Berichtsvorlage - M/16/3199-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachbericht zum Sachstand der FördermaßnahmeKommunalinvestitionsförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)und des Finanzierungsprogrammes "Gute Schule 2020"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- K. Hußmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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18.12.2017
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Sachverhalt
Bezug
Druckvorlage B/16/2698-01:
„Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“; hier: geplante Maßnahmen“
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und FDP im Rat zur Vorlage B/16/2698-01
Druckvorlage B/16/2891-01:
„Gute Schule 2020; hier: Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen 2017 und 2018“
Druckvorlage B/16/2870-01:
„Gute Schule 2020; hier: Umbau Mensa der Dunkelschlagschule und Grundschule Schmachtendorf (zukünftig Schule an der Oranienstraße)“
Druckvorlage B/16/3070-01:
„Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“; hier: geplante Maßnahmen 2017ff.“
Druckvorlage B/16/2039-01:
„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW); hier: geplante Maßnahmen 2017“
Druckvorlage B/16/2667-01:
„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW); hier: konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, freien Trägern und Vereinen“
Sachdarstellung
Der Rat der Stadt hat in seinen Sitzungen seit 03.07.2017 (siehe Drucksachenauflistung unter dem Kapitel Bezug) mehrere Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog des Finanzierungsprogrammes Gute Schule 2020 und des KInvFög NRW beschlossen.
Den Anlagen 1 und 2 kann der jeweilige Sachstand hinsichtlich der Einzelmaßnahmen der Förderprogramme aus der tabellarischen Übersicht entnommen werden.
Darüber hinaus besteht zu den einzelnen Förderprogrammen folgender Sachstand:
KInvFöG NRW
Sportanlage Mellinghofer Straße
Hinsichtlich des Umbaus des Tennenspielfeldes zu einem Kunstrasenspielfeld und der Ertüchtigung der Sportanlage wurden durch die Bezirksregierung nachträglich weitergehende Erläuterungen als in der Antragsmatrix über das Erfassungsprogramm möglich sind nachgefordert. Eine entsprechende Begründung wurde unter Einbindung Dritter Ende November 2017 erstellt und an die Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet. Die folgende Entscheidung bleibt abzuwarten.
Die außerdem beschlossene Maßnahme zur Sanierung der Sporthalle kann erst begonnen werden, sobald der Verein die vereinseigene Sporthalle an die Stadt Oberhausen verkauft hat. Ein Kaufvertragsentwurf entsprechend des mündlichen Verhandlungsergebnisses wurde übergeben. Die Rückmeldung des Vereines steht aus.
Erlenstraße
Eine Anmeldung zur Förderung wurde beim Fördergeber eingereicht. Die Freigabe wird derzeit abgewartet.
Freie Träger und Vereine
Dem TC Sterkrade 69 wurde mit Ratsbeschluss vom 03.07.2017 eine Förderung aus dem KInvFöG NRW für die Dachsanierung des Bootshauses an der Lindnerstraße 4 und für eine energetische Sanierung der Turnhalle am Turnerweg 3 in Höhe von jeweils 75.000,00 EUR zugestanden. Eingehende Untersuchungen ergaben Kosten von 150.000,00 EUR je Maßnahme. Somit ist mit einer Maßnahme die bisherige Fördersumme für den TC Sterkrade 69 erreicht. Nach intensiven Verhandlungen wurde mit dem Verein vereinbart, in einem ersten Schritt die Sanierung der Turnhalle vorzunehmen. Die Dachsanierung des Bootshauses wird vorerst für 2018 zurückgestellt.
Schulen
Über das KInvFöG NRW sind für Schulen nur Maßnahmen im Rahmen der energetischen Sanierung möglich. Die im Vorfeld der Verabschiedung des KInFöG NRW erfolgte Abfrage bei den Schulen hinsichtlich ihrer Bedarfe konnte durch dieses Programm nicht abgedeckt werden, da von Seiten der Schulen überwiegend nicht förderfähige Raumbedarfe dargestellt worden sind.
