Berichtsvorlage - M/16/3342-01

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„Dieselgipfel“

Vor dem Hintergrund der Abgasmanipulationen an Dieselfahrzeugen durch die Automobilbranche und der in vielen Städten anhaltenden Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid fand am 2. August 2017 das „Nationale Forum Diesel“ statt. Teilgenommen haben an diesem Treffen die Bundesminister, die Ministerpräsidenten, ausgewählte Oberbürgermeister und Vertreter der Automobilbranche. Ergebnis des Forums waren Vereinbarungen zu Software-Updates für insgesamt 5,3 Millionen Diesel-Pkw der Emissionsklassen Euro 5 und 6 und Umstiegsprämien der Hersteller für ältere Fahrzeugmodelle. Zur Unterstützung der von Stickoxid-Emissionen am stärksten betroffenen Kommunen sollte es einen Fonds "Nachhaltige Mobilität in der Stadt" im Gesamtumfang von 500 Millionen Euro geben, der zu gleichen Teilen von Bund und Herstellern finanziert werden sollte.

 

Zu einem ersten kommunalen „Dieselgipfel“ wurden am 4. September 2017 die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister von rund 30 Städten, u.a. auch Herr Schranz für Oberhausen, von der Bundeskanzlerin ins Kanzleramt eingeladen. Es handelte sich um Städte, deren Luftqualität besonders von Stickstoffbelastungen beeinträchtigt ist. An dem Treffen nahmen auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie die Regierungschefs von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen teil. Der Bund war durch die Bundeskanzlerin, den Vizekanzler und die betroffenen Fachminister vertreten. Man bekannte sich in diesem Gespräch zu den Grenzwerten für Feinstaub und Stickstoffdioxid und dazu, die Einhaltung der Grenzwerte durch geeignete und vertretbare Maßnahmen möglichst bald in allen Städten und Regionen zu erreichen. Bis spätestens 2020 sollen die Grenzwerte überall in Deutschland dauerhaft eingehalten werden. Dazu wurden die bereits bestehenden Mittel des Fonds „Nachhaltige Mobilität in der Stadt“ auf insgesamt eine Milliarde Euro aufgestockt. Über reine Planungskosten hinaus kann dieser Fonds auch für konkrete Maßnahmen (z.B. Verkehrslenkung, Digitalisierung) genutzt werden.

 

Ein zweiter kommunaler „Dieselgipfel“ am 28. November 2017 mit den gleichen TeilnehmerInnen knüpfte an die Ergebnisse des ersten Treffens mit den Kommunen vom 4. September 2017 an und setzte den Dialog fort. Die Städte präsentierten kommunale Maßnahmen für eine bessere Luftqualität. Herr Schranz hatte in Vorfeld entsprechende Maßnahmen für Oberhausen dem Bundeskanzleramt gemeldet. Die Bundesregierung stellte das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 - 2020“ zur Förderung der Kommunen vor. Darin enthalten sind die zugesagten Mittel von bis zu einer Milliarde Euro, die sich auf mehrere Bereiche und Förderprogramme aufteilen.

 

Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020

Die Bundesregierung und die beteiligten Bundesländer und Kommunen haben sich auf dem zweiten kommunalen „Dieselgipfel“ auf Eckpunkte eines "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020" zur Verbesserung der Luftqualität in Städten verständigt. Der Bund legt dieses Sofortprogramm auf. Zuständig für die jeweiligen Förderprogramme sind das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Sofortprogramm umfasst folgende Maßnahmen:

 

-          Elektrifizierung des urbanen Wirtschaftsverkehrs
(Förderrichtlinie Elektromobilität (BMVI), Förderprogramm "Erneuerbar Mobil" (BMUB), Förderung von Lastenrädern (BMUB)),
 

-          Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen
(Förderrichtlinie für die Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV (BMVI)),
 

-          Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
(Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (BMVI), Förderung für intelligente Verkehrssteuerung (BMUB)),
 

-          Elektrifizierung von Taxis, Mietwagen und Carsharing-Fahrzeugen
(Förderrichtlinie Elektromobilität (BMVI), Förderprogramm "Erneuerbar Mobil" (BMUB)),
 

-          Elektrifizierung von Busflotten im ÖPNV
(Förderrichtlinie Elektromobilität (BMVI), Förderung von Elektrobussen (BMUB)),
 

-          Förderung der Ladeinfrastruktur für die beschafften Elektrofahrzeuge
(Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (BMWi), Förderrichtlinie Elektromobilität (BMVI)).

 

Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen durchgeführt, insbesondere:

 

-          Verbesserung von Logistikkonzepten und Bündelung von Verkehrsströmen (Förderung von Klimaschutzprojekten (BMUB), Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (BMVI)),
 

-          Förderung des Radverkehrs (Kommunalrichtlinie (BMUB), Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (BMUB), Finanzhilfen für Radschnellwege (BMVI)),
 

-          Umweltbonus (Kaufprämie für E-Autos).

