Berichtsvorlage - M/16/3232-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

1. Grundlagen der Spielraumentwicklungsplanung

Im Jahr 2017 beschloss der Rat der Stadt Oberhausen die Umsetzung des ersten Spielraumentwicklungsplan (Drucksachen-Nummer: B/16/2671-01). Laut Beschlussvorlage wird der Spielraumentwicklungsplan (SPEP) ab 2020 im Fünfjahresrhythmus fortgeschrieben.

 

Im Spielraumentwicklungsplan heißt es: „Kinder benötigen Raum, um zu spielen und sich auszuleben. Damit wird eine gesunde, seelische und körperliche Entwicklung der Kinder gefördert.“ Dies gilt ebenso für Kinder ohne Beeinträchtigung wie für Kinder mit Beeinträchtigungen. Daher wird im Rahmen dieser Berichtsvorlage eine erste Bestandsanalyse von inklusiven Spielgeräten auf Spielflächen in Oberhausen vorgelegt.

 

Auch wenn Kinder geistig, sprachlich, sozial oder körperlich beeinträchtigt sind, wollen sie sich mit anderen Kindern bewegen und gemeinsam spielen. Ein Spielplatz ist ein planerisch gestalteter Ort der Bewegung, der Materialien und des Miteinanders. Ein inklusiver Spielplatz bietet allen Kindern die Möglichkeit am gemeinsamen Spiel teilzuhaben. Erst durch das gemeinsame Spiel werden Erlebnisse geteilt und trotz der Unterschiedlichkeit können Gemeinsamkeiten selbst entdeckt werden. Bei der Gestaltung von inklusiven Spielplätzen bietet es sich an, nicht von Defiziten einzelner Individuen, sondern von wichtigen Entwicklungsbereichen des Menschen auszugehen und diese als Planungshilfe zu begreifen.

 

2. Inklusion und inklusive Spielplätze

Im Mai 2011 hat der Rat der Stadt, einem interfraktionellen Antrag entsprechend, einstimmig die Entwicklung und Umsetzung eines kommunalen Inklusionsplans beschlossen. (Drucksache Nummer A/15/1212-01). Grundlage für die kommunale Inklusionsplanung bildet die in Deutschland seit 2009 gültige UN-Behindertenrechtskonvention.

 

Im Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention wird der Grundsatz „die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ ausgeführt. Dies entspricht dem Verständnis von sozialer Inklusion.

 

Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung. Wenn jeder Mensch – mit oder ohne Behinderung – überall dabei sein kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann spricht man von gelungener Inklusion.

 

Inklusion bedeutet auch, dass alle Menschen von Anfang an gleiche Teilhabechancen haben und dass die unterschiedlichen Belange von beispielsweise älteren Menschen, Migranten und Migrantinnen und Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen „mitgedacht“ werden.

 

In der UN-Behindertenrechtskonvention geht insbesondere der Artikel 30 „Teilhabe am kulturellen Leben, sowie an Erholung, Freizeit und Sport“ auf die Belange von Kindern mit Behinderungen im Freizeitbereich ein.

 

Artikel 30, Absatz 5

„Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs- Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen,…

d) um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können, einschließlich im schulischen Bereich;“…

 

Öffentliche Spielflächen sollen Kindern mit und ohne Behinderung ein interessantes, gemeinsames Spielen ermöglichen. Damit dies möglich ist, müssen Wege und Plätze barrierefrei gestaltet sowie barrierefreie Spielgeräte vorhanden sein.

 

Spielplätze sind bauliche Anlagen, die entsprechend der DIN Norm 18040-3 (gültig seit 2014) gestaltet werden müssen. Ziel dieser Norm ist „die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz)

 

3. Inklusion in Oberhausen

Um den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen, sollen im zweiten Spielraumentwicklungsplan die Belange von Kindern mit Behinderungen stärker berücksichtigt werden.

 
Nach einer ersten Bestandsanalyse (vgl. Punkt 4 Bestandsanalyse) hat sich gezeigt, dass auf vielen Spielflächen bereits Spielgeräte vorhanden sind, die von Kindern mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen genutzt werden können. Zudem sind Wege und Plätze teils bereits barrierearm gestaltet.

 

Langfristiges Ziel muss es sein, alle Spielflächen so zu gestalten, dass sie von Kindern mit und ohne Behinderungen gemeinsam genutzt und bespielt werden können.

 

Vor der konkreten Festlegung und Beschluss der Festlegung als Schwerpunktspielflächen (siehe unten) im zweiten Spielraumentwicklungsplan soll eine Auftaktveranstaltung zur Sensibilisierung der Thematik unter Einbeziehung aller für das Themenfeld wichtigen Akteure stattfinden. Darüber hinaus wird vor der Umsetzung jeder Einzelmaßnahme ein Beteiligungsprojekt initiiert.

 

Bei einem weiteren Beteiligungsverfahren unter Einbindung von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen sollen gemeinsam Besonderheiten und Bedürfnisse aller Kinder erarbeitet werden, mit deren Hilfe sich die unterschiedlichen Beeinträchtigungen ausgleichen lassen, um somit die Zugänglichkeit für alle zu gewähren.

 

Im Sinne der Inklusion bedeutet das, nicht einzelne Gruppen oder Einschränkungen (Sinnesbeeinträchtigung, Mobilitätsbeeinträchtigung oder kognitive Beeinträchtigung), in den Fokus zu stellen, sondern vielmehr das gemeinsame Spiel mit einer vielfältigen Gestaltung zu ermöglichen. Dabei geht es nicht darum, alles für alle gleichermaßen nutzbar zu machen, sondern für jedes Kind etwas entstehen zu lassen. Der Fokus liegt dabei auf Erreichbarkeit und vielfältigen, multifunktionalen Spielstrukturen.


Um dieses langfristige Ziel zu erreichen, soll mittelfristig in jedem Sozialraum eine Schwerpunktspielfläche inklusiv, d.h. von Kindern ohne Beeinträchtigung und Kindern mit verschiedenen Beeinträchtigungen gemeinsam nutzbar, gestaltet werden.

 

Zudem soll in jedem Sozialraum zusätzlich jeweils eine weitere Spielfläche vorgehalten werden, die sich insbesondere auch für Kinder mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, Sinnesbeeinträchtigungen und kognitiven Beeinträchtigungen eignet.

 

Bei Neuplanungen oder Umbauten sollen zur langfristigen Zielerreichung Spielflächen grundsätzlich möglichst inklusiv gestaltet werden.

 

Die Förderung der der unterschiedlichen Wahrnehmungsbereiche, der Grob- und der Feinmotorik sowie des Kontakt- und Kooperationsverhaltens betrifft alle Kinder und sollte daher immer betrachtet werden. Dies geschieht vornehmlich durch folgende Kriterien:

 

Kontaktverhalten

  • Treffpunkte fordern zum gemeinsamen Spiel auf
  • Spielkontakt durch unterschiedliche Geräte

 

Kooperationsverhalten

  • gemeinsames Wippen (Abstimmung über Sprache oder Augenkontakt)
  • Sandtische (gem. Spiel durch unterschiedliche Zugänge)
  • Partnerschauckeln (kooperatives Erlenbiss)

 

Feinmotorik

  • Drehhölzer zum Erfühlen
  • Schiebespiele oder drehbare Formen (Förderung der Hand-Auge-Koordination)
  • mit den Händen etwas in Bewegung bringen und somit das Gefühl für feine Bewegungen schulen.

 

Grobmotorik

  • Klettern (kann auch Robben und Hochziehen mit Armen sein) und Rutschen (mit Umsetzfläche für Rollstuhlfahrer) sind die Klassiker auf Spielplätzen (Gleichgewicht und Muskelspannung)
  • Rollstuhlfahrer-Karussell
  • Rampen mit erspürbarem Untergrund (Treppe, Netz, Rampe – jedem gelingt der Aufstieg anders)

 

Visuelle Wahrnehmung

  • spannende Farben und Formen (bunte Plexiglasscheiben)
  • Zerrspiegel
  • visuelle Wegmarken als Leitsystem (bunte Pfosten, Bodenbeläge

 

Auditive Wahrnehmung

  • Klänge / Klangspiele
  • Klänge erzeugen und körperlich spüren

 

Taktile Wahrnehmung

  • unterschiedliche Materialien als Spielanreiz (Stein, Holz, Metall)
  • Weg mit Bogengang (Gefühlsdusche, durch Ketten, Seile, Vorhang laufen)
  • Liegebrett aus Holz (ermöglicht mobilitätseingeschränkten Kindern den Kontakt mit Sand)
  • Wasserpumpe, Matschtisch (erleben der unterschiedlichen Elemente)

 

Bezüglich der baulichen Veränderungen wurde eine Liste mit Kriterien erstellt, die für Umbauten, als auch für Neuplanungen zukünftig mit Beschluss des zweiten Spielraumentwicklungsplanes gültig sein soll.

