Beschlussvorlage - B/16/3197-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)hier: Geplante Maßnahmen 2018
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.12.2017
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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23.01.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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25.01.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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30.01.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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31.01.2018
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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01.02.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschuss.
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Umsetzung und Durchführung der in der Anlage genannten Maßnahmen im Jahr 2018 als zweite Tranche im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24.06.2015 (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für investive Leistungen der Maßnahmen 2 und 3 der Anlage wie folgt:
3.1)
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
310003010600101 | KIF Gesamtschule Osterfeld | 785100 | AiB Hochbau-maßnahme | 288.000,00 |
310003010600101 | KIF Gesamtschule Osterfeld | 785120 | AiB Ing. Leist. Hochbau OGM | 32.000,00 |
Deckungsvorschlag
Mehreinzahlung in Höhe von 259.200,00 EUR bei Finanzposition 681103 (Investitionszuweisungen vom Bund – KIF) sowie Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 60.800,00 EUR. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2018 wird beachtet.
3.2)
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
870001130102060 | KIF Rathaus Oberhausen | 785100 | AiB Hochbau-maßnahme | 63.000,00 |
870001130102060 | KIF Rathaus Oberhausen | 785120 | AiB Ing. Leist. Hochbau OGM | 7.000,00 |
Deckungsvorschlag
Mehreinzahlung in Höhe von 56.700,00 EUR bei Finanzposition 681103 (Investitionszuweisungen vom Bund – KIF) sowie Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 13.300,00 EUR. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2018 wird beachtet.
3.3)
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
870001130102070 | KIF Bert-Brecht-Haus | 785100 | AiB Hochbau-maßnahme | 544.500,00 |
870001130102070 | KIF Bert-Brecht-Haus | 785120 | AiB Ing. Leist. Hochbau OGM | 60.500,00 |
Deckungsvorschlag
Mehreinzahlung in Höhe von 490.050,00 EUR bei Finanzposition 681103 (Investitionszuweisungen vom Bund – KIF) sowie Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 114.950,00 EUR. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf für das Haushaltsjahr 2018 wird beachtet.
- TC Sterkrade 1869 e. V., Turnerweg 3, 46145 Oberhausen
Der Umsetzungsbeschluss Nr. 4 vom 03.07.2017 der Drucksache B/16/2667-01 „Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW); hier: Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen“ wird zur energetischen Sanierung des Turnhallengebäudes Turnerweg 3 um 75.000,00 EUR auf 150.000,00 EUR, hiervon Eigenanteil von insgesamt 13.640,00 EUR, erhöht.
- TC Sterkrade 1869 e. V., Turnerweg 3, 46145 Oberhausen
Der Umsetzungsbeschluss Nr. 3 vom 03.07.2017 der Drucksache B/16/2667-01 „Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW); hier: Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen“ hinsichtlich der energetischen Sanierung des Bootshauses, Lindnerstraße 4, wird zunächst zurückgestellt.
Konsequenzen
Bezug
Druckvorlage B/16/1783-01:
„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“
Druckvorlage B/16/2039-01:
„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW); hier: geplante Maßnahmen 2017“
Druckvorlage B/16/2667-01:
„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW); hier: Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen“
Druckvorlage M/16/3199-01:
„Sachbericht zum Sachstand der Fördermaßnahme
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) und des Finanzierungsprogrammes ‚Gute Schule 2020‘ “
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG) 24.336.492,83 EUR. Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel stehen für die Einzelinvestitionsmaßnahmen rund 27,04 Mio. EUR zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung der bisher beschlossenen Maßnahmen stehen für die Förderbereiche noch rund 17,5 Mio. EUR aus.
In der Drucksachen-Nr. B/16/1783-01 für die Sitzung des Rates der Stadt am 04.07.2016 wurde die Fördersumme genannt und die Quotierung beschlossen.
Verzicht auf Vorberatungen
Da erst kurzfristig sämtliche Kostenschätzungen vorlagen, kann der vorgesehene Gremiengang mit Vorberatungen aus zeitlichen Gründen nicht eingehalten werden. Aufgrund der Dringlichkeit, bereits zum Jahresanfang mit den neuen Maßnahmen zu starten, schlägt die Verwaltung vor, hinsichtlich dieser Drucksache die Beratung lediglich im Rat vorzunehmen.