 

Für die einzelnen Maßnahmen des neuen Sofortprogramms wird so weit wie möglich auf bestehende Förderprogramme zurückgegriffen. Sie erhalten im Rahmen des neuen Sofortprogramms ein größeres Finanzvolumen und werden aufgestockt. Wo erforderlich, legt der Bund neue Förderprogramme auf. Für die Städte wurde, durch die Vielzahl an Förderprogrammen und die unterschiedlichen Laufzeiten, beim BMVI eine „Lotsenstelle“ eingerichtet. Die Lotsenstelle wird die Kommunen zu Fördermöglichkeiten des Bundes, die Bezug zu schadstoffreduzierenden Maßnahmen im kommunalen Raum haben, beraten und eine Unterstützung bei der Einordnung von kommunalen Vorhaben in Förderprogramme des Bundes bieten. Die Fachverwaltung prüft zum Zeitpunkt der jeweiligen Förderaufrufe eine Antragstellung. Für die folgenden drei gestarteten Förderprogramme wurden bereits oder sollen noch Förderanträge gestellt werden.

 

Masterplan „Saubere Luft für Oberhausen“

Zeitgleich zu den drei „Dieselgipfeln“ wurde vom Bund bereits der erste Förderaufruf zur "Erarbeitung zielgenauer Minderungsstrategien“ (Masterpläne) in den von Grenzwertüberschreitung betroffen Kommunen gestartet. Es handelt sich um eine 100% Förderung. Die Fachverwaltung hat daraufhin zunächst eine Skizze und im Anschluss fristgerecht zum 24.11.2017 einen Förderantrag beim BMVI bzw. dem Projektträger eingereicht. Inhalt des Förderantrags war die Erstellung eines Masterplans „Saubere Luft“ für die Stadt Oberhausen als planerische Grundlage zur Umsetzung von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Gestaltung einer nachhaltigen Mobilität in Oberhausen. Am 20. Dezember 2017 hat die Stadt Oberhausen den Zuwendungsbescheid über 100.000 Euro vom BMVI erhalten. Für die Bearbeitung stehen keine personellen Ressourcen bei der Fachverwaltung zur Verfügung, sodass die Vergabe eines Auftrags an einen externen Auftragnehmer zur Erstellung des Masterplans erfolgte. Die folgenden Arbeitspakete wurden im Rahmen des Förderantrags zur Erstellung eines Masterplans von der Stadt Oberhausen definiert und sollen im Rahmen des Auftrags abgearbeitet werden:

 

-          Ermittlung der bereits umgesetzten Maßnahmen aus dem Aktionsplan und den Luftreinhalteplänen,
 

-          Auswahl und Konkretisierung der zu untersuchenden Maßnahmenschwerpunkte und Einzelmaßnahmen (siehe Maßnahmen aus Vorlage M/16/2889-01),
 

-          Entwicklung weiterer Maßnahmen,
 

-          Ableitung von Umsetzungszielen, -zeiträumen und Wirkungen (Matrix),
 

-          Bürgerbeteiligung,
 

-          Weiteres Vorgehen zur Maßnahmenumsetzung.

 

Der vom BMVI festgelegt Förderzeitraum muss eingehalten werden, sodass ein entsprechendes Ergebnis für Ende Juli 2018 erwartet wird. Der bisherige Projektplan für die Erarbeitung des Masterplans sieht vor, dass im April/Mai eine Bürgerveranstaltung durchgeführt und den politischen Gremien im Juni ein Zwischenbericht sowie im September der Abschlussbericht präsentiert wird. Die Stadt Oberhausen wird mit dem fertiggestellten Masterplan in der Lage sein in direktem Anschluss weitere Förderanträge für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020“ der Bundesregierung zu stellen.

 

Förderprogramm „Elektromobilität“

Als erster Förderaufruf im Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 - 2020“ erging vom BMVI der „Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb benötigten Ladeinfrastruktur“ im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität mit der Antragsfrist vom 31. Januar 2018.

Die Zielgruppe dieses Aufrufes waren Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die sich über diesen Förderaufruf Elektroautos (mind. zwei) und dazugehörige Ladeinfrastruktur fördern lassen konnten. Gefördert wurden die InvestitionsMEHRkosten gegenüber einem vergleichbaren Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.

