Beschlussvorlage - B/16/3431-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 22.02.2018 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von einer städtischen Linde, Bestandteil der gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetzt Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) geschützten Allee AL-OB-0007 zum Ausbau der Zufahrtstraße zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBB) Nr. 25 – Biefangstraße.

 

Dringlichkeitsentscheidung

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Bezirksbürgermeister, Herr Real und das Mitglied der Bezirksvertretung Sterkrade, Herr Ingendoh gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Unterzeichner stimmen der Empfehlung des Baumgutachters und der nachstehenden Begründung zu.

 

Aufgrund des anstehenden Ausbaus der Zufahrtstraße zu dem Baugebiet Biefangstraße 25, Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBB) Nr. 25 und der in dem Bereich zu verlegenden Ver- und Entsorgungsleitungen muss eine Linde gefällt werden.

 

Die Ersatzpflanzungen werden in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Antragsteller hat für das Grundstück Gemarkung Sterkrade, Flur 24, Flurstück 986 einen Antrag auf Fällung gestellt. Aufgrund der anstehenden Baumaßnahmen für die Zufahrtsstraße zu dem neuen Baugebiet (VBB 25 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 – Biefangstraße) auf dem ehemaligen Triton Belco Gelände und des darauf folgenden Baubeginns für die Wohngebäude muss eine Linde, die den Bestimmungen der Baumschutzsatzung unterliegt und zusätzlich Bestandteil der geschützten Allee AL-OB-0007 gemäß Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ist, gefällt werden.

 

Zu dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan – VBB 25 Biefangstraße hat der Rat der Stadt am 18.12.2017 den Satzungsbeschluss gefasst. Die Bezirksvertretung Sterkrade hat am 07.12.2017 vorberaten.

 

Die Abbrucharbeiten an den aufstehenden gewerblichen Hallen und Keller laufen seit Anfang Januar 2018. Die Bauarbeiten für die Zufahrtsstraße sollen in Kürze beginnen. Hierzu ist die vorherige Fällung der vorgenannten Linde notwendig, da im unmittelbaren Bereich dieses Baumes die geplante Erschließung des neuen Wohngebietes entsteht. Die dafür notwendigen Tiefbauarbeiten führen unweigerlich zu einem massiven Wurzelverlust und damit zu einer nachhaltigen Schädigung sowie Beeinträchtigung der Standsicherheit der betroffenen Linde.

 

Um den möglichen Erhalt der Linde zu überprüfen, wurde ein Baumsachverständiger beauftragt. Er sollte am 15.02.2018 durch einen Wurzelschurf den Erhalt des Baumes unter Berücksichtigung der Tiefbauarbeiten einschätzen. In dem Baumgutachten, welches der Fachverwaltung seit dem 20.02.2018 vorliegt, wird festgestellt, dass die in Rede stehende Linde nicht erhalten werden kann.

 

Da es sich um einen Alleebaum handelt, wurde bereits in einem Eilbeschluss des Vorsitzenden des Naturschutzbeirates (NBR) der Fällung zugestimmt. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) erstellt derzeit die naturschutzrechtliche Befreiung. Als weitere Auflage für die Fällung des oben genannten Baumes werden Ersatzpflanzungen auferlegt. Die Kompensation ergibt sich aus der naturschutzrechtlichen Befreiung und fordert drei Winterlinden in örtlicher Nähe.

 

Durch die Bestimmungen des § 39 Abs. 5 Ziffer 2 Bundesnaturschutzgesetzes ist das Fällen von städtischen Bäumen grundsätzlich in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres (Vogelschutzzeit) verboten. Ausnahmen kann gemäß Ziffer 4 bei zulässigen Bauvorhaben zugestimmt werden, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss.

 

Eine Fällung nach der Vogelschutzzeit (ab Oktober 2018) würde die zeitnahe Umsetzung des Bauvorhabens enorm verzögern und stünde somit in keinem Verhältnis zu dem vorgenannten Verbot.

 

Im beschriebenen Fall ist Dringlichkeit geboten, um die Bauarbeiten nicht zu verzögern und die Fällung vor Bildung von Brut- und Niststätten durchführen zu können. Brut- und Niststätten sind bei derzeitigen Witterungsverhältnissen nicht zu erwarten.

 

Da wie zuvor beschrieben, der Naturschutzbeirat per Eilbeschluss bereits der Fällung zugestimmt hat, wurde auf die Einholung eines Votums der Baumkommissionsmitglieder verzichtet. Diese wurden mit E-Mail vom 21.02.2018 lediglich über den Sachverhalt informiert.

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade wird daher gebeten, der Fällung der Linde zuzustimmen.

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