Förderbereiche
- Investitionen mit dem Schwerpunkt Lärmbekämpfung
Bei den geplanten Maßnahmen hinsichtlich der Lärmbekämpfung handelt es sich um Straßen, die einen Deckenüberzug aus lärmoptimiertem Splittmastixasphalt erhalten. Folgende Straßenabschnitte sollen diesen lärmmindernden Fahrbahnbelag erhalten:
a) Friesenstraße (von Bachstraße bis Thüringer Straße)
b) Steinbrinkstraße (von Postweg bis Brandenburger Straße)
c) Bebelstraße (von Alsterfeld bis Roonstraße)
d) Nathlandstraße (von Mellinghofer Straße bis Stadtgrenze)
Hierbei erfolgt der Hinweis, dass diese vier Maßnahmen bereits Bestandteil des Haushaltsplanes 2018 sind.
- Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildung
Die Toilettenanlage im Gebäude C der Gesamtschule Osterfeld ist durch Instandhaltungsmaßnahmen nicht mehr dauerhaft energetisch herzurichten. Ein kompletter Neuaufbau nach Kernsanierung soll erfolgen, der energetische und wassereffiziente Verbesserungen aufweisen wird und somit aus baufachlicher Sicht die Vorgaben des KInvFöG erfüllen.
Der Auftrag der Politik an die Verwaltung, vor weiteren Beschlüssen des Segments Bildung eine Gesamtübersicht der Bedarfe an den Schulen anzugeben, bleibt trotz des dringlichen Ausnahmetatbestandes dieser Maßnahme weiterhin bestehen. Die Verwaltung wird bis zum Ende des I. Quartales 2018 die überarbeiteten Gebäudeprofile (vgl. Drucksache B/16/2698-01: „Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“; hier: geplante Maßnahmen“) jeder einzelnen Schule der Politik zur Verfügung stellen.
- Investitionen an Verwaltungsgebäuden
a) Rathaus Oberhausen: Erneuerung von Fenstern
Die Fenster im Treppenhaus müssen kurzfristig ersetzt werden. Energetisch sind über diese Fenster erhebliche Wärmeverluste zu beklagen, so dass der energetische Nutzen deutlich dargestellt werden kann.
Eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Erneuerung der Fenster liegt bereits vor.
b) Bert-Brecht-Haus: Erneuerung von Fenstern
Bei der einstigen Sanierungsmaßnahme über das Konjunkturpaket II im Bert-Brecht-Haus ist auf die notwendige Sanierung aus Kostengründen vorerst verzichtet worden. Ein Austausch aller Fenster ist aus energetischen und altersbedingten Gründen dringend erforderlich.
TC Sterkrade 1869
Der TC Sterkrade 1869 e. V., Turnerweg 3, 46145 Oberhausen, erhielt durch den Umsetzungsbeschluss vom 03.07.2017 der Drucksache B/16/2667-01 „Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW); hier: Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen“ für zwei Maßnahmen jeweils 75.000,00 EUR bei einem darin enthaltenen Eigenanteil von jeweils 6.820,00 EUR.
Nach eingehender baufachlicher Prüfung an dem Objekt durch die OGM GmbH wurde festgestellt, dass die dringend benötigte energetische Sanierung der Turnhalle durch wärmedämmende Maßnahmen und den Einbau einer neuen Heizungsanlage statt 75.000,00 EUR tatsächlich schätzungsweise 150.000,00 EUR kosten wird.
In Absprache mit dem Verein wurde abgestimmt, die Maßnahme an der Turnhalle umzusetzen. Die Sanierung des Bootshauses wird vorerst ruhend gestellt. Sollten entsprechende Fördermittel in den kommenden Jahren zusätzlich dem Verein zugesprochen werden, kann eine Umsetzung der Maßnahme nach vorheriger erneuter Beschlussfassung durch den Rat wieder aufgenommen werden. Auch hier ist mit einem Aufwand von rd. 150.000,00 EUR zu rechnen, wie weitergehende baufachliche Überprüfungen ergaben.
Ausblick
In den bisherigen Vorlagen ist bereits darauf hingewiesen worden, die Gesamtmittel des Förderprogrammes in mehreren Schritten zu verausgaben. Aus diesem Grund plant die Verwaltung, einen Beschluss zu weiteren Projekten im Laufe des Frühjahres 2018 einzuholen, deren Umsetzung im gleichen Jahr erreicht werden soll. Die OGM GmbH ist mit den notwendigen baufachlichen Aufgaben bereits beauftragt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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23,6 kB
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