Beschlussvorlage - B/16/3197-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschuss.

 

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Umsetzung und Durchführung der in der Anlage genannten Maßnahmen im Jahr 2018 als zweite Tranche im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24.06.2015 (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

 

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für investive Leistungen der Maßnahmen 2 und 3 der Anlage wie folgt:

 

3.1)

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

310003010600101

KIF Gesamtschule Osterfeld

785100

AiB Hochbau-maßnahme

288.000,00

310003010600101

KIF Gesamtschule Osterfeld

785120

AiB Ing. Leist. Hochbau OGM

32.000,00

 

Deckungsvorschlag

Mehreinzahlung in Höhe von 259.200,00 EUR bei Finanzposition 681103 (Investitionszuweisungen vom Bund – KIF) sowie Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 60.800,00 EUR. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2018 wird beachtet.

 

3.2)

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

870001130102060

KIF Rathaus Oberhausen

785100

AiB Hochbau-maßnahme

63.000,00

870001130102060

KIF Rathaus Oberhausen

785120

AiB Ing. Leist. Hochbau OGM

7.000,00

 

Deckungsvorschlag

Mehreinzahlung in Höhe von 56.700,00 EUR bei Finanzposition 681103 (Investitionszuweisungen vom Bund – KIF) sowie Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 13.300,00 EUR. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2018 wird beachtet.

 

3.3)

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

870001130102070

KIF Bert-Brecht-Haus

785100

AiB Hochbau-maßnahme

544.500,00

870001130102070

KIF Bert-Brecht-Haus

785120

AiB Ing. Leist. Hochbau OGM

60.500,00

 

Deckungsvorschlag

 

Mehreinzahlung in Höhe von 490.050,00 EUR bei Finanzposition 681103 (Investitionszuweisungen vom Bund – KIF) sowie Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 114.950,00 EUR. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2018 wird beachtet.

 

 

  1. TC Sterkrade 1869 e. V., Turnerweg 3, 46145 Oberhausen

 

Der Umsetzungsbeschluss Nr. 4 vom 03.07.2017 der Drucksache B/16/2667-01 „Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW); hier: Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen“ wird zur energetischen Sanierung des Turnhallengebäudes Turnerweg 3 um 75.000,00 EUR auf 150.000,00 EUR, hiervon Eigenanteil von insgesamt 13.640,00 EUR, erhöht.

 

 

  1. TC Sterkrade 1869 e. V., Turnerweg 3, 46145 Oberhausen

 

Der Umsetzungsbeschluss Nr. 3 vom 03.07.2017 der Drucksache B/16/2667-01 „Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW); hier: Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen“ hinsichtlich der energetischen Sanierung des Bootshauses, Lindnerstraße 4, wird zunächst zurückgestellt.

 

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Druckvorlage B/16/1783-01:

„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“

 

Druckvorlage B/16/2039-01:

„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW); hier: geplante Maßnahmen 2017“

 

Druckvorlage B/16/2667-01:

„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW); hier: Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen“

 

Druckvorlage M/16/3199-01:

„Sachbericht zum Sachstand der Fördermaßnahme

Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) und des Finanzierungsprogrammes ‚Gute Schule 2020‘ “

 

 

Konsequenzen

 

a)    Finanzielle

 

 keine [   ]

 

 ja [ X ]

 

b)        Sonstige

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG) 24.336.492,83 EUR. Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel stehen für die Einzelinvestitionsmaßnahmen rund 27,04 Mio. EUR zur Verfügung.

 

Unter Berücksichtigung der bisher beschlossenen Maßnahmen stehen für die Förderbereiche noch rund 17,5 Mio. EUR aus.

 

In der Drucksachen-Nr. B/16/1783-01 für die Sitzung des Rates der Stadt am 04.07.2016 wurde die Fördersumme genannt und die Quotierung beschlossen.

 

 

Verzicht auf Vorberatungen

 

Da erst kurzfristig sämtliche Kostenschätzungen vorlagen, kann der vorgesehene Gremiengang mit Vorberatungen aus zeitlichen Gründen nicht eingehalten werden. Aufgrund der Dringlichkeit, bereits zum Jahresanfang mit den neuen Maßnahmen zu starten, schlägt die Verwaltung vor, hinsichtlich dieser Drucksache die Beratung lediglich im Rat vorzunehmen.

