20.06.2018 - 3.1 Förderrichtlinien und Verfahrensweise für Zusch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 20.06.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Hendrik Detmers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Real hält die vorgeschlagene Verfahrensweise für eine sinnvolle Entlastung des Jugendhilfeausschusses.
Dem widerspricht Frau Willing-Spielmann. Ihrer Meinung nach ist es wichtig zu wissen, was bei den einzelnen Trägern passiert und ob bei den Projekten Eigenarbeit geleistet wird. Daher plädiert sie für eine Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss.
Frau Walther hält eine vorherige Beratung in der AG Jugendarbeit für ausreichend. Im Übrigen kann die vorgeschlagene Vorgehensweise für die Zukunft auch wieder geändert werden.
Durch Herrn Real wird darauf hingewiesen, dass es in der Vergangenheit mehrmals zu Situationen kam, in denen Gelder nicht zeitnah ausgezahlt werden konnten und so ein Stillstand herbeigeführt wurde. Er regt eine einjährige Probephase an.
Frau Willing-Spielmann beantragt eine getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlages.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt sodann einstimmig für Punkt 1 des Beschlussvorschlages und mehrheitlich mit Gegenstimmen von CDU und BDKJ und Enthaltung der LinkenListe für Punkt 2 des Beschlussvorschlages und fasst somit den folgenden Beschluss:
Beschluss
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegenden Förderrichtlinien und die Verfahrensweise für die Zuschüsse für Renovierung/Erneuerung an Einrichtungen der offenen Kinder und Jugendarbeit.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt darüber hinaus, dass die Fachverwaltung unter Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und nach Beratung der Anträge in der AG-Jugendarbeit die Zuwendung erteilen kann. Am Ende eines jeden Haushaltsjahres wird dem Jugendhilfeausschuss ein Bericht über die verausgabten Mittel vorgelegt.
