19.04.2018 - 3.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Sterkrade
- Datum:
- Do., 19.04.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Sterkrade genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 22.02.2018 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von einer städtischen Linde, Bestandteil der gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetzt Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) geschützten Allee AL-OB-0007 zum Ausbau der Zufahrtstraße zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBB) Nr. 25 - Biefangstraße.
Dringlichkeitsentscheidung
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Bezirksbürgermeister, Herr Real und das Mitglied der Bezirksvertretung Sterkrade, Herr Ingendoh gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die Unterzeichner stimmen der Empfehlung des Baumgutachters und der nachstehenden Begründung zu.
Aufgrund des anstehenden Ausbaus der Zufahrtstraße zu dem Baugebiet Biefangstraße 25, Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBB) Nr. 25 und der in dem Bereich zu verlegenden Ver- und Entsorgungsleitungen muss eine Linde gefällt werden.
Die Ersatzpflanzungen werden in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt.
