. Die Umsetzung erfolgt durch die OGM GmbH im Rahmen des Projektmanagementvertrages.

 

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Anlagen

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