25.06.2018 - 18 Beschaffung zweier stationärer kombinierter Rot...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Sitzung:
-
31. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 25.06.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Recht
- Bearbeitung:
- Sabrina Wiebe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Stadtv. Stehr dankt für die sinnvolle Entscheidung, Vorschläge, die in die Zuständigkeit zweier unterschiedlicher Organisationseinheiten fallen, einheitlich in der Vorlage zum Ausdruck zu bringen. Besonders erfreut zeigt sie sich allerdings darüber, dass aufgrund des Antrags der CDU-Fraktion im November 2016 die Installation von Rotlichtblitzanlagen an neuralgischen Punkten auf Oberhausener Stadtgebiet zu prüfen und umzusetzen, das Stadtgebiet kritisch untersucht worden ist und die neuralgischen Punkte sukzessive mit Lasertechnik ausgestattet werden. In diesem Zusammenhang möchte sie auch daran erinnern, dass gegen die bekannte Raserei auf der Mülheimer Straße dringend eine Lösung unter Einbindung von Bürgerbeteiligung herbeigeführt werden müsste.
Stadtv. Nowak hält es nicht für den richtigen Weg, Sach- und Personalleistungen in einer Vorlage zusammen aufzuführen.
OB Schranz teilt mit, dass die haushalterische Darstellung selbstverständlich eine separate ist.
Beig. Motschull weist ergänzend darauf hin, dass Vereinfachungsgründe dazu geführt haben, möglichst den gesamten Vorgang abbilden zu können.
Stadtv. Nowak hinterfragt was passiert, wenn die Mehreinnahmen die zusätzlichen Personalkosten nicht decken.
OB Schranz merkt an, dass zusätzliches Personal nicht deshalb eingestellt wird, um dieses durch die Einnahmen der Blitzgeräte bezahlen zu können.
Stadtv. Blanke begrüßt es, dass der Vorschlag, den die GRÜNEN-Fraktion bereits Ende der 90'er Jahre gemacht haben, jetzt umgesetzt wird.
Beig. Motschull macht deutlich, dass eine solche Maßnahme erst erfolgen kann, wenn sich die Unfallkommission vor Ort damit beschäftigt hat. Das tut sie nicht, wenn ein Vorschlag willkürlich ist. Vielmehr muss die Maßnahme angemessen und sachgerecht dazu geeignet sein, die Verkehrssicherheit herbeizuführen. Außerdem sind solche Vorgehensweisen ohne Mitsprache der Bezirksregierung gar nicht möglich. Das Ergebnis ist in der Vorlage dargestellt.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt beschließt:
1. Beschaffungsentscheidung:
a) Die Entscheidung über die Beschaffung zweier stationärer kombinierter Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen für den Knotenpunkt Dorstener-/ Teutoburger Straße zieht der Rat in Anwendung des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung in diesem Einzelfall wieder an sich.
b) Die Stadt beschafft und errichtet zwei kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen für den Knotenpunkt Dorstener-/ Teutoburger Straße (Standorte: Teutoburger Straße, Fahrtrichtung West sowie Dorstener Straße, Fahrtrichtung Süd).
2. Stelleneinrichtung:
Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Einrichtung von 5 unbefristeten Planstellen im mittleren Verwaltungsdienst sowie 1 unbefristeten Planstelle im gehobenen Verwaltungsdienst innerhalb des Bereichs 4-6/Recht (Fachbereich 4-6-30/Ordnungswidrigkeiten, Versicherungen, Aufsichtsangelegenheiten) mit den folgenden Stellenwerten:
2 x Entgeltgruppe 6 TVöD (vorbehaltlich BWK),
3 x Entgeltgruppe 8 TVöD (vorbehaltlich BWK)
1 x Entgeltgruppe 9c TVöD (vorbehaltlich BWK)
Die Kompensation der Personalkosten der neu einzurichtenden Stellen erfolgt über die
Mehreinnahmen im Rahmen der geplanten Maßnahmen zu a) und b).
3. Überplanmäßige Ausgaben/Auszahliungen:
Der Rat beschließt darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Ausgaben/Auszahlungen in Höhe von 105.870 EUR im Deckungsring Personal (D00000001)."
