18.12.2017 - 12 Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Trinkwasserve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Stehr weist darauf hin, dass es gemäß der Begründung für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen nach der Trinkwasserverordnung auch um Mängel an den Trinkwasserinstallationen der öffentlichen städtischen Gebäude geht, die durch Gefährdungsanalysen festgestellt wurden. Solche Feststellungen sollten rechtzeitig in den Fachausschüssen mitgeteilt und beraten werden.

Auch Stadtv. Karschti hält es für empfehlenswert, solche Mitteilungen rechtzeitig zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Stadtv. Große Brömer stimmt den Ausführungen seiner Vorrednerin zu und schlägt vor, die Hinweise zu den Mängeln an den Trinkwasserinstallationen der öffentlichen städtischen Gebäude dem JHA und dem Schulausschuss zur Kenntnis zu geben.

Stadtv. Nowak ist zuversichtlich, dass die Wasserwerke nach einer Prüfung die Mängel unverzüglich beheben werden.

OB Schranz berichtet, dass es sich bei den festgestellten Mängeln um das Legionellen-Thema handelt.

Dez. Schmidt teilt ergänzend mit, dass sich die Vorgaben in der Trinkwasserverordnung dahingehend geändert haben, dass nunmehr eine intensivere Prüfung als zuvor an den Trinkwasserinstallationen vorgesehen ist. Das war bei der letzten Planung des Gebäudeunterhaltungsbudgets noch nicht bekannt. Was die Beteiligung der Fachausschüsse anbelangt, sagt er eine Berücksichtigung in der Beratungsfolge zu.

 

Über den weiteren Verlauf soll im Jugendhilfeausschuss und im Schulausschuss berichtet werden.

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Beschluss

Rat der Stadt- mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschuss.

 

2.  Der Rat der Stadt  beschließt:

 die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an Trinkwasserleitungen im Rahmen der Trinkwasserverordnung an verschiedenen Sporthallen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Verwaltungsgebäuden in einem ersten Schritt mit einem Volumen von 600.000,00 EUR für das Jahr 2017;

 

3. die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für konsumtive Leistungen wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

 

Auftragsnummer Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung  Betrag/EUR

250008010200 Sport- u. Turn- 521150  Gebäudeunterhaltung   100.000,00

  hallen auf Sportplätzen

870001130101 bebaute Grundstücke 521150 Gebäudeunterhaltung   80.000,00

310006010110 TrinkwasserVO KTE 521150 Gebäudeunterhaltung   70.000,00

310003010910 TrinkwasserVO Schulen 521150 Gebäudeunterhaltung              350.000,00

 

 

Deckungsvorschlag

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit."