Beschlussvorlage - B/16/3689-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung zweier stationärer kombinierter Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sowie Einrichtung von 6 unbefristeten Vollzeitplanstellen im Fachbereich 4-6-30/ Ordnungswidrigkeiten, Versicherungen, Aufsichtsangelegenheiten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Recht
- Bearbeitung:
- Sabrina Wiebe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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14.06.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Beschaffungsentscheidung:
a) Die Entscheidung über die Beschaffung zweier stationärer kombinierter Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen für den Knotenpunkt Dorstener-/ Teutoburger Straße zieht der Rat in Anwendung des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung in diesem Einzelfall wieder an sich.
b) Die Stadt beschafft und errichtet zwei kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen für den Knotenpunkt Dorstener-/ Teutoburger Straße (Standorte: Teutoburger Straße, Fahrtrichtung West sowie Dorstener Straße, Fahrtrichtung Süd).
2. Stelleneinrichtung:
Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Einrichtung von 5 unbefristeten Planstellen im mittleren Verwaltungsdienst sowie 1 unbefristeten Planstelle im gehobenen Verwaltungsdienst innerhalb des Bereichs 4-6/Recht (Fachbereich 4-6-30/Ordnungswidrigkeiten, Versicherungen, Aufsichtsangelegenheiten) mit den folgenden Stellenwerten:
2 x Entgeltgruppe 6 TVöD (vorbehaltlich BWK),
3 x Entgeltgruppe 8 TVöD (vorbehaltlich BWK)
1 x Entgeltgruppe 9c TVöD (vorbehaltlich BWK)
Die Kompensation der Personalkosten der neu einzurichtenden Stellen erfolgt über die
Mehreinnahmen im Rahmen der geplanten Maßnahmen zu a) und b).
3. Überplanmäßige Ausgaben/Auszahliungen:
Der Rat beschließt darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Ausgaben/Auszahlungen in Höhe von 105.870 EUR im Deckungsring Personal (D00000001).
Sachverhalt
Begründung
I. Struktur dieser Drucksache:
Mit dieser Drucksache werden dem Rat der Stadt zwei Entscheidungsvorschläge unterbreitet, die in die Zuständigkeitsbereiche zweier unterschiedlicher Organisationseinheiten der Verwaltung fallen:
Die Entscheidung über die Beschaffung zweier stationärer kombinierter Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (Beschlussvorschläge zu 1.) betrifft das Aufgabenspektrum des Fachbereichs 4-6-30/Ordnungswidrigkeiten, Versicherungen, Aufsichtsangelegenheiten, dort die sog. Bußgeldstelle. Die Entscheidung über die Einrichtung von Planstellen (Beschlussvorschlag zu 2.) fällt in die Zuständigkeit des Bereichs 4-1/Personal und Organisation.
Zudem wird der Rat der Stadt gebeten, die Entscheidung über die Beschaffung der Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gemäß § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung („ZustO“) an sich zu ziehen und diese Entscheidung an Stelle des gemäß § 1 Abs. 4 ZustO zuständigen Finanz- und Personalausschusses zu treffen.
Dieser Vorgehensweise liegen die folgenden Erwägungen zu Grunde:
Üblicher Weise werden in Bezug auf Angelegenheiten wie die Vorliegenden jeweils gesonderte Drucksachen gefertigt: Der Bereich 4-6/Recht würde demnach eine Vorlage für den Finanz- und Personalausschuss gefertigt haben, mittels derer die Entscheidung über die Beschaffung der stationären kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeits-überwachungsanlagen erbeten würde; der Bereich 4-1/Personal und Organisation wiederum würde in einer gesonderten Vorlage den Rat der Stadt um die Beschlussfassung zur Stelleneinrichtung bitten.
Die Verwaltung hat sich in dieser Angelegenheit zu einer alternativen Vorgehensweise entschlossen, welche durch die vorliegende Drucksache verkörpert wird. Bereits jetzt sind auf Grund verschiedener Faktoren, welche im Einzelnen nachstehend zu III. erläutert werden, die Fallzahlen im Bereich der Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten so erheblich angestiegen, dass die Beschaffung von zwei stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ohne gleichzeitige Stelleneinrichtungen nicht sinnvoll ist. Auf Grund der bereits jetzt feststellbaren Fallzahlen kann nicht sichergestellt werden, dass die auf Grund weiterer (im Sinne von „neuer“) Überwachungsmaßnahmen einzuleitenden Verfahren nach dem OWiG mit dem vorhandenen Personal bearbeitet werden können.