Die Förderquoten für Kommunen betrugen 75% (für finanzschwache Kommunen 90%) und für Unternehmen 40%-60%, abhängig von der Betriebsgröße. Noch vor Weihnachten wurden die einzelnen Bereiche der Fachverwaltung, sowie die OGM, EVO, die STOAG und die WBO über den Förderaufruf unterrichtet und für den 8. Januar 2018 ins Technische Rathaus Oberhausen eingeladen, wo die Fachverwaltung über die Details des Aufrufes informierte. Anschließend folgten zum gleichen Zweck mehrere Treffen mit den Pflegediensten, Taxi-Unternehmen und Mietwagen-Unternehmen aus Oberhausen. Aufgrund des sehr kurz gehaltenen Zeitfensters des Aufrufes konnten lediglich zwei Unternehmen einen Förderantrag für insgesamt fünf Fahrzeuge inkl. Ladeinfrastruktur einreichen.

Von Seiten der Stadt Oberhausen wurden insgesamt Förderanträge für 46 Fahrzeuge nebst Ladeinfrastruktur gestellt. Davon entfallen 36 Fahrzeuge auf die OGM, jeweils vier Fahrzeuge auf die Feuerwehr und WBO, sowie zwei Fahrzeuge auf die STOAG. Die Höhe der kommunal beantragten Fördermittel inkl. Ladeinfrastruktur beträgt ca. 538.000 €. Die Anschaffungskosten für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur haben ein Volumen von ca. 1,5 Mio. €.

Ein weiterer Förderaufruf der Richtlinie „Elektromobilität“ des BMVI soll nach Auskunft des Projektträgers Jülich (PTJ) in diesem Jahr noch folgen.

Seit dem 5. Februar 2018 ist eine weitere Förderung von Elektrofahrzeugen über das „Sofortprogramm Elektromobilität“ der Landesregierung NRW für Kommunen möglich.

 

 

Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“

Das Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ des BMVI wurde am 31. Januar 2018 mit einem ersten Förderaufruf gestartet. Gefördert werden Sofortmaßnahmen mit den Schwerpunkten Verkehrsdatenerfassung, Parkleitsysteme und Fahrgastinformationssysteme. Konzeptionelle Arbeiten in diesen Themenbereichen sind ebenfalls förderfähig. Insgesamt stehen in diesem ersten Aufruf 100 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Förderanträge können bis zum 23. März 2018 gestellt werden.

 

Die zuständige Fachverwaltung wird einen entsprechenden Förderantrag vorbereiten. Es werden weitere Bluetooth-Sensoren, Induktionsschleifen zur Klassifizierung und, wie im Förderaufruf gewünscht, Vehicle-to-everything (V2X)-Komponenten beantragt.

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 50% (Basisfördersatz) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Basisfördersatz kann auf bis zu 70% erhöht werden, wenn es sich bei der antragsberechtigten Stadt oder Gemeinde um ein Gebiet mit einer geringen Wirtschaftskraft handelt.

Aufgrund der sehr hohen Anschaffungskosten im Bereich der Digitalisierung ist mit einem hohen Eigenanteil zu rechnen.

 

Kurzfassung

 

Nach dem Zusammentreffen von Bundesministern, Ministerpräsidenten und Vertretern der Automobilbranche beim „Nationalen Forum Diesel“ und zwei weiteren „Dieselgipfeln“ mit den Oberbürgermeistern von Städten,  deren Luftqualität besonders von Stickstoffbelastungen beeinträchtigt ist (Teilnahme von Herrn Schranz für Oberhausen), wurde das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ von der Bundesregierung aufgestellt. Insgesamt eine Milliarde Euro werden den Städten über verschiedene Förderprogramme zur Verfügung gestellt. Die Förderprogramme starten nach und nach mit entsprechenden Förderaufrufen. Die Themen Elektrifizierung des urbanen Wirtschaftsverkehrs, Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen, Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme, Elektrifizierung von Taxis, Mietwagen und Carsharing-Fahrzeugen sowie von Busflotten im ÖPNV und die Förderung der Ladeinfrastruktur für die beschafften Elektrofahrzeuge stehen dabei im Vordergrund. Die ersten Förderaufrufe wurden zur Erstellung von Masterplänen zur Erarbeitung zielgenauer Minderungsstrategien, zur Förderung von Elektrofahrzeugen und zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme bereits gestartet. Die Stadtverwaltung hat bereits einen Auftrag zur Erstellung eines Masterplans nach Bewilligung der beantragten Fördermittel vergeben. Im Rahmen des Förderprogramms Elektromobilität wurden insgesamt Förderanträge für 51 Elektrofahrzeuge nebst Ladeinfrastruktur von der Feuerwehr, OGM, WBO, STOAG und zwei privaten Unternehmen gestellt. Ein Förderantrag zum Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ wird durch die zuständige Fachverwaltung vorbereitet. Dieser muss im ersten Förderaufruf bis zum 23. März 2018 beim BMVI eingereicht werden. Die Fachverwaltung wird zum Zeitpunkt der nächsten Förderaufrufe zu den weiteren Förderprogrammen eine jeweilige Antragstellung prüfen.

 

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