 

Wege:

  • Hauptwege müssen 1,80 m breit sein (z. B. damit zwei Rollstuhlfahrer in der Begegnung aneinander vorbei fahren können).
  • Nebenwege müssen mind. 0,90 m breit sein und in Sichtweite eine Möglichkeit zum Wenden eines Rollstuhls bieten.
  • An Engstellen und Durchgängen muss die Breite ebenfalls mind. 0,90 m betragen oder breiter sein.
  • Für Rangiervorgänge oder Richtungswechsel müssen Bewegungsflächen von 1,50 m x 1,50 m zur Verfügung stehen.
  • Es muss eine Abgrenzung des Gehweges zur Rasenfläche mit 3 cm hohen Rasenkantensteine oder durch einen Materialwechsel erfolgen (dieser muss visuell und taktil wahrnehmbar sein).
  • Grundsätzlich muss die Oberflächengestaltung barrierefrei, nutzbar, erschütterungsarm, berollbar und bespielbar sein.
  • Die Auffindbarkeit durch Orientierungshilfen wie Leitsysteme und Bodenindikatoren ist in der DIN 32984 geregelt.
  • Die Längsneigung der Wege darf 6 % betragen, wenn im Abstand von 10,00 m Zwischenpodeste von 1,50 x 1,50 m mit einem Längsgefälle von max. 3 % angeordnet werden.
  • Die Querneigung darf max. 2 % bei Vorhandensein einer Längsneigung betragen (ohne Längsneigung 2,5 %)
  • Rampen dürfen eine max. Steigung von 6 % aufweisen, aber keine Querneigung haben.
  • Oberhalb und unterhalb der Rampe muss eine Bewegungsfläche (1,50 x 1,50 m) vorhanden sein.
  • Die Laufbreite einer Rampe muss 1,20 m betragen.
  • Links und rechts müssen in einer Höhe von 0,10 m Radabweiser angebracht werden.

 

Ruheplätze:

  • In Abständen von max. 100 m müssen Bänke aufgestellt werden.
  • Die Sitzhöhe sollte 0,46 m – 0,48 m betragen.
  • Arm- und Rückenlehne sollten vorhanden sein bzw. für Rollstuhlfahrer sollten Bänke ohne Armlehnen zur Verfügung stehen, um sich umzusetzen.
  • Neben jeder Ruhebank sollte eine Ruhefläche von 1,50 m x 1,50 m zum Aufstellen von Rollstühlen und Kinderwagen eingeplant werden.
  • Es sollten Schattensitzplätze vorgesehen werden.
  • Es sollte Sitzgruppen mit generell unterfahrbarem Tisch geben (unterfahrbar heißt, 0,67 m Höhe und 0,30 m Tiefe von der vorderen Kante).

 

Spielgeräte

  • Barrierefreie Spielplatzgräte sind nach DIN 33942, 2015 – 04 aufzustellen.
  • Die Anbindung dieser Spielgeräte muss stufenlos zugänglich sein.
  • Der Mindestabstand zwischen den Spielgeräten sollte 1,50 m betragen.
  • Spielgeräte mit Rampen müssen die max. Steigung von 6 % beachten (besser noch 3 %, da sie von Kindern genutzt wird).
  • Wenn die Fallhöhe bei bis zu 1,00 m liegt, ist ein Geländer mit Haltegriffen notwendig.
  • Für alle Wasserbereiche gilt, es muss Badewasserqualität sein und der Höchstwasserstand darf nicht mehr als 0,25 m bei begehbaren Wasserbereichen überschreiten.
  • Haltegriffe für Kinder müssen einen Durchmesser von 2,50 cm haben.
  • Die Sanitäranlagen sollten barrierefrei sein (ein Rollstuhlgerechtes WC).

 

Sonstiges:

  • Informationstafeln müssen für sehbehinderte und blinde Menschen lesbar sein
  • Wege und Spielgeräte sollten kontrastreich gestaltet werden.

