Beschlussvorlage - B/16/3245-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghier: Erlass einer Veränderungssperre Nr. 167(Bebauungsplan Nr. 535, 1. Erg. - Ortskern Holten -)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz
- Bearbeitung:
- Gertrud Hahne
- Verantwortung:
- Perian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Sterkrade
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
25.01.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Sterkrade genehmigt folgende gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung (GO NRW) durch den Bezirksbürgermeister, Herrn Ulrich Real, und das Mitglied der Bezirksvertretung Sterkrade, Herrn Holger Ingendoh, per Dringlichkeitsentscheidung am 04.01.2018 getroffene Entscheidung:
a) „Die Anhörung der Bezirksvertretung Sterkrade im Zusammenhang mit dem Erlass der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplan Nr. 535, 1. Erg. –Ortskern Holten- mit folgendem Satzungstext ist hiermit vollzogen:
siehe beigefügte Drucksache Nr. B/16/3241-01
Gesetzliche Grundlage: siehe Satzungstext
Konsequenzen
Bezug
Dringlichkeitsentscheidung durch den Bezirksbürgermeister, Herrn Ulrich Real, und das Mitglied der Bezirksvertretung Sterkrade, Herrn Holger Ingendoh, per Dringlichkeitsentscheidung am 04.01.2018 (Drucksache Nr. B/16/3241-01).
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [X]
ja [ ]
b) Sonstige siehe Satzungstext
Sachverhalt
Begründung
Gemäß den Bestimmungen in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und in den Bezirksvertretungsrichtlinien sind die Bezirksvertretungen im Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen und so auch zum Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung anzuhören.
Im vorliegenden Fall ist aus zeitlichen Gründen eine Anhörung in der Bezirksvertretung Sterkrade in seiner Sitzung am 25.01.2018 und eine anschließende Beschlussfassung durch den Rat in seiner Sitzung am 19.02.2018 nicht möglich gewesen.
Für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 535, 1.Erg. – Ortskern Holten - liegt ein Teilnutzungsänderungsantrag eines Ladenlokals zur Gaststätte und Wettannahmestelle vor.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und zur Sicherung der Ziele des Bebauungsplans Nr. 535, 1. Erg. –Ortskern Holten - war deshalb die Anhörung zum Erlass einer Veränderungssperre auf dem Wege einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Bezirksbürgermeister, Herrn Ulrich Real, und das Mitglied der Bezirksvertretung Sterkrade, Herrn Holger Ingendoh, zu vollziehen.
Die Bekanntmachung der Veränderungssperre Nr. 167 als Satzung erfolgte am 17.01.2018 in einem Sonderamtsblatt der Stadt Oberhausen.
Einzelheiten u. a. im Hinblick auf die Notwendigkeit der Veränderungssperre sind der beigefügten Drucksache Nr. B/16/3241-01 zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
583,6 kB
|
