Beschlussvorlage - B/16/3198-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Trinkwasserverordnung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- K. Hußmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.12.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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25.01.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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30.01.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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31.01.2018
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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01.02.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschuss.
2. Der Rat der Stadt beschließt:
die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an Trinkwasserleitungen im Rahmen der Trinkwasserverordnung an verschiedenen Sporthallen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Verwaltungsgebäuden in einem ersten Schritt mit einem Volumen von 600.000,00 EUR für das Jahr 2017;
3. die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für konsumtive Leistungen wie folgt zur Verfügung zu stellen:
Auftragsnummer Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag/EUR
250008010200 Sport- u. Turn- 521150 Gebäudeunterhaltung 100.000,00
hallen auf Sportplätzen
870001130101 bebaute Grundstücke 521150 Gebäudeunterhaltung 80.000,00
310006010110 TrinkwasserVO KTE 521150 Gebäudeunterhaltung 70.000,00
310003010910 TrinkwasserVO Schulen 521150 Gebäudeunterhaltung 350.000,00
Deckungsvorschlag
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Die Trinkwasser-Installationen in allen städtischen Gebäuden weisen entsprechend des hohen Durchschnittsalters des Gebäudebestandes größtenteils ein hohes Alter auf. Seinerzeit wurden die Trinkwasseranlagen den entsprechenden Vorschriften gemäß erstellt und entsprachen den allgemein gültigen Regeln des Bauhandwerks sowie den Anforderungen an die Nutzung.
Neben den altersbedingten baulich-technischen Mängeln kommt erschwerend hinzu, dass sich das Nutzerverhalten in den letzten Jahren stark verändert hat. Insbesondere die Duschen der Lehrschwimmbecken und Turnhallen werden immer seltener benutzt. Die Wasserqualität ändert sich, sofern Wasser - insbesondere Mischwasser (Warm- und Kaltwasser) - hinter den Hähnen von Waschbecken und Duschen in den Leitungen stagniert, ohne nach spätestens 72 Stunden gespült bzw. abgelassen zu werden. Die Einhaltung hygienerechtlicher Normwerte der Trinkwasserqualität ist aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes somit gefährdet.
Des Weiteren ist in den Wasserwerken die finale Aufbereitung des Trinkwassers von Chlorzusätzen auf UV-Anlagen umgestellt worden. Damit wird die Belastung des Trinkwassers mit Keimen erheblich reduziert, aber nicht vollständig verhindert.
Als Folge der vorgenannten baulich–technischen Mängel und der fehlenden „Spülungen“ könnten Verunreinigungen des Trinkwassers auftreten, die bei den regelmäßig erforderlichen Überprüfungen gemessen werden können. Bei Grenzwertüberschreitungen sind durch ein unabhängiges Institut Gefährdungsanalysen durchzuführen, die die Mängel und den entsprechenden Sanierungsbedarf in den Trinkwasser-Installationen aufzeigen.
Durch Gefährdungsanalysen wurden entsprechende Mängel an den Trinkwasserinstallationen der öffentlichen städtischen Gebäude festgestellt. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben fordert der Bereich 3-4/Gesundheit die Beseitigung dieser Mängel.
Notwendige Maßnahmen im Rahmen einer notwendigen Sanierung sind insbesondere folgende Arbeiten:
- Rückbau der Stagnationsleitungen in den vorhandenen Trinkwassersystemen
- ggf. bauliche Umbauten zur Durchführung einer Desinfektion infolge von Grenzwertüberschreitungen, z. B. Erstellen zusätzlicher Spülstellen
- Einbau von Trinkwasserfiltern
- Lieferung und Einbau von Strangregulierventilen
- Umbau der Mischwasserleitungen (Kalt- und Warmwasserleitungen)
- Erstellung von Zirkulationsleitungen
- Einbau neuer Thermostat-Armaturen
- Erneuerung von Trinkwasserspeichern
- Isolierung der Trinkwasserleitungen
An den Schulen Alsfeldschule, Schule am Froschenteich und Schillerschule - Hauptstelle - (alles Schulen mit Lehrschwimmbecken) und den Sporthallen Ost, Käthe-Kollwitz und der Turnhalle Kuhle sind bereits konkrete Maßnahmen bekannt, die angegangen werden/wurden. Bei weiteren städtischen Gebäuden sind nähere Untersuchungen notwendig, so dass die Kosten nur auf Basis der bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen geschätzt werden können.
Aufgrund der jetzt erst bekannten Probleme nach Erstellung der Planungen erfolgte eine Verankerung solcher Sanierungsmaßnahmen in den Verträgen mit den Hauptunternehmern seitens der OGM GmbH im Jahr 2013 nicht. Das Ausmaß der zwingend notwendigen Maßnahmen überschreitet die bestehenden vertraglichen Regelungen zur Instandhaltung durch die OGM GmbH, welche zur Umsetzung daher zusätzliche finanzielle Mittel benötigt.
Im Jahr 2017 mussten/müssen bereits 600.000,00 EUR verausgabt werden, um bereits entstandene bzw. noch entstehende Aufwendungen zahlen zu können.
Verzicht Vorberatung
Nachdem die entsprechenden Untersuchungen, Analysen und Handlungsempfehlungen kurzfristig der Verwaltung bekannt gegeben wurden, kann der vorgesehene Gremiengang mit Vorberatungen aus zeitlichen Gründen nicht eingehalten werden. Aufgrund der Dringlichkeit schlägt die Verwaltung vor, hinsichtlich dieser Drucksache die Beratung lediglich im Rat der Stadt vorzunehmen.
Hinsichtlich der noch zusätzlich ausstehenden Untersuchungen und Gefährdungsanalysen an weiteren städtischen Immobilien können erst im Anschluss daran weitere mögliche notwendige Sanierungsmaßnahmen benannt und mit belastbaren Kosten hinterlegt werden.