Der von der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM GmbH) erfasste Gebäudeinstandhaltungsaufwand ermöglichte in einer ersten Marge zwei Maßnahmen zu benennen, die sowohl räumliche als auch energetische Mängel lösen sollte.
Hartmannschule
An der Hartmannschule entsteht ein Pavillonersatzgebäude. Die Planungen sind abgeschlossen und zwischen Schule und Verwaltung abgestimmt. Der Grundriss kann der Anlage 3 entnommen werden.
Die Abbrucharbeiten des Pavillons wurden bereits begonnen; eine Beendigung ist für Januar 2018 geplant.
Heinrich-Heine-Gymnasium
Als das KInvFöG NRW beschlossen wurde, gab es das Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ noch nicht. Hinsichtlich einer Fördermaßnahme an Schulen war der energetische Aspekt vordergründig zu beachten. Dies hatte zur Folge, dass nur die Flächen der zwei abgängigen Pavillons ersetzt werden konnten, was durch einen Anbau am Bestandsgebäude erfolgen sollte. Der akute Bedarf zum Ganztagsausbau am Heinrich-Heine-Gymnasium (HHG) konnte somit im KInvFöG NRW berücksichtigt werden.
Der Raumbedarf am HHG war allerdings größer. Nach Verabschiedung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ wurde ein zusätzlicher Ausbau des neu zu errichtenden Anbaus möglich. Im Planungsverlauf hat sich herausgestellt, dass eine Umsetzung mithilfe beider Programme nur unter erheblichen Erschwernissen erfolgen könnte. Zur Vermeidung einer Doppelförderung hätte die Baumaßnahme im Rahmen des KInvFöG NRW erst abgeschlossen werden müssen, wozu auch der Aufbau eines vorläufigen Daches erforderlich geworden wäre. Erst im Anschluss daran wäre es möglich, eine weitere Etage finanziert aus Mitteln des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ zu errichten. Verteuerungen durch die Abnahme des provisorischen Daches und zeitliche Verzögerungen wären die Folge gewesen, weshalb die Errichtung des Anbaus nun nur noch aus Mitteln von „Gute Schule 2020“ erfolgt.
Mit dringlichem Hauptausschussbeschluss (Drucksache B/16/3070-01) vom 16.11.2017 und Ratsentscheidung vom 27.11.2017 wurde der Beschluss zur Errichtung eines Anbaus aus dem Finanzierungsprogramm KInvFöG NRW aufgehoben.
Nach erfolgter Ausschreibung ist eine Bauzeit von Mai 2018 bis Mai 2019 geplant.
Weitere Beschlüsse
Die frei gewordenen Mittel im KInvFöG NRW im Umfang von 1,2 Mio. EUR sind noch nicht abschließend verplant. Ersatzbauten wegen energetisch unwirtschaftlicher Pavillons analog der energetischen Prüfungen am HHG sind an der Friedrich-Ebert-Realschule, am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium oder an der Melanchthonschule denkbar. Alternativ wären auch weitere Fassadensanierungen im Rahmen einer energetischen Sanierung möglich. Detaillierte Vorermittlungen als Nachweis der energetischen Verbesserung sind zwingend erforderlich. Erst im Anschluss kann eine belastbare Kostenermittlung durch die OGM GmbH durchgeführt werden. Diese vorab vorzunehmende Ermittlung verzögert eine kurzfristige Darstellung möglicher Alternativmaßnahmen.
Die überarbeiteten Gebäudeprofile (vgl. Drucksache B/16/2698-01: Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“; hier: geplante Maßnahmen) jeder einzelnen Schule werden der Politik voraussichtlich Ende des I. Quartals 2018 zur Verfügung gestellt.
Unabhängig der Gesamtübersicht ist eine Sanierung der WC-Anlage im Gebäude C der Gesamtschule Osterfeld zwingend notwendig. Die erforderliche Anzahl an Toiletten und die Hygienevorschriften können kaum noch sichergestellt werden, so dass dringendst Handlungsbedarf besteht. Der Umbau soll