 

 

Förderbereiche

 

  1. Investitionen mit dem Schwerpunkt Lärmbekämpfung

 

Bei den geplanten Maßnahmen hinsichtlich der Lärmbekämpfung handelt es sich um Straßen, die einen Deckenüberzug aus lärmoptimiertem Splittmastixasphalt erhalten. Folgende Straßenabschnitte sollen diesen lärmmindernden Fahrbahnbelag erhalten:

 

a)      Friesenstraße  (von Bachstraße bis Thüringer Straße)

b)      Steinbrinkstraße  (von Postweg bis Brandenburger Straße)

c)      Bebelstraße   (von Alsterfeld bis Roonstraße)

d)      Nathlandstraße  (von Mellinghofer Straße bis Stadtgrenze)

 

Hierbei erfolgt der Hinweis, dass diese vier Maßnahmen bereits Bestandteil des Haushaltsplanes 2018 sind.

 

 

  1. Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildung

 

Die Toilettenanlage im Gebäude C der Gesamtschule Osterfeld ist durch Instandhaltungsmaßnahmen nicht mehr dauerhaft energetisch herzurichten. Ein kompletter Neuaufbau nach Kernsanierung soll erfolgen, der energetische und wassereffiziente Verbesserungen aufweisen wird und somit aus baufachlicher Sicht die Vorgaben des KInvFöG erfüllen.

 

Der Auftrag der Politik an die Verwaltung, vor weiteren Beschlüssen des Segments Bildung eine Gesamtübersicht der Bedarfe an den Schulen anzugeben, bleibt trotz des dringlichen Ausnahmetatbestandes dieser Maßnahme weiterhin bestehen. Die Verwaltung wird bis zum Ende des I. Quartales 2018 die überarbeiteten Gebäudeprofile (vgl. Drucksache B/16/2698-01: „Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“; hier: geplante Maßnahmen“) jeder einzelnen Schule der Politik zur Verfügung stellen.

 

 

  1. Investitionen an Verwaltungsgebäuden

 

a)                  Rathaus Oberhausen: Erneuerung von Fenstern

 

 Die Fenster im Treppenhaus müssen kurzfristig ersetzt werden. Energetisch sind über diese Fenster erhebliche Wärmeverluste zu beklagen, so dass der energetische Nutzen deutlich dargestellt werden kann.

 Eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Erneuerung der Fenster liegt bereits vor.

 

b)                  Bert-Brecht-Haus: Erneuerung von Fenstern

 

 Bei der einstigen Sanierungsmaßnahme über das Konjunkturpaket II im Bert-Brecht-Haus ist auf die notwendige Sanierung aus Kostengründen vorerst verzichtet worden. Ein Austausch aller Fenster ist aus energetischen und altersbedingten Gründen dringend erforderlich.

 

 

TC Sterkrade 1869

 

Der TC Sterkrade 1869 e. V., Turnerweg 3, 46145 Oberhausen, erhielt durch den Umsetzungsbeschluss vom 03.07.2017 der Drucksache B/16/2667-01 „Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW); hier: Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen“ für zwei Maßnahmen jeweils 75.000,00 EUR bei einem darin enthaltenen Eigenanteil von jeweils 6.820,00 EUR.

 

Nach eingehender baufachlicher Prüfung an dem Objekt durch die OGM GmbH wurde festgestellt, dass die dringend benötigte energetische Sanierung der Turnhalle durch wärmedämmende Maßnahmen und den Einbau einer neuen Heizungsanlage statt 75.000,00 EUR tatsächlich schätzungsweise 150.000,00 EUR kosten wird.

 

In Absprache mit dem Verein wurde abgestimmt, die Maßnahme an der Turnhalle umzusetzen. Die Sanierung des Bootshauses wird vorerst ruhend gestellt. Sollten entsprechende Fördermittel in den kommenden Jahren zusätzlich dem Verein zugesprochen werden, kann eine Umsetzung der Maßnahme nach vorheriger erneuter Beschlussfassung durch den Rat wieder aufgenommen werden. Auch hier ist mit einem Aufwand von rd. 150.000,00 EUR zu rechnen, wie weitergehende baufachliche Überprüfungen ergaben.

 

 

Ausblick

 

In den bisherigen Vorlagen ist bereits darauf hingewiesen worden, die Gesamtmittel des Förderprogrammes in mehreren Schritten zu verausgaben. Aus diesem Grund plant die Verwaltung, einen Beschluss zu weiteren Projekten im Laufe des Frühjahres 2018 einzuholen, deren Umsetzung im gleichen Jahr erreicht werden soll. Die OGM GmbH ist mit den notwendigen baufachlichen Aufgaben bereits beauftragt.

 

 

 

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Anlagen

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