Beschlussvorlage - B/16/3618-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderrichtlinien und Verfahrensweise für Zuschüsse für Renovierung/Erneuerung an Einrichtungen der offenen Kinder und Jugendarbeit
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Hendrik Detmers
- Verantwortung:
- Dez 3 Frau Münich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beschlussfassung
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20.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegenden Förderrichtlinien und die Verfahrensweise für die Zuschüsse für Renovierung/Erneuerung an Einrichtungen der offenen Kinder und Jugendarbeit.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt darüber hinaus, dass die Fachverwaltung unter Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und nach Beratung der Anträge in der AG-Jugendarbeit die Zuwendung erteilen kann. Am Ende eines jeden Haushaltsjahres wird dem Jugendhilfeausschuss ein Bericht über die verausgabten Mittel vorgelegt.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Grundlagen
Im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes mit dem Geltungszeitraum 2015 bis 2020 stehen in Auftrag 310006050300 Sachkonto 531814 insgesamt 40.910 EUR pro Haushaltsjahr für Zuschüsse für Renovierung/Erneuerung an Einrichtungen der offenen Kinder und Jugendarbeit zur Verfügung.
Mit dieser Vorlage werden die Fördergrundsätze und die Verfahrensweise neu strukturiert. Zudem wird erstmals ein einheitliches Antragsformular eingeführt.
Die Fördergrundsätze, Verfahrensweise und die Antragsform wurden in der Sitzung der AG-Jugendarbeit am 15.05.2018 positiv beraten.
Fördergrundsätze, Verfahrensweise und Antragsform
1. Förderempfänger/-in
Förderempfänger sind freie Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit, bei denen eine Anerkennung nach § 75 SGB VIII vorliegt.
2. Fördergegenstand
Bezuschusst werden Investitionen für den dringlichsten Erneuerungsbedarf in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Gefördert werden können:
- Erneuerung und zusätzlicher Einbau oder die Verbesserung von Installationen und betriebstechnischen Anlagen
- Erst-, Ergänzungs- und Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen
- andere investive Kosten im Zusammenhang mit innovativen Projekten
3. Förderhöhe
Pro Haushaltsjahr stehen insgesamt 40.910 EUR als Investitionskostenzuschuss zur Verfügung. Je Einzelantrag sind maximal 7.500 EUR förderfähig.
Zuschüsse für Einrichtungen, die im laufenden Jahr neu gebaut werden, sind von der maximalen Zuschusshöhe ausgenommen und werden individuell betrachtet.
4. Eigenanteil
Die Bezuschussung erfolgt in Form einer Restfinanzierung der förderungsfähigen Aufwendungen. Ein Eigenanteil von mindestens 5% an den Gesamtausgaben ist vorgegeben. Der Eigenanteil kann auch in Form von Eigenleistungen erbracht werden. In Ausnahmefällen, bei Trägern ohne Eigenmittel, kann auf den Eigenanteil verzichtet werden. Dies ist hinreichend zu begründen.
5. Antragsfrist
Die Anträge können ganzjährig unter Einhaltung der vorgegebenen Form eingereicht werden bei:
Fachbereich 3-1-50/Jugendförderung
Jugendpflege
Alte Heid 13
46047 Oberhausen
6. Zuwendungsvergabe und Verwendungsnachweis
Über die Vergabe entscheidet die Fachverwaltung unter Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Vor der Zuwendung werden die Anträge in der AG-Jugendarbeit beraten. Am Ende des Haushaltsjahres wird dem Jugendhilfeausschuss ein Bericht über die verausgabten Mittel vorgelegt.
Der Verwendungsnachweis ist unmittelbar nach Abschluss der Renovierungsmaßnahme einzureichen. Eine Prüfung durch die Bauverwaltung nach Beendigung der Maßnahme bleibt vorbehalten.
7. Antragsform
Name der Einrichtung und Titel der Investition
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Grund und Ziel(e) der Investition
Auf welche Problemlage(n) / Ursachenanalyse bezieht sich die Investition?
Woraus wird der Bedarf abgeleitet? Sind Alternativen vorhanden?
Welche Wirkung soll die Investition haben?
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Geplanter Zeitraum der Umsetzung der Investition
Die Maßnahme muss innerhalb von drei Monaten, nach Zustellung des Zuwendungsbescheides, abgeschlossen sein. Verzögerungen sind zu beantragen.
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Umsetzungsplan der Investition
In welcher Form wird die Investition umgesetzt?
Zur Beantragung sind prüffähige Angebote einschlägiger Fachfirmen oder vergleichbare Kostenvoranschläge als Anhang zu diesem Antrag vorzulegen. Durch die Stadt erfolgt ggf. vor Ort eine Prüfung des Bedarfes und der Ausführung.
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Träger der Maßnahme
Ansprechperson, Adresse, Telefonnummer, Email-Adresse
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Kostenplan
lfd. Nr. | Art der Ausgaben | Euro |
| Gesamtausgaben: |
Finanzierungsplan
| Euro |
Gesamtausgaben: | |
Eigenanteil (mind. 5 % der Gesamtausgaben)*: | |
Leistungen Dritter: | |
Beantragte Zuwendung (max. 7.500,00 EUR): |
*Begründung, falls kein Eigenanteil möglich ist:
Bankverbindung (IBAN, BIC)
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Mit dem Abschluss der Maßnahme ist nach spätestens acht Wochen der Verwendungsnachweis einzureichen. Bis spätestens 15. Januar des Folgejahres muss der Verwendungsnachweis vollständig beim Fördergeber vorliegen.
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Carina Neiß, 825-3953
Eberhard Wickum, 825-3963
Hendrik Detmers, 825-9460
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Datum, Unterschrift des Trägers
