Beschlussvorlage - B/16/3357-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

  1. den Ausbau der L 4 – Emmericher Straße von Habichtstraße bis Bahnstraße,

 

  1. die Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH die Straßenbaumaßnahme in Kombination mit den Kanalbauarbeiten am Regenwasserkanal in der Emmericher Straße auszuschreiben

 

Haushaltsmittel stehen unter der Finanzstelle 560212010108300 – L 4 – Emmericher Straße - jahresübergreifend bei verschiedenen Finanzpositionen zur Verfügung.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

M/16/2114-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Die Landesstraße L 4 – Emmericher Straße ist eine verkehrswichtige Straße und ist im Straßennetz der Stadt Oberhausen als innerstädtische Hauptverkehrsstraße ausgewiesen. Sie fungiert als innerörtliche Hauptverkehrsstraße sowie als verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz.

 

Der Straßenzug der L 4 – Emmericher Straße/ L 155 – Weseler Straße stellt eine stark frequentierte West-Ost-Verbindung dar und verbindet die Städte Dinslaken/Hiesfeld und Oberhausen.

Die erhebliche Verkehrsbelastung resultiert aus dem starken Individualverkehr aufgrund der Lage im Straßennetz und der zusätzlichen Belastung durch die Linien des ÖPNV, der NIAG und der STOAG.

 

Am geplanten Ausbauende wird die L 4 – Emmericher Straße – an den seit 2016 abgeschlossenen Ausbau des Knotenpunktes L 155/L4/L397 zu einem Kreisverkehrsplatz angeschlossen. Der Busbahnhof Holten und der P+R Platz liegen nördlich des Ausbauendes und werden über die Emmericher Straße verkehrsgerecht angeschlossen.

 

Es ist beabsichtigt, die Emmericher Straße von Habichtstraße bis zur Bahnstraße mit Hilfe von Bundes- und Landeszuwendungen nach dem GVFG in Höhe von 65% der zuwendungsfähigen Kosten auszubauen.

 

Eine Neuaufteilung des gesamten Straßenraumes soll die Leichtigkeit des Verkehrsablaufes und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Es werden beidseitig Radfahr-/Schutzstreifen, Längsparkstreifen und Gehwege angeordnet. Einzelne städtische Flächen werden zurzeit als Vorgarten privat genutzt und werden in die Planung der neuen Erschließung eingebunden. Die Aufteilung des Straßenraumes variiert abschnittsweise.

 

Zurzeit ist im gesamten Ausbaubereich keine geschlossene Gehwegverbindung vorhanden. Die schlecht befestigten Seitenräume bieten keinen Schutz für die schwächeren Verkehrsteilnehmer - insbesondere Fußgänger - und erzeugen damit ein erhöhtes Gefahrenpotential. Durch den beabsichtigten Ausbau erhalten die Gehwege eine Mindestbreite von 2,0 m und werden teilweise der bestehenden, angrenzenden Bebauung angepasst. Die Gehweg- bzw. Wartefläche im Bereich der Fahrbahnrandhaltestellen erhält eine Breite von mindestens 4,0 m. Die vorhandenen ÖPNV-Fahrbahnrandhaltestellen (Buskaps) im Bereich der Hühnerstraße werden an die neue Ausbausituation angepasst als auch verkehrsgerecht und barrierefrei hergestellt.

 

Beidseitig der Fahrbahn werden im gesamten Ausbaubereich Längsparkstreifen mit 2,0 m Breite ausgebaut, die jeweils durch Zufahrten zu den Anliegergrundstücken und Straßenbegleitgrün unterbrochen werden.

 

Auf der Fahrbahn werden die Längsparkstreifen durch einen 0,75 m breiten Schutzstreifen von den beidseitig ausmarkierten Radschutzstreifen getrennt. Der Radfahrstreifen mit 1,85 m Breite wird von der Habichtstraße bis zum Kreisverkehrsplatz Bahnstraße vorgesehen und nur von der ÖPNV-Haltestelle Lindenplatz sowie den beiden Querungshilfen im Bereich der Habichtstraße und Hufstraße unterbrochen.

 

In der Regel steht dem motorisierten Verkehr eine Fahrstreifenbreite von 3,25 m zur Verfügung, die sich im Bereich der Einmündung Habichtstraße auf 3,65 m vergrößert. Im Bereich der Querungshilfen wird die Fahrstreifenbreite aufgrund des zugelassenen Schwerverkehrs auf bis zu 3,85 m verbreitert.

 

Die für den Ausbau der Emmericher Straße erforderliche Fällung von 16 Straßenbäumen (11 Kastanien, 3 Linden, 2 Eichen) wurde von der Bezirksvertretung Sterkrade am 8.12.2016 (B/16/2207-01) beschlossen. Eine als Bestandsbaum eingeplante Kastanie wird aufgrund einer die Standfestigkeit bedrohenden Erkrankung im Zuge der Baumaßnahme entsprechend des Beschlusses der Bezirksvertretung Sterkrade vom 25.01.2018 (B/16/3267-01) entnommen. Als Ersatzbepflanzung sind 90 Hainbuchen der Art Carpinus betulus „Fastigiata“ vorgesehen.

