Antragsvorlage - A/16/3424-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Schulklassen während des Schwimmunterrichtes das alleinige Nutzungsrecht der Nichtschwimmerbecken zu gewähren.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der nächsten Ausschreibung der Bustransporte den Aspekt der Flexibilität höher zu gewichten.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Vergabe von Schwimmbecken der städtischen Bäder Oberhausen, Sterkrade und Aqua Park sowie der schulischen Lehrschwimmbecken zentral und für alle Schulen transparent erfolgen kann.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Kostenübernahme seitens der Stadt für den Bustransfer zum Schwimmunterricht am Nachmittag möglich ist.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadtverwaltung hat die Forschungsstelle Kommunale Sportentwicklung der Bergischen-Universität Wuppertal beauftragt, ein Gutachten zur „Neukonzeption der Schwimmzeitenvergabe für die Oberhausener Schulen“ zu erstellen (Anlage zur Vorlage M/16/3321-01).

 

Zu 1.: Eine Handlungsempfehlung der Universität sieht vor, dem Schulschwimmen in der Zeit von 8:00 – 13:30 Uhr den Vorrang vor dem öffentlichen Bäderbetreib bei der Nutzung der Nichtschwimmerbecken zu gewähren.

Die bisherige Praxis führt dazu, dass das Becken, sobald ein Besucher des öffentlichen Badebetriebes dieses betritt, hälftig geteilt wird. Dies wird den Bedürfnissen des Unterrichtes einer gesamten Schulklasse nicht gerecht.

 

Zu 2.: Damit die Schulen ihre Wasserzeiten ggf. ausweiten oder zusätzliche Einheiten nutzen können, ist ein flexibler Bustransport notwendig.

 

Zu 3.: Des Weiteren empfiehlt die Universität die zentrale Vergabe der Schwimmbecken. Eine Folge der dezentralen Vergabe ist, dass Schulen teils nicht das nächstgelegene Schwimmbad für den Schwimmunterricht zugeteilt bekommen. Gleichsam verhindert diese eine zeitlich effiziente Auslastung der Schwimmbecken. Mangels einer zentralen Vergabe konzentriert sich die Belastung der Schwimmbecken durch Schulklassen in den Randstunden während die Becken in den dritten und vierten Unterrichtsstunden weit weniger ausgelastet sind. Eine transparente Vergabe, die jeder Schule einen Einblick in die Belegungswünsche der anderen Schulen gewährt, ist Voraussetzung für eine effiziente Koordination. Die Schulen müssen mit einem Blick Kenntnis über freie Schwimmzeiten erhalten können.

 

Zu 4.: Viele Schulen geben an, insbesondere am Nachmittag weitere Angebote insbesondere für Nichtschwimmer anbieten zu wollen. Dies würde sowohl zur Förderung der Schwimmkompetenz als auch zur Entlastung der Beckenkapazitäten führen.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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