15.05.2018 - 2 Neues Kommunales FinanzmanagementBericht über d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Stadtv. Benter lobt den vorliegenden Prüfbericht und bedankt sich bei der Verwaltung sowie der Rechnungsprüfung für die geleistete Arbeit. Er begrüßt, dass der Bericht nur noch eine Feststellung enthält. Er habe jedoch zu einigen Hinweisen und zur der Feststellung noch Fragen.

 

Zu Hinweis 4 bittet Herr Stadtv. Benter um Erläuterung zur Höhe der Investitionsquote im Verhältnis zu den Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen und damit in Verbindung stehendem Substanzverlust des Anlagevermögens. Er fragt, warum die Stadt Oberhausen nicht für ein ausgewogeneres Verhältnis sorgen kann.

 

Hierzu erklärt Herr Oberbürgermeister Schranz, dass die Stadt Oberhausen aufgrund der Begrenzung der Nettoneuverschuldung durch die Bezirksregierung Düsseldorf in ihrer Investitionsbereitschaft ausgebremst wird. Auch beim Einsatz von Fördermitteln aus den einzelnen Förderprogrammen muss die Stadt Oberhausen einen Eigenanteil finanzieren, der jedoch vom Haushalt nicht aufgefangen werden kann.

 

Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Tsalastras betont, dass in der Vergangenheit immer darauf hingewirkt wurde, die Investitionsquote zu erreichen, die die Bezirksregierung vorgegeben hat. Darüber hinausgehende Investitionen hätte jedoch eine Gefährdung der Genehmigung des Haushaltes zur Folge.

 

Herr Stadtv. Benter verweist auf den Hinweis 5 und begrüßt, dass bei der Feuerwehr Mehreinnahmen von rund 3,0 Mio. EUR verbucht werden konnten und bittet hierzu um weitergehende Informationen.

 

Herr Beigeordneter Motschull informiert, dass es im Verwaltungsbereich der Feuerwehr zu einigen organisatorischen und technischen Änderungen sowie verstärktem Personaleinsatz gekommen ist, sodass nunmehr eine gesteigerte und zügigere Abarbeitung von Benutzungsgebühren für Kranken- und Rettungstransporte erfolgen kann.

 

Im Zusammenhang mit dem Hinweis 7 fragt Herr Stadtv. Benter nach, wie weit die Überarbeitung bzw. die Neufassung der Allgemeinen Geschäftsanweisung für die Stadt Oberhausen (AGA) und der Aktenordnung gediehen ist.

 

Zur Überarbeitung der AGA wird von Herrn Beigeordneten Motschull sowie von Herrn Kawicki bestätigt, dass in Zusammenarbeit mit dem Bereich Recht die Neufassung der AGA im Entwurf vorliegt; an der Aktenordnung wird derzeit gearbeitet. Zur Frage von Herrn Stadtv. Benter nach einer Zeit-/Zielplanung für die Aktenordnung erklärt Herr Kawicki, dass aufgrund des umfangreichen Tagesgeschäftes ein Fertigstellungstermin nicht genannt werden kann.

 

Die Fragen von Herrn Stadtv. Benter zu den Hinweisen 8 und 9 bezüglich der Sondervergabestellen sowie einer Vergabeordnung beantwortet Herr Beigeordneter Motschull dahingehend, dass die „Vergabeordnung" im Entwurf vorliegt. Bis zur endgültigen Fassung sind jedoch noch einige Abstimmungen erforderlich.

 

Zu den Sondervergabestellen erläutert Herr Icking, dass es sowohl vor als auch nach Gründung der OGM GmbH Sondervergabestellen gegeben hat und auch in Zukunft geben wird. Hier führt er beispielhaft an, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben unter anderem die Beschaffung von Medikamenten für die Feuerwehr oder für das Gesundheitsamt durch den Amtsapotheker/die Amtsapothekerin zwingend vorgegeben ist. Auch die Beschaffung von Pässen bei der Bundesdruckerei kann nur durch den jeweiligen städtischen Bereich erfolgen. In der Vergangenheit habe es eine Liste über die Sondervergabestellen gegeben, die aber seit Jahren nie aktualisiert worden ist. Das Thema der Sondervergabestellen wird laut Herrn Icking durch die Rechnungsprüfung weiter verfolgt.