Durch diese gemeinsame Drucksache der Bereiche 4-6/Recht und 4-1/Personal soll einerseits dieser Umstand verdeutlicht werden; gleichzeitig ermöglicht dieses Format eine einheitliche Begründung, durch welche die Bezüge der einzelnen Beschlussvorschläge zueinander in einem Dokument dargestellt werden können. Andererseits soll hierdurch auch ausdrücklich eine einheitliche Beschlussfassung über beide Beschlussvorschläge erbeten werden; die Verwaltung geht insofern auch im Hinblick auf den Beschlussvorschlag zu 1. a) insbesondere vom Verständnis des Finanz- und Personalausschusses für diese Vorgehensweise aus.
II. Beschlussvorschläge zu 1. (Beschaffungsentscheidung):
1. Wesentlicher Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 21.11.2016 (Drucksache Nr. A/16/2108-01) hat der Rat der Stadt die Verwaltung insbesondere beauftragt,
die Installation von Rotlichtblitzanlagen an neuralgischen Punkten auf Oberhausener Stadtgebiet zu prüfen und umzusetzen.
Seitdem wird das Stadtgebiet daraufhin untersucht (zuständig hierfür ist der Bereich 5-6/Tiefbau), ob in Bezug auf Rotlichtverstöße neuralgische Punkte im Sinne der vorstehend wiedergegebenen Beschlussfassung festgestellt werden können.
In Bezug auf den Knotenpunkt Dorstener-/ Teutoburger Straße ist dies der Fall; in einer Sitzung der Unfallkommission vom 06.02.2018, an welcher Vertreter/innen der Bezirksregierung Düsseldorf, der Polizei, der WBO GmbH sowie der Verwaltung teilgenommen haben, wurde in Bezug auf diesen Knotenpunkt das Folgende festgestellt und protokolliert:
„(…) Der o. g. Knoten wurde im Jahr 2015 erstmalig als Unfallhäufungsstelle erkannt. Im Rahmen der Unfallkommission wurden seinerzeit keine weiteren Maßnahmen beschlossen, da geplant ist, den Knotenpunkt weiträumig umzubauen. Im Jahr 2016 wurde die vorhandene Lichtsignalanlage auf LED-Technik umgerüstet.
Von den insgesamt 26 Unfällen sind 4 der Kategorie 1 - 4 zuzuordnen. Die genaue Aufstellung ist dem Unfallmeldeblatt zu entnehmen.
Der überwiegende Teil der Unfälle (13) ereignete sich im Längsverkehr durch Auffahren vor der LSA Holtener Straße. Zu 8 Unfällen kam es nach Konflikten mit einbiegenden/kreuzenden Wartepflichtigen und vorausfahrenden Verkehrsteilnehmern. In 3 Fällen waren Rotlichtverstöße durch den Geradeausverkehr den Unfällen vorausgegangen. Aus eigener Erfahrung konnten Mitglieder der Unfallkommission Rotlichtverstöße im o. g. Knoten bestätigen.“
Die Unfallkommission hat daher den folgenden Beschluss gefasst:
„Die Unfallkommission beschließt, die Installierung einer kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im o. g. Knoten. Als Standorte sind vorgesehen die Teutoburger Straße in Fahrtrichtung West, sowie auf der Dorstener Straße in Fahrtrichtung Süd.
Der Bereich 4-6 wird gebeten, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.“
Die Beschlussvorschläge zu 1. sind -bezogen auf den Knotenpunkt Dorstener-/Teutoburger Straße- darauf gerichtet, den Ratsauftrag vom 21.11.2016 sowie den vorstehend wiedergegebenen Beschluss der Unfallkommission vom 06.02.2018 umzusetzen.
2. Beschlussvorschlag zu 1. a) (Ratsentscheidung in Anwendung des § 1 Abs. 6 ZustO):
Gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit Anlage 2 ZustO ist für die vorliegende Beschaffungsentscheidung der Finanz- und Personalausschuss zuständig.
