Beschlussvorlage - B/16/3621-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Hauptausschuss unterstützt die Zielsetzung, die landwirtschaftlichen Flächen im Eigentum der Stadt umweltgerecht zu bewirtschaften, um so der Zerstörung der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken. Dazu soll in den Pachtverträgen unter anderem der Einsatz von Glyphosat auf stadteigenen landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich untersagt werden.

 

  1. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung im Rahmen eines Runden Tisches mit den Landwirten, der Landeswirtschaftskammer NRW und dem BUND eine möglichst einvernehmliche Lösung hierzu zu erarbeiten. Die Ergebnisse des Runden Tisches sind neben dem Hauptausschuss den zuständigen Fachgremien (Naturschutzbeirat, Umweltausschuss) vorzulegen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Kreisgruppe Oberhausen, beantragt gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW mit Schreiben vom 15.04.2018 (siehe Anlage) die Verpachtung der städtischen landwirtschaftlichen Flächen an ökologischen Kriterien auszurichten.

 

Der BUND hat die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob bei Pachtverträgen die Anwendung von Glyphosat vertraglich untersagt werden kann. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob weitere ökologische Kriterien wie z.B. Einhaltung einer mindestens 3-gliedrigen Fruchtfolge und die Anlage von Blühstreifen entlang der Ackerränder Gegenstand des Pachtvertrages werden können.

 

Von den landwirtschaftlich genutzten Flächen im Eigentum der Stadt Oberhausen sind aktuell ca. 29 ha Ackerfläche an fünf Landwirte verpachtet. Die Laufzeit eines Pachtvertrages ist grundsätzlich für ein Jahr (01.11. - 31.10.) festgelegt. Damit nicht jedes Jahr neue Verträge abgeschlossen werden müssen, verlängert sich das Pachtverhältnis bisher automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht bis zum 01.11 des vorhergehenden Jahres gekündigt wird. Eine Änderung der laufenden Verträge ist nur mit dem Einverständnis der Landwirte möglich. Ökologische Kriterien sind bisher vertraglich nicht geregelt.

 

Die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Artenvielfalt sind seit Jahren schon Gegenstand wissenschaftlicher Studien. Durch den Einsatz von Breitbandherbiziden wie z.B. Glyphosat wird die Begleitflora von Ackerflächen vernichtet, was zu Habitat- und Nahrungsverlusten führt und sich somit negativ vor allem auf die Insektenvielfalt auswirkt.

 

Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind in Deutschland derzeit 105 glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel zugelassen. Glyphosat wirkt als Breitbandherbizid auf alle ein- und zweikeimblättrigen Pflanzen. In Deutschland sind strikte Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat festgesetzt. Demnach sind auf derselben Fläche maximal zwei Behandlungen im Jahr im Abstand von mindestens 90 Tagen und insgesamt nicht mehr als 3,6 kg Wirkstoff pro Hektar erlaubt. Glyphosat wird auf Ackerflächen meist vor dem Säen der Feldfrucht aufgebracht. Spätanwendungen sind nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen eine Beerntung sonst nicht möglich wäre (Sikkation).

 

Die EU-Kommision hat im November 2017 im Berufungsauschuss eine Verlängerung der europäischen Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat für fünf weitere Jahre beschlossen. Ob und inwiefern Glyphosat krebserregend ist, ist momentan sehr umstritten.

 

Die Städte Bottrop und Dortmund haben den Einsatz von Glyphosat auf den stadteigenen landwirtschaftlichen Flächen bereits untersagt. Die Stadt Bottrop legt als Ausnahme fest, dass Glyphosat bei der Queckenbekämpfung angewendet werden darf. Die Stadt Essen untersagt den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln zur Ernteerleichterung (Sikkation).

 

Aus vertragsrechtlicher Sicht kann die verbindliche Festlegung von ökologischen Kriterien entweder im Einvernehmen beider Vertragspartner geändert oder durch den Abschluss neuer Verträge ausgesprochen werden. Dazu müssten zunächst sämtliche Verträge mit den Pächtern gekündigt werden.

 

Der Einsatz von Glyphosat ist in Deutschland grundsätzlich nicht verboten und streng geregelt. Die Stadt Oberhausen kann den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wie z.B. Glyphosat nur auf den stadteigenen landwirtschaftlichen Flächen verbieten. Im Rahmen der Grünflächenunterhaltung setzt die Stadt seit Jahren keine chemischen Pestizide/Herbizide mehr ein.

 

Die Verwaltung unterstützt daher den Vorschlag, die Biodiversität in Oberhausen zu stärken. Sie hält es jedoch für wichtig, vorher mit den betroffen Landwirten zu sprechen. Im Rahmen eines Runden Tisches mit den Landwirten, der Landwirtschaftskammer NRW und dem BUND soll ein Maßnahmenkonzept erarbeiten werden, um eine möglichst einvernehmliche Lösung zu erhalten. Ziel ist es, eine verbindliche Regelung zu finden, um die Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen zu stärken.

 

Eine verbindliche Festlegung einer mindestens dreigliedrigen-Fruchtfolge ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Zum einen hängt die Wahl von Art und Umfang der anzubauenden Früchte von den ökologischen Standortbedingungen als auch von den ökonomischen Notwendigkeiten ab. Der Standort entscheidet, welche Frucht überhaupt für den Anbau in Betracht kommt. Die Landwirte in Oberhausen haben sich unterschiedlich spezialisiert und halten verschiedene Fruchtfolgen ein. Eine Anbaudiversifizierung (Umsetzung und Einhaltung einer Fruchtfolge) wird z.B. über die Greening-Prämie umgesetzt.

 

Die Anlage von Blühstreifen wird durch diverse Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten (Agrarumweltmaßnahme, Vertragsnaturschutz, Greening) gefördert oder angerechnet. Das Greening ist elementarer Bestandteil der EU-Agrarförderung und bedeutet eine Direktzahlung an die Landwirte von der EU, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt werden (z. B. Fruchtartenvielfalt der Ackerflächen, Erhalt von Dauergrünland, ökologische Vorrangflächen).

 

Nach Aussage des Ortlandwirtes haben drei Landwirte in Oberhausen auf ihren landwirtschaftlichen Flächen schon Blühstreifen angelegt, die über die Greening-Prämie umgesetzt werden. Die Anlage von Blühstreifen wird Thema am Runden Tisch sein, um zu klären, wie dieses Ziel festgehalten werden kann.

 

 

 

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Anlagen

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