 

Der Ausbau der L4 – Emmericher Straße ist eine GVFG-Fördermaßnahme nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau FöRi-kom-Stra. Der Finanzierungsantrag wurde am 28.05.2013 gestellt, der 1. Änderungsantrag am 12.05.2016. Beim Einplanungsgespräch mit der Bezirksregierung Düsseldorf am 11.10.2017 wurde die Förderung des Ausbaus der L4 – Emmericher Straße mit geplanter Ausführung 2018 / 2019 bestätigt. Der 2. Änderungsantrag mit fortgeschriebener Kostenschätzung für die Aufnahme in das Förderprogramm 2018 wurde im November 2017 fertiggestellt und an die Bezirksregierung Düsseldorf versandt. Beim Einplanungsgespräch wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf die Bewilligung der Fördermaßnahme für 2018 in Aussicht gestellt. Diesbezüglich sowie bezüglich der Förderung des Regenwasserprojektes durch die Emschergenossenschaft (siehe unten) erfolgt ggf. noch eine Anpassung der jeweiligen Haushaltsansätze im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2019ff bzw. im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung 2018.

 

Für den Ausbau der Emmericher Straße (sowie der anschließenden Weseler Straße) wird der Bebauungsplan Nr. 699 aufgestellt (Aufstellungsbeschluss vom 11.11.2013).

 

Die Baumaßnahme wurde am 24.11.2016 (M/16/2114-01) dem Beirat für Menschen mit Behinderung vorgestellt.

 

Für die Oberhausener Bürgerinnen und Bürger sowie die Anwohner/-innen der Emmericher Straße fand am 30.11.2017 eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.

Die Anfragen der Bürger/-innen im Zuge der Bürgerversammlung wurden in einem Protokoll zusammengefasst. Die noch offenen Fragen wurden im Nachgang von der Stadt Oberhausen geprüft und in einer Synopse beantwortet. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage der Stadt Oberhausen.

 

Im Nachgang der Bürgerversammlung sind von mehreren Anwohner/-innen der Emmericher Straße Anfragen, Anregungen und Anträge zur Änderung des Ausbaus der Straße gestellt worden. Alle Anträge werden im Einzelfall geprüft. Die Anwohner/-innen erhalten zu ihrem Anliegen jeweils ein gesondertes Schreiben.

 

Parallel zum geplanten Straßenausbau planen die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen (WBO GmbH) die Abkopplung von ca. 13.700 m² Regenwasser durch einen separaten Regenwasserkanal. Diese Maßnahme wird im Rahmen der Zukunftsvereinbarung Regenwasser von der Emschergenossenschaft mit einer Summe von 205.000 EUR gefördert. Der Projektzeitraum läuft bis 31.12.2018, sodass die Kanalbaumaßnahme im Frühjahr 2018 begonnen werden muss.

 

Die von der Baumaßnahme betroffenen Betreiber der im Ausbaubereich liegenden Versorgungsleitungen sind beteiligt und bereiten zurzeit die durch die Baumaßnahme erforderlichen Verlegungen der Leitungen vor. Die Arbeiten an den Versorgungsleitungen werden in Abstimmung mit den geplanten Straßen- und Kanalbauarbeiten koordiniert. Nach dem letzten Abstimmungsgespräch ist vorgesehen, Teile der Wasser- und Gasleitung zu erneuern bzw. zu verlegen, sowie über den kompletten Abschnitt das Stromkabel der EVO zu erneuern. Während der Baumaßnahme wird ebenfalls Zug um Zug die Beleuchtung versetzt und die erforderlichen Kabelverlegungsarbeiten ausgeführt.

 

Um die baubedingten Auswirkungen für die Anwohner/-innen sowie die verkehrlichen Auswirkungen für alle Verkehrsteilnehmer/-innen möglichst gering zu halten, beabsichtigt die Stadt Oberhausen die WBO GmbH zu beauftragen die Straßenbauarbeiten und Kanalbauarbeiten gemeinsam auszuschreiben. Ziel ist eine verkürzte Bauzeit, die nur beim parallelen Arbeiten in Rahmen einer gemeinsamen Baumaßnahme möglich wird.

 

Vor Beginn der Ausbaumaßnahme werden insgesamt 17 Bäume gefällt. Die Fällungen werden bis Ende Februar 2018 abgeschlossen sein.

 

Das Umleitungskonzept für die Baumaßnahme wird nach Eingang noch fehlender Informationen einzelner Versorgungsträger gesondert erarbeitet. Ein Bericht für die entsprechenden Gremien wird zu einem späteren Zeitpunkt separat gefertigt.

 

Die Maßnahme wurde zur Finanzierung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bzw. den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) angemeldet und die entsprechenden Zuwendungen beantragt.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme (Straßenbaukosten, Grunderwerb, Ingenieurleistungen und der Regenwasserkanal betragen ca. 4.234.000 EUR. Davon entfallen auf den Einbau eines Regenwasserkanals zur Regenwasserabkopplung ca. 630.000 EUR, für den Vollausbau ca. 3.604.000 EUR.

 

Es werden Zuwendungen aus Fördermitteln (GVFG + Zuschuss der Emschergenossenschaft) in Höhe von insgesamt ca. 1.370.800 EUR erwartet. Der Fördersatz der Bezirksregierung für den Vollausbau beträgt 65 % der zuwendungsfähigen Kosten von ca. 1.793.000 EUR. Für den Regenwasserkanal wird ein Zuschuss der Emschergenossenschaft in Höhe von ca. 205.000 EUR gewährt.

 

Vorbehaltlich einer späteren endgültigen Berechnung sind Erschließungsbeiträge gemäß den §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Höhe von ca. 1.519.342 EUR zu erwarten. Nach § 128 Abs. 3 Ziffer 2 BauGB umfasst der Erschließungsaufwand u. a. nicht die Kosten für die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Landesstraßen. Die Kosten für die Fahrbahn der Emmericher Straße von Habichtstraße bis Bahnstraße gehen somit zu Lasten der Stadt Oberhausen.

 

Der Eigenanteil der Stadt Oberhausen wird insgesamt für den Straßen- und Kanalausbau ca. 1.347.000 EUR betragen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...