Bereits vorstehend zu I. ist dargelegt, aus welchen Gründen sich die Verwaltung zu der Struktur der nunmehr vorliegenden Drucksache entschlossen hat; insbesondere wird eine einheitliche Entscheidung über beide materiellen Beschlussvorschläge angestrebt.
Vor diesem Hintergrund wird der Rat der Stadt gebeten, die erforderliche Beschaffungsentscheidung ausnahmsweise in Anwendung des § 1 Abs. 6 ZustO an sich zu ziehen, da auf diesem Wege eine solche einheitliche Entscheidung erzielt werden kann.
3. Beschlussvorschlag zu 1. b) (materielle Beschaffungsentscheidung):
Neben dem vorstehend zu 1. wiedergegebenen Prüfauftrag hatte der Rat der Stadt der Verwaltung in seiner Sitzung vom 21.11.2016 den Auftrag erteilt, die Umrüstung der bestehenden stationären Geschwindigkeitsmessanlagen auf Lasertechnik sowie den Einsatz von „Schwarzlichtblitzern“ zu prüfen. Geschwindigkeitsmessanlagen mit so genanntem Schwarzlichtblitz werden nach Auskunft einer Herstellerfirma ausschließlich für Messungen in Tunneln angeboten (dies wurde dem Rat der Stadt bereits im Rahmen der Drucksache Nr. B/16/2602-01, Ratssitzung vom 22.05.2017, mitgeteilt) und kommen daher für diese Messstelle nicht in Betracht.
Die zurzeit im Stadtgebiet überwiegend verwendeten stationären Anlagen messen die gefahrenen Geschwindigkeiten über in die Fahrbahn eingebaute Induktionsschleifen. Die Messtechnik ist zuverlässig und ein in der Rechtsprechung anerkanntes standardisiertes Messverfahren. Bei einem vollständigen Ersatz dieser Technik durch Lasertechnik könnten die vorhandenen Messinnenteile nicht weiterverwendet werden. Daher hat sich die Verwaltung entschlossen, die vorhandene Technik aus wirtschaftlichen Erwägungen jeweils schrittweise an Stelle ggf. erforderlich werdender Reparaturen gegen Lasertechnik auszutauschen und im Falle der Errichtung neuer stationärer Messanlagen ausschließlich Lasertechnik zu beschaffen (vgl. hierzu ebenfalls Drucksache Nr B/16/2602-01). Eine Ersatzbeschaffung unter Nutzung von Lasertechnik hat die Verwaltung bereits in Bezug auf die Messstelle Konrad-Adenauer-Allee (Fahrtrichtung Süd) vorgenommen; auch am Knotenpunkt Dorstener-/ Teutoburger Straße soll Lasertechnik zum Einsatz kommen.
Für die Realisierung zweier kombinierter Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlage mit zeitgemäßer Lasertechnik kommt nur ein Hersteller in Betracht; dies wird im Rahmen des Beschaffungsvorganges zu dokumentieren sein. Es ist mit einer Ausgabe von etwa 210.000 € incl. MwSt. zu rechnen.
In dem vorstehend genannten Betrag sind die wesentlichen folgenden Bestandteile enthalten:
- 2 Messsysteme mit je zwei Kameras und einem Xenon-Blitz
- 2 wetterfeste Säulen
- Installation
- 2 Kommunikations-PCs
- 2 x Sicherheitseinrichtungen (Meldemodul mit Alarmfunktion, Rauchmelder und Erschütterungssensor, Zusatzverriegelung zum Vandalismusschutz)
- Beschäftigtenschulung
Zusätzlich ist mit einem Aufwand von bis zu 40.000 € incl. MwSt. für die erforderlichen Tiefbauarbeiten, die Herstellung der Stromversorgung etc. zu rechnen.
Mit Ausnahme der Schulungskosten in Höhe von rd. 1.100 € incl. MwSt. handelt es sich um investive Maßnahmen. Die entsprechenden Mittel stehen auf der Finanzposition 783100 (Finanzstelle 460001110100000), Ansatz 2018: 250.000 € zur Verfügung. Sollten im Haushaltsjahr 2018 im Zusammenhang mit der Verkehrsüberwachung weitere investive Maßnahmen erforderlich werden (z. B. erforderliche Ersatzbeschaffungen auf Grund von Defekten; solche sind jedoch gegenwärtig nicht ersichtlich), wird die Verwaltung ggf. eine überplanmäßige Ausgabe beantragen.
III. Beschlussvorschlag zu 2. (Stelleneinrichtung):
1. Zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Der Bereich 4-6/Recht hat im wesentlichen seit dem Jahre 2013 verschiedene zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet veranlasst; hierzu zählen insbesondere
- die Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage an der Fernewaldstraße,
- die Beschaffung einer zweiten mobilen Messeinheit („Radarwagen“) sowie
- die Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage an der Osterfelder Straße.
Neben eigenen Messungen an den vorstehend genannten sowie den weiteren stationären Überwachungsanlagen im Stadtgebiet und auf Grund des Einsatzes der „Radarwagen“ erhält der Fachbereich 4-6-30/ Aufgabengebiet „Bußgeldstelle“ regelmäßig Messdaten der Polizei Oberhausen und zudem solche der Autobahnpolizei Moers, welche für die Geschwindigkeitsüberwachung auf Autobahnen im Stadtgebiet zuständig ist und leitet entsprechende Verfahren nach dem OWiG ein. Neben „konventionellen“ Messungen in Autobahnbaustellen führt die Autobahnpolizei Moers seit der jüngsten Vergangenheit in ihrem Zuständigkeitsbereich auch Messungen unter Einsatz einer semistationären Anlage (sog. „Enforcement Trailer“) durch. Diese semistationäre Anlage, welche keinen Personaleinsatz an der Messstelle erfordert, wird nach Auskunft der Autobahnpolizei Moers künftig bis auf Weiteres sechsmal im Jahr für jeweils eine Woche im 24-Stunden-Betrieb im Autobahnkreuz Oberhausen zum Einsatz kommen. Zum ersten Mal wurde sie bereits Ende März 2018 eingesetzt.
Nach der im Fachbereich 4-6-30/Aufgabengebiet „Bußgeldstelle“ geführten Statistik haben sich im Hinblick auf Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten die Fallzahlen in den Jahren 2015 bis 2017 wie folgt entwickelt:
| 2015 | 2016 | 2017 |
Anzeigen der Polizei | 19.068 | 19.967 | 17.440 |
Verfahren FB 4-6-30 | 19.967 | 19.276 | 34.155 |
Bußgeldbescheide | 30.737 | 31.097 | 35.631 |
Während die Zahl der Anzeigen der Polizei im Betrachtungszeitraum annähernd auf demselben Niveau lag, ist hinsichtlich der vom Fachbereich 4-6-30 auf Grund eigener Messungen eingeleiteten Verfahren im Jahre 2017 ein erheblicher Anstieg (um fast 15.000 Verfahren) zu verzeichnen. Auch die Zahl der im Jahre 2017 erlassenen Bußgeldbescheide ist im Vergleich zu den Vorjahren spürbar angestiegen. Dass dieser Anstieg nicht demjenigen der vom Fachbereich 4-6-30 auf Grund eigener Messungen eingeleiteter Verfahren entspricht, beruht darauf, dass nicht jeder Verstoß zum Erlass eines Bußgeldbescheides führt, sondern vielfach noch eine Verwarnung rechtfertigt.
Die Anzahl der Verstöße ist selbstverständlich abhängig vom Verhalten der Verkehrsteilnehmer/innen, jedoch kann der erhebliche Anstieg der „Verfahren FB 4-6-30“ auf die im Jahre 2017 in Betrieb genommene zweite mobile Messeinheit sowie insbesondere die Inbetriebnahme der stationären Geschwindigkeitsmessanlage an der Osterfelder Straße am 19.07.2017 zurückgeführt werden. Da die Osterfelder Straße wegen ihrer Erschließungsfunktion für die Neue Mitte von einer erheblichen Anzahl ortsfremder Verkehrsteilnehmer/innen genutzt wird, kann von einem „Gewöhnungseffekt“ und damit einhergehend nachhaltig sinkenden Fallzahlen nicht ausgegangen werden. Dies wird bestätigt durch die Auswertung der monatlichen Fallzahlen dieser Messstelle in der Zeit ab der Inbetriebnahme bis zum 30.04.2018 (beide Fahrtrichtungen):
- 19.07.-31.07.2017: 1.615
- August 2017: 3.365
- September 2017: 3.248
- Oktober 2017: 3.216
- November 2017: 2.293
- Dezember 2017: 2.038
- Gesamt 2017: 15.775
- Januar 2018: 2.470
- Februar 2018: 2.183
- März 2018: 2.246
- April 2018: 2.134
- Gesamt: 9.033
Für die Monate Januar bis April 2018 kann demnach allein für die Messstelle Osterfelder Straße eine durchschnittliche Fallzahl von ca. 2.260/Monat festgestellt werden. Verkehrsverstöße entwickeln sich nicht linear; gleichwohl erscheint es angesichts der vorstehenden Aufstellung nicht unrealistisch, für das Jahr 2018 jedenfalls einen Durchschnittswert von 2.000 Verfahren/Monat, mithin 24.000 Verfahren allein für diese neue Messstelle anzunehmen.
Darüber hinaus ist auf Grund der künftig regelmäßig stattfindenden Einsätze der Autobahnpolizei Moers im Autobahnkreuz Oberhausen (vgl. die vorstehenden Ausführungen zur neuen semistationären Anlage) mit einer Steigerung der Fallzahlen im deutlich vierstelligen Bereich pro Jahr zu rechnen.
Schließlich werden auch die auf Grund der mit dieser Drucksache erbetenen Entscheidung zu errichtenden kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen naturgemäß zu weiteren Fallzahlsteigerungen führen; eine gesicherte Prognose ist insofern gegenwärtig nicht möglich; allerdings werden auf Grund der Anlagen am Knotenpunkt Dorstener-/ Teutoburger Straße zusätzliche Verstöße in jedenfalls nicht unerheblicher Zahl festgestellt werden, die zu ahnden sein werden.
2. Personelle Maßnahmen:
Im Vergleich zu den vorstehend zu 1. dargestellten internen und externen Faktoren/Maßnahmen, welche zu einem insbesondere im Jahr 2017, aber auch künftig fortgesetzt deutlich gestiegenen Niveau der vom Fachbereich 4-6-30 durchzuführenden Verfahren nach dem OWiG führen, hat sich die Stellen- bzw. Personalsituation im Fachbereich 4-6-30 seit 2013 nicht entsprechend verändert.
Vielmehr wurde dem Anstieg der Fallzahlen bisher vorwiegend durch interne organisatorische Maßnahmen (Qualifizierung von Beschäftigten und deren Einsatz auf Mischarbeitsplätzen), durch die Nutzung der Möglichkeiten der Teleheimarbeit (und damit mögliche Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitkräften) und nur vereinzelt durch Stelleneinrichtungen begegnet; so hat der Rat der Stadt
- am 16.12.2013 (Drucksache Nr. B/15/3139-01) die Einrichtung von 1,5 Planstellen sowie
- am 19.12.2016 (Drucksache Nr. B/16/2218-01) die Einrichtung von 3 Planstellen
im Aufgabengebiet „Bußgeldstelle“ beschlossen. Die am 19.12.2016 beschlossenen zusätzlichen drei Planstellen standen bereits im Zusammenhang mit den damals prognostizierten Bedarfen auf Grund der Errichtung der neuen Geschwindigkeitsmessanlage an der Osterfelder Straße; andererseits beruhte der Stellenbedarf auch auf der geplanten Beschaffung einer zweiten mobilen Messeinheit, vgl. insgesamt die Drucksache Nr. B/16/2218-01. Allerdings waren die tatsächlich auf Grund dieser Messanlage entstehenden Fallzahlen, der regelmäßige Einsatz der semistationären Anlage der Autobahnpolizei Moers in Oberhausen sowie der Anstieg der Fallzahlen auf Grund einer kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlage zum damaligen Zeitpunkt nicht abschließend kalkulierbar. Daher hatte sich die Verwaltung im Jahre 2016 zu einer konservativen Kalkulation des Stellenbedarfes entschlossen.
Die Erfahrungen und Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit (seit Inbetriebnahme der Anlage an der Osterfelder Straße im Juli 2017) haben gezeigt, dass zusätzlicher Stellenbedarf besteht. Zusätzlicher Arbeitsaufwand im Fachbereich 4-6-30 entsteht auch durch eine Steigerung der zu bearbeitenden Fälle nach OWi- Anzeigen des personell aufgestockten kommunalen Ordnungsdienstes sowie aus weiteren Maßnahmen im Rahmen des Projektes Stadtsauberkeit.
Aus den vorstehend genannten Gründen ist somit die Beschaffung der zwei Anlagen für den Knotenpunkt Dorstener-/Teutoburger Straße nur dann sinnvoll, wenn gleichzeitig die im Rahmen dieser Drucksache angeführten Stellen geschaffen und anschließend besetzt werden; auch die auf Grund der Anlage an der Osterfelder Straße und auf Grund der Messungen der Autobahnpolizei einzuleitenden Verfahren führen zu Fallzahlen, welche zusätzlichen Stellenbedarf bedingen.
Falls die hiermit beantragten Stellen nicht eingerichtet werden sollten, wird voraussichtlich nicht zu vermeiden sein, dass hinsichtlich einer nicht unerheblichen Anzahl von Verkehrsverstößen die dreimonatige Verfolgungsverjährung eintritt. Dies jedoch führt zu einer sehr unvorteilhaften Außenwirkung, insbesondere bei den betroffenen Verkehrsteilnehmern/innen („Es passiert mir nichts, wenn ich rase.“) und damit letztlich zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Es wirkt sich zudem negativ auf die in der HSP- Maßnahme Nr. 40/41a verkörperten Haushaltssanierungsziele aus.
3. Personalkosten und Refinanzierung
Die Personalkosten lt. KGSt stellen sich wie folgt dar:
EG 6 = 49.100 EUR x 2 = 98.200 EUR
EG 8 = 52.900 EUR x 3 = 158.700 EUR
EG 9c = 65.700 EUR = 65.700 EUR
= 322.600 EUR
Den betreffenden zusätzlichen Beschäftigten müssen auch Büroräume und -ausstattung zur Verfügung gestellt werden; freie Kapazitäten bestehen im Bereich 4-6/Recht insofern nicht.
Die Sachkosten (9.700 EUR pro Stelle) betragen 58.200 EUR.
Die zusätzlichen Personal- und Sachkosten werden erheblich unter den zusätzlich zu erzielenden Einnahmen liegen. Eine präzise Kalkulation ist insofern zwar naturgemäß nicht möglich, aber die Prognose kann auf Grund der folgenden Zahlen bekräftigt werden:
Bereits aus dem vorstehenden Abschnitt III. 1. gehen Informationen zu den Fallzahlen im Allgemeinen sowie zu denjenigen auf Grund festgestellter Verstöße an der Osterfelder Straße hervor.
Zusätzlich ist festzustellen, dass die IST-Einnahmen aus Bußgeldern im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Stichtag 24.05.2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum signifikant angestiegen sind:
01.01.2017 - 24.05.-2017: 1.151.238,76 EUR
01.01.2018 - 24.05.-2018: 1.697.143,74 EUR
Der wesentliche Faktor für diese bereits jetzt feststellbare erhebliche Steigerung um rd. 545.000 EUR ist die Inbetriebnahme der Geschwindigkeitsmessanlage an der Osterfelder Straße; bezogen auf das Jahr 2018 wären allein auf Grund der in nur fast fünf Monaten erzielten Mehreinnahmen alle vorstehend genannten Kosten deutlich kompensiert.
Die Beteiligungsverfahren werden parallel eingeleitet.
IV. Beschlussvorschlag zu 3. (Überplanmäßige Ausgaben/Auszahlungen):
Die im Zusammenhang mit den beantragten sechs Stellen entstehenden Personalkosten sind nicht im Haushalt 2018 eingeplant; die Verwaltung geht von einer Stellenbesetzung ab September 2018 aus; damit errechnet sich ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe von 105.870 EUR.
Kurzfassung
Mittels der vorliegenden Drucksache soll der Rat der Stadt gebeten werden, der Beschaffung zweier kombinierter Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen für den Knotenpunkt Dorstener-/ Teutoburger Straße (Standorte: Teutoburger Straße, Fahrtrichtung West sowie Dorstener Straße, Fahrtrichtung Süd) sowie der Einrichtung von sechs Stellen im Fachbereich 4-6-30/ Aufgabengebiet „Bußgeldstelle“ im Rahmen einer einheitlichen Entscheidung zuzustimmen, da beide Entscheidungen in einem unmittelbaren Zusammenhang zueinander stehen und überdies die Einrichtung weiterer Stellen im Aufgabengebiet auch auf Grund gestiegener Fallzahlen wegen anderer Einflussfaktoren erforderlich ist.