 

Um die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, sollen zukünftig neben der Einbindung des Beirats für Menschen mit Behinderung auch Institutionen, Einrichtungen und Selbsthilfegruppen aus der Arbeit von und mit Menschen mit Behinderungen bei Umbauten und Neuplanungen angeschrieben und zur Beteiligung eingeladen werden.

 

4.Bestandsanalyse

Ziel einer ersten Analyse war es, bereits vorhandene Spielflächen und Spielgeräte hinsichtlich ihrer Eignung für Kinder mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen zu überprüfen und eine Aufstellung dieser zu erstellen.

Dabei stellte sich heraus, dass viele Spielflächen ein oder mehrere Spielgeräte aufweisen, die für die Nutzung geeignet sind. Die Erreichbarkeit der Spielflächen und Spielgeräte war ein weiteres Kriterium der Analyse, welches, wie sich aufzeigte, die Nutzbarkeit vieler Flächen und Geräte wiederum einschränkte.

 

Bei der Betrachtung der Kinderspielplätze in den sechs Sozialräumen ist das Kinderbüro zu folgenden Vorschlägen für Schwerpunktspielflächen gekommen:

 

4.1 Sozialraum 71 Mitte-Styrum

Im Sozialraum Mitte-Styrum eignet sich der Kinderspielplatz (KSP) an der Oberen Marktstraße als Inklusiver Spielplatz. Die Spielfläche hat eine gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr und verfügt über fünf Behindertenparkplätze. Darüber hinaus befinden sich eine öffentliche WC Anlage in unmittelbarer Nähe. Die Zuwege sind barrierefrei. Die Spielfläche verfügt über einen gut befahrbaren Untergrund und kann somit insbesondere auch von Kindern mit Mobilitätsbeeinträchtigungen genutzt werden.

Die Podestkombination „Schiff“ ermöglicht im unteren Bereich den Zugang mit einem Rollstuhl und fordert somit zum gemeinsamen Spiel auf. Die Kletterkombination „Galaxy“ bietet Kindern einen niederschwelligen Zugang. Durch die klare Farbgestaltung der Spielgeräte sowie die Förderung der unterschiedlichen Wahrnehmungsbereiche eignet sich der KSP auch für Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen und kognitiven Beeinträchtigungen.

 

Um die Teilhabe von Kindern mit Sinnesbeeinträchtigungen zu berücksichtigen, wird ein KSP im Neubaugebiet am Rechenacker / Fritz-Eickelen-Straße vorgeschlagen. Bei der Neugestaltung sollen insbesondere Orientierungshilfen zur Überwindung von visuellen-, sprachlichen- und taktilen Einschränkung integraler Bestandteil der Planungsarbeiten sein.

 

Die Spielfläche am Königshütterpark wir als Schwerpunktspielplatz für Kinder mit kognitiven Beeinträchtigungen vorgeschlagen. Der Königshütter Park bietet allein durch das Parkambiente eine hohe Aufenthaltsqualität. Kinder mit kognitiven Beeinträchtigungen profitieren hier von den vielfältigen natürlichen Eindrücken. Die Wasserpumpe lädt zum Experimentieren ein. Der im Boden modellierte Wasserlauf lässt die Kinder ganz natürliche elementare Erfahrungen machen. Der Niedrig-Seilparcours fordert und fördert Wahrnehmung in minimaler Höhe und die kleine Kletteranlage bietet eine übersichtliche Herausforderung.

 

Der KSP Blücherplatz wird für Kinder mit Mobilitätsbeeinträchtigungen vorgeschlagen. Der KSP verfügt über barrierefreie Zuwege und einer gut befahrbaren Untergrund. Bei einer Umgestaltung können beispielsweise rollstuhlgerechte unterfahrbare Sandtische leicht in die vorhandene Spielplatzgestaltung integriert werden.

 

4.2 Sozialraum 72 Oberhausen-Ost

Im Sozialraum Oberhausen Ost wird die Spielfläche an der Körnerstraße als Inklusive Spielfläche vorgeschlagen. Die Anlage verfügt über eine WC-Anlage, die barrierefrei umgebaut werden müsste. Die Anbindung an den ÖPNV ist von der Falkensteinstraße gegeben. Aufgrund der dichten Bebauung ist zu klären, ob Behindertenparkplätze eingerichtet werden können. Die Zuwege eignen sich für unterschiedliche Fortbewegungsarten der Kinder problemlos. Durch eine Umgestaltung der Spielfläche sollten weitere Wege zu den einzelnen Spielgeräten barrierefrei gestaltet werden.

 

Der KSP Quellstraße/Klaumer Bruch soll für Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen vorgehalten werden. Die Spielfläche verfügt über einen Bolzplatz, einen Kleinkindbereich sowie einen Spielbereich für ältere Kinder mit anspruchsvollen Kletterkombinationen. Insbesondere der abgegrenzte und überschaubare Kleinkindbereich eignet sich mit den entsprechenden Kleinkindspielgeräten für Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen. Das Podest mit Rutsche und Spielhaus und das Kleinkindpodest mit Brücke, Treppe und Rutsche bieten mehrere Aktionsmöglichkeiten am gleichen Objekt und wirken auf Kinder mit Überempfindlichkeiten gegenüber visuellen, taktilen und auditiven Reizen als vertrauenserweckendes Umfeld.

 

Die Spielfläche an der Mülheimer-/Danzigerstraße wird als Schwerpunktspielplatz für Kinder mit kognitiven Beeinträchtigungen vorgeschlagen. Die abwechslungsreiche Gestaltung der Gesamtfläche durch Höhenunterschiede und den verschiedenen Untergründen wie z.B. Wiese, Pflasterung, Sand und Schotter, ermöglichen die Wahrnehmung der Umwelt in ihren unterschiedlichen Varianten. Die große Fläche  erlaubt ein zurückgezogenes  Spielverhalten, sowie gemeinsames Spiel  durch eine hohe  Besucherzahl welche einem kontaktfreudigen Spielverhalten entgegen kommt. Die Ausstattung mit den zwei verschiedenen Kletterbereichen, der Schaukel, dem Karussell, der Seilbahn und der Fuß-/ Basketballfläche erlauben eine grobmotorische  Nutzung und bieten ein vielfältiges sowie attraktives Spielangebot. 

 

 

Für Mobilitätsbeeinträchtigungen wird die Spielfläche an der Dieckerstraße vorgeschlagen, die über eine gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr verfügt. Der KSP hat barrierefreie Zuwege und einen gut befahrbaren Untergrund. Die große Nestschaukel bietet viel Platz und die optimale Höhe für den Transfer vom Rollstuhl. Bei einer Umgestaltung können inklusive Spielgeräte leicht ins vorhandene Spielkonzept integriert werden.

 

4.3 Sozialraum 73 Alstaden-Lirich

Im Sozialraum Alstaden-Lirich wird die Spielfläche an der Glasstraße als Inklusive Spielfläche vorgeschlagen. Die Spielfläche hat eine gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr. Es besteht die Möglichkeit, Behindertenparkplätze einzurichten. Der Spielplatz verfügt bereits über eine rollstuhlgerechte Skaterbrücke mit Wippmechanismus. Die Bodenbeläge eignen sich für unterschiedliche Fortbewegungsarten der Kinder, der Zugang zur Spielfläche ist problemlos. Zwei Nestschaukeln befinden sich auf einen befahrbaren Fallschutz. Ihre unterschiedlich großen Sitzflächen bietet den Kindern die Möglichkeit, die jeweils auf ihre Beeinträchtigung am besten abgestimmte Sitzposition einzunehmen. Die Matschtischanlage kann durch bauliche Maßnahmen in der Wegeführung für Rollstuhlfahrer unterfahrbar gemacht werden, um Ausgrenzungen entgegenzuwirken. Die unterschiedlichen Schweregrade der Podestkombinationen ermöglichen ein gemeinsames Spielen für ein breites Publikum, da sie die unterschiedlichen oder mehrfachen Einschränkungen berücksichtigen.

 

Für Sinnesbeeinträchtigungen soll der KSP Fröbelplatz vorgehalten werden. Die überschaubare Spielfläche sowie die Ausstattung mit Kleinkindspielgeräten eignen sich insbesondere für die Zielgruppe. Die Verwendung von Primärfarben am Spielpodest, der Kleinkindschaukel und dem Kleinkindwipptier sind hilfreich für Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen. Der Kletterturm bietet Kindern einen gesteigerten Schwierigkeitsgrad an und gestaltet sich somit auch für Kinder mit unterschiedlichen Fähigkeiten attraktiv.

 

Der KSP Kluckstraße wird für Kinder mit kognitiven Beeinträchtigungen vorgeschlagen. Die Spielfläche strukturiert mit ihren einfachen Formen und Farben den Spielraum logisch, inspiriert die Kinder zu Rollenspielen und animiert gleichzeitig zur Bewegung. Die überschaubare Spielfläche spricht als Zielgruppe speziell kleine Kinder und Kinder mit kognitiven Beeinträchtigungen an.

 

Über eine gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr verfüg der KSP Altenbergerpark und wird für Kinder mit Mobilitätsbeeinträchtigungen vorgeschlagen. Es besteht die Möglichkeit, Behindertenparkplätze einzurichten. Die Spielfläche verfügt über eine große Kletterseildoppelturmkombination sowie zwei Podestkombinationen, einer Kleinkindschaukel und einer Einpunktwippe. Bei einer Umgestaltung können inklusive Spielgeräte ins vorhandene Spielkonzept integriert werden. Eine entsprechende barrierefreie Wegführung müsste neu gestaltet werden.

 

4.4 Sozialraum 74 Sterkrade-Mitte

Der Spielplatz in der Stadtsportbund-Anlage am Stadion Niederrhein wird als Inklusive Spielfläche vorgeschlagen. Die vorhandene WC Anlage ist behindertengerecht und es befinden sich Behindertenparkplätze vor der Anlage. Die gesamte Fläche wird innerhalb der umfassenden Öffnungszeiten betreut. Die Spielfläche ist mit niederschwelligen Herausforderungen ausgestattet. Die Kletteranlagen sind übersichtlich, offen und von allen Seiten zugänglich. Die Wasserpumpe fordert zum Kooperieren auf, da dort der Wasserlauf von Station zu Station geführt wird. Die gesamte Fläche bietet unterschiedliche Untergründe wie Asphalt, Wiese, Erdhügel und Kunstrasen.   

 

 

Der KSP Roßbachstraße soll für Sinnesbeeinträchtigungen vorgehalten werden. Die Spielfläche verfügt über eine Kleinkindschaukel, Vogelnestschaukel, Matschtischanlage, Punktbalkenwippe sowie eine Reckkombination die zu Bewegungsspielen einlädt. Das kleine Spielhaus in bunten Farben und Formen lädt die Kinder zum gemeinsamen Rollenspiel ein und wirkt auf Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen als überschaubares Spielumfeld.

 

Für kognitive Beeinträchtigungen wird der KSP Tirpitzstraße vorgeschlagen. Die Spielfläche wird im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) in Sterkrade für Kleinkinder umgestaltet. Im Herbst 2016 fanden dazu Beteiligungsprojekte statt, um die Wünsche und Ideen der zukünftigen Nutzer/-innen bei der Planung berücksichtigen zu können. Eine Abenteuerkombination bietet zukünftig kleineren Kindern unter sechs Jahren vielfältige Reize zum Ausprobieren, Rutschen, Klettern und Balancieren. Einfache Spielgeräte mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden würden somit insbesondere Kindern mit kognitiven Beeinträchtigungen einen logisch strukturierten Spielraum bieten.

 

Die Spielfläche Ackerfeldstraße wird für Kinder mit Mobilitätsbeeinträchtigungen vorgeschlagen. Die wassergebundene Wegedecke, die gute Wegführung und die vorhandenen Fallschutzmatten unter der Vogelnestschaukel bieten sich für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen an. Problematisch gestaltet sich der Zugang von der Ackerfeldstraße. Die vorhandene Absperrung kann mit einem Rollstuhl nicht passiert werden und müsste entsprechend verändert werden. Der Zugang von der Emdenstraße ist möglich. Weitere inklusive Spielmöglichkeiten können ins vorhandene Spielkonzept integriert werden.

 

4.5 Sozialraum 75 Sterkrade-Nord

Der KSP Graf-van-der-Mark-Straße wird im Sozialraum als Inklusive Spielfläche vorgeschlagen. Die Spielfläche verfügt über einen Behindertenparkplatz. Die Zuwege sind barrierefrei. Die Spielfläche verfügt über einen gut befahrbaren Untergrund und kann somit insbesondere auch von Kindern mit Mobilitätsbeeinträchtigungen genutzt werden. Aktuell ist die Spielfläche mit einem Sandspielbereich mit Schaukel sowie einer Punktbalkenwippe ausgestattet. Die Punktbalkenwippe wird Anfang 2018 durch ein Federspielgerät „Segelboot“ ersetzt. Die insgesamt recht charmefrei gestaltete Spielfläche soll eine Neugestaltung erhalten, bei der insbesondere auf Bedürfnisse von Kindern mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit geachtet werden soll.

 

Für Sinnesbeeinträchtigungen soll der KSP Bergische Hufe vorgehalten werden. Die überschaubare Spielfläche mit Nestschaukel sowie die Ausstattung mit einer umfangreich gestalteten Matschtischanlage im Sandspielbereich, eignen sich insbesondere für die Zielgruppe. Die Turm-/Podestkombination mit Rutsche, Kletternetz und Hangelstrecke bietet den Kindern je nach Fähigkeiten, einen einfachen bis zu einem gesteigerten Schwierigkeitsgrad für ihre Spielaktivitäten an.

 

Der KSP Am alten Backhaus/ Pfälzerstraße wird für Kinder mit kognitiven Beeinträchtigungen vorgeschlagen. Die überschaubare Spielfläche spricht als Zielgruppe speziell kleine Kinder sowie Kinder mit kognitiven Beeinträchtigungen an. Die unterschiedlichen Spielpodeste mit Rutsche, Rampe, Leiter und Rutschstange sowie die Stehwippe bieten viele Reize zum Auspropieren an. Die Nestschaukel bietet eine ideale Kombination aus motorischer Kombination und Anregung der Sinne. Die Wiederholung der Bewegung wirkt zudem beruhigend.

 

Die Spielfläche Ebereschenweg wird als Spielplatz für Kinder mit Mobilitätsbeeinträchtigungen vorgeschlagen. Die Spielfläche hat eine gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr. Behindertenparkplätze können eingerichtet werden. Die Zuwege sind barrierefrei. Die Spielfläche verfügt über einen gut befahrbaren Untergrund und kann somit insbesondere auch von Kindern mit Mobilitätsbeeinträchtigungen genutzt werden. Inklusive Spielmöglichkeiten können ins vorhandene Spielkonzept integriert werden.

 

4.6 Sozialraum 76 Osterfeld

Im Sozialraum Osterfeld eignen sich die Kinderspielplätze auf dem OLGA Gelände als Inklusive Spielplätze. Die Spielflächen haben eine sehr gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr und verfügen über acht Behindertenparkplätze. Die Zuwege sind barrierefrei. Die Spielflächen verfügen über einen befahrbaren Untergrund und können somit insbesondere auch von Kindern mit Mobilitätsbeeinträchtigungen genutzt werden.

Im Rahmen der Oberhausener Landesgarten Ausstellung (OLGA) wurden die Spielflächen unter dem Motto „Zwischen den Welten“ gestaltet. Die Gestaltungsschwerpunkte lagen dabei auf der „Wüste“ (Sandbereich) über eine „Wasserader“ (Wasseranlage) bis hin zum „Dschungel“.

Der KSP südlich der ehem. Koksofenbatterie als großer Wasserspielplatz spricht insbesondere Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen an. Die Spielfläche „Dschungel“ ist durch eine Hecke eingezäunt und bietet als überschaubarer Spielraum kleineren und kognitivbeeinträchtigten Kindern vielfältige Reize zum Ausprobieren. Weitere inklusive Spielmöglichkeiten können ins vorhandene Spielkonzept integriert werden.

 

Die Spielfläche Düsselbachweg wird als Schwerpunktspielplatz für Sinnesbeeinträchtigungen vorgeschlagen. Ein Hügel teilt die Spielfläche mittig in eine untere und eine obere Spielfläche auf. Die Neigung des Hügels variiert von leicht bis steil und bietet den Kindern somit unterschiedliche Herausforderungen. Die Ausstattung ist geeignet, um in verschiedenen Bereichen Erfahrungen zu machen. Es gibt drei Kletterstationen mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, (Balancierbalken in minimaler Höhe, kleine Kletternetze, Spielturmanlage) eine Vogelnestschaukel und einen Sandbereich. Die angrenzende Förderschule nutzt diese Fläche da sie übersichtlich ist.

 

Für kognitive Beeinträchtigungen wird der KSP Flöz-Röttgersbank vorgeschlagen. Der Spielplatz verfügt über eine Sechseckschaukelkombination, eine Balancieranlage sowie einen Kletterturm mit Treppe, Rutsche und Kletternetz. Die überschaubare Spielfläche verfügt über einfache Spielgeräte mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und spricht somit insbesondere kleinere Kinder und Kinder mit kognitiven Beeinträchtigungen an.

 

Der KSP Epenbachstraße wird für Kinder mit Mobilitätsbeeinträchtigungen vorgeschlagen. Der KSP verfügt über barrierefreie Zuwege und einen gut befahrbaren Untergrund. Besonders hervorzuheben ist die serpentinenartig angelegte Wegeführung. Bei einer barrierefreien Umgestaltung können beispielsweise rollstuhlgerechte unterfahrbare Sandtische sowie eine barrierefreie Wegeführung zur Vogelnestschaukel leicht in die vorhandene Spielplatzgestaltung integriert werden. Der Spielplatz wird durch das Förderprogramm „Spielplatzoffensive/Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden für Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“ 2018 aufgewertet. Das dazu im Mai 2017 durchgeführte Beteiligungsprojekt kam zu dem Ergebnis, dass ein neuer Kletterturm für ältere Kinder angeschafft werden soll. Im Kleinkindbereich wünschen sich die Kinder ein Rollenspielhaus. Der gut überschaubare Kleinkindbereich eignet sich insbesondere für Kinder mit kognitiver- und Sinnesbeeinträchtigung.

 

4.7 Öffentlichkeitsarbeit

Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist es, die Spielgeräte oder Nutzervielfalt der Kinderspielplätze in Oberhausen aufzuzeigen. Zielgruppe sind Menschen mit und ohne Beeinträchtigung, im engeren Sinne Kinder, Eltern, Senioren, Anwohnerinnen und Anwohner und angrenzende Einrichtungen, im weiteren Sinne alle Bürgerinnen und Bürger des Sozialraums, interessierte Gruppen und Personen, Verwaltung und Politik.

 

Öffentlichkeitsarbeit über inklusive Spielräume hilft dabei erste Barrieren zu überwinden. Eine eindeutig und frühzeitig Beschreibung was vor Ort vorzufinden ist, hilft den Nutzerinnen und Nutzern einzuschätzen, ob das Angebot individuell zu bewältigen ist oder nicht. Voraussetzung hierfür ist die Darstellung der inklusiven und teilinklusiven Kinderspielplätze mit ihren konkreten Angeboten auf der Internetseite des Kinderbüros mit Fotos und Piktogrammen.

 

Darüber hinaus ist die Beschreibung der Erreichbarkeit von grundlegender Bedeutung. Die Internetseite des Kinderbüros wird die Anbindung an den ÖPNV und die Verfügbarkeit von Behindertenparkplätzen, Zugängen, Wegen und selbsterklärenden Leitsystemen aufzeigen.

 

Der Deckungsgrad der inklusiven Spielflächen in den einzelnen Sozialräumen wird mit Hilfe einer Karte durch unterschiedliche Radien dargestellt. Dabei wird jeweils für alle Beeinträchtigungen ein gemeinsamer Spielplatz sowie unterschieden nach Mobilitätsbeeinträchtigung, Sinnesbeeinträchtigung und kognitive Beeinträchtigung jeweils ein weiter Spielplatz im Sozialraum vorgehalten.

 

Von insgesamt 107 Spielplätzen werden somit 24 KSP (22,4%) einen bestimmten inklusiven Schwerpunkt haben. Grundsätzlich weist die Bestandsanalyse auf, dass bereits heute Spielgeräte vorhanden sind, die von Kindern mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen genutzt werden können. Die Bestandsanalyse, sortiert nach Sozialraum, ist in Anhang 1 zusammengefasst.

 

5. Ausblick Spielraumentwicklungsplan 2020

Die Erkenntnisse aus der Bestandsanalyse, die Beratungen in den politischen Gremien sowie daraus folgende Beteiligungsveranstaltungen mit der Zielgruppe fließen in die Entwicklung des nächsten SPEP ein. Die fortgeschriebene Bestandsanalyse bildet daraufhin einen weiteren Baustein der Analyse, um Spielflächen im Rahmen der Spielraumentwicklungsplanung qualitativ und quantitativ weiter zu entwickeln. Ziel ist eine Erhöhung der Quote von Spielflächen für beeinträchtigte Kinder.

Reduzieren

Anlagen

Loading...