Beschlussvorlage - B/16/3457-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage 2 beigefügten überarbeiteten „Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Oberhausen“.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/2095-01 vom 19.12.2016

Drucksache Nr. B/16/2305-01 vom 13.02.2017

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ x ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Hintergrund

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 19. Dezember 2016 die „Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Oberhausen“ (s. Drucksache Nr. B/16/2095-01) und am 13. Februar 2017 eine Ergänzung der Leitlinien (s. Drucksache Nr. B/16/2305-01) beschlossen.

 

Mit den Leitlinien wurden klare und verbindliche Regeln für den Mitwirkungsprozess von Bürgerinnen und Bürgern bei städtischen Vorhaben aufgestellt. Gleichzeitig wurden die Rollen und Möglichkeiten der Akteure eindeutig definiert.

 

Im Wesentlichen machen die Leitlinien Aussagen über:

  • die Ziele und Qualitätskriterien
  • die Vorhaben(-liste)
  • die Formen der Beteiligung
  • die Koordinierungsstelle
  • den Arbeitskreis Bürgerbeteiligung
  • die Initiativmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger
  • das Beteiligungskonzept
  • die Überprüfung und Fortschreibung der Leitlinien

 

Weiterentwicklung der Leitlinien

Bereits während des Erarbeitungsprozesses und im Rahmen der Beschlussfassung im Rat wurde  von verschieden Seiten (Bürgerschaft, Politik, Verwaltung) betont, dass die Leitlinien einer stetigen Überprüfung bedürfen. Diesem Anspruch wurde auch in den Leitlinien Rechnung getragen. So heißt es unter  anderem im Punkt III. 10.

 

„Die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung und der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung formulieren ihre Erkenntnisse in Bezug auf die Leitlinien, entwickeln Vorschläge für die Weiterentwicklung und machen einmal jährlich Veränderungsvorschläge, die dann in öffentlicher Sitzung vom Rat der Stadt diskutiert und ggfs. beschlossen werden.“

Mit der Weiterentwicklung der „Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Oberhausen“ wurden Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie Hinweise aus der Politik und Verwaltung aufgenommen. Durch die inhaltliche und strukturelle Überarbeitung wird eine größere Verständlichkeit und Klarheit hergestellt.

 

Größtenteils wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen und Textpassagen mit inhaltlichem Zusammenhang neu zugeordnet, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen. An einigen Stellen wurde der Text gekürzt, zusammengefasst, gestrichen oder ergänzt. Weiterhin wurden „Standards der Veröffentlichung, Dokumentation und Auswertung von Bürgerbeteiligungsverfahren“ erstellt und im Anhang hinzugefügt. Die Kernaussagen der Leitlinien der Bürgerbeteiligung, insbesondere die Initiativmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, bleiben unverändert und an einer Stelle (Kapitel III. 2. „ Initiativmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger“) wurde eine Klarstellung vorgenommen. Wird zukünftig ein Antrag aus der Bürgerschaft von der Verwaltung abgelehnt, so hat der Antragsteller/in nunmehr die Möglichkeit, die Ablehnung durch den Arbeitskreis Bürgerbeteiligung überprüfen zu lassen.

 

Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung hat die vorliegende Fassung erarbeitet und sich einstimmig für die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Oberhausen ausgesprochen.

 

Die einzelnen Veränderungen sind in einer Synopse des alten und neuen Textes „Weiterentwicklung der Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Oberhausen“ (s. Anhang) dargestellt und in der Kommentarspalte erläutert.

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Anlagen

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