 

Herr Oberbürgermeister Schranz ergänzt hierzu, dass durch die Einrichtung der Stabsstelle Zentrale Vergabe sowie durch die Neuordnung der OGM GmbH eine Definition und Ermittlung der Sondervergabestellen künftig erfolgen wird.

 

Herr Stadtv. Benter bemängelt die im Hinweis 14 angesprochenen als verjährt gekennzeichneten Forderungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR und möchte wissen, wie intensiv die Verwaltung die Beitreibung der Forderungen vornimmt.

 

Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Tsalastras teilt mit, dass die Verwaltung zurzeit an einer Optimierung des Forderungsmanagements arbeitet. So wurden zum Beispiel auch Systeme zum Forderungsmanagement anderer Kommunen (unter anderem Stadt Essen) bewertet. Ergänzend erläutert Herr Heithausen, dass die Fachverwaltung und die Rechnungsprüfung diesbezüglich in ständigem Dialog auf der Arbeitsebene sind, um zu einer zufriedenstellenden Lösung zu gelangen.

 

Herr Stadtv. Benter bittet, den Ausschuss über die weitere Entwicklung zu informieren.

 

Auf Nachfrage von Herrn Stadtv. Köhler zur Gesamtzahl aller Einzelfälle, die verjährt sind, erklärt Herr Heithausen, dass es dafür besonders aufwändiger Auswertungen bedarf.

 

Zur Feststellung 1 bzw. zu den verspäteten Überweisungen der Mietzahlungen durch die OGM GmbH erklärt Herr Dezernent Schmidt, dass auch die Stadt Oberhausen insbesondere im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen Zahlungen an die OGM GmbH verspätet geleistet hat. In Abstimmung mit der Stadt sah sich die OGM GmbH zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen veranlasst, ihrerseits die Mieteinnahmen zu einem späteren Zeitpunkt an die Stadt weiterzuleiten. Herr Dezernent Schmidt versichert, dass seit einigen Monaten die Mieten fristgerecht überwiesen werden.

 

Zu der mit Hinweis 18 angesprochenen Verbuchung der Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten bittet Herr Stadtv. Benter um Erläuterung, warum 50 % des Gesamtbetrages der Rechnungen erst im Dezember 2016 gebucht worden sind.

 

Frau Beigeordnete Lauxen erklärt die unterschiedlichen Zahlungsmodalitäten der Zahlungspflichtigen. Eine ausführliche Stellungnahme wird der Niederschrift zur heutigen Sitzung beigefügt (Anlage 1).

 

Zur Durchführung der Inventur bei der Stadt Oberhausen fragt Frau Stadtv. Walther, ob dafür weiteres Personal eingestellt werden muss. Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Tsalastras bestätigt, dass trotz des hohen Aufwandes die Inventur mit eigenem Personal durchgeführt wird.

 

Für Frau Stadtv. Walther ist die Stellungnahme der Verwaltung zum Hinweis 17 nicht schlüssig und bittet hierzu um Erläuterung. Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Tsalastras teilt diesbezüglich mit, dass die Rückstellung im Haushaltsjahr 2017 aufgelöst worden ist.

 

Der Vorsitzende Herr Stadtv. Koch stellt fest, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Beschlussvorlage über den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 (Drucksache B/16/3491-01) einstimmig wie folgt beschlossen hat:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oberhausen zum 31.12.2016. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet den oben genannten Prüfungsbericht über den Oberbürgermeister an den Rat der Stadt mit der Empfehlung weiter, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 festzustellen.

 

3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen