25.01.2018 - 3.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Sterkrade
- Datum:
- Do., 25.01.2018
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz
- Bearbeitung:
- Gertrud Hahne
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Eine grundsätzliche Anmerkung von Herrn Nowak zum Verfahren der Dringlichkeitsentscheidungen wird von Frau Beigeordnete Lauxen mit dem Hinweis auf die EDV-Unterstützung beantwortet. Sobald ein Antrag vorliegt, muss die Verwaltung dann entsprechend reagieren.
Die Bezirksvertretung Sterkrade fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Sterkrade genehmigt folgende gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung (GO NRW) durch den Bezirksbürgermeister, Herrn Ulrich Real, und das Mitglied der Bezirksvertretung Sterkrade, Herrn Holger Ingendoh, per Dringlichkeitsentscheidung am 04.01.2018 getroffene Entscheidung:
a) „Die Anhörung der Bezirksvertretung Sterkrade im Zusammenhang mit dem Erlass der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplan Nr. 535, 1. Erg. -Ortskern Holten- mit folgendem Satzungstext ist hiermit vollzogen:
siehe beigefügte Drucksache Nr. B/16/3241-01
Gesetzliche Grundlage: siehe Satzungstext
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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583,6 kB
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