Beschlussvorlage - B/16/3491-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neues Kommunales FinanzmanagementBericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Rechnungsprüfung
- Bearbeitung:
- Sabine Satzinger
- Verantwortung:
- Thönissen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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15.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oberhausen zum 31.12.2016. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet den oben genannten Prüfungsbericht über den Oberbürgermeister an den Rat der Stadt mit der Empfehlung weiter, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 festzustellen.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.
Konsequenzen
Bezug
Bericht für den Rat der Stadt am 03.07.2017
(Drucksache Nr. B/16/2678-01)
Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2016 durch den Rat der Stadt Oberhausen sowie Überweisung an den zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Prüfberichtes gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 101 GO NRW
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [X]
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 95 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Oberhausen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Jahresabschluss 2016 am 05.05.2017 vom Stadtkämmerer aufgestellt und am 09.05.2017 vom Oberbürgermeister bestätigt. In seiner Sitzung vom 03.07.2017 hat der Rat der Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Prüfungsberichtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW weitergeleitet (siehe Drucksache Nr. B/16/2678-01). Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung.
Das Ergebnis der Prüfung ist nach § 101 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss ist der Bestätigungsvermerk von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Leiter des Bereiches Rechnungsprüfung zu unterzeichnen. Der Bestätigungsvermerk ist gemäß § 101 Abs.1 GO NRW in den Prüfungsbericht aufzunehmen.
Vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat der Stadt ist dem Oberbürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben.
Dem Oberbürgermeister sowie dem Stadtkämmerer wurden am 15.12.2017 Entwürfe des Prüfungsberichtes zur Stellungnahme übergeben.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 mit den Stellungnahmen zum Prüfungsbericht ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Der Rat der Stadt stellt anschließend den geprüften Jahresabschluss fest und entscheidet über die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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14,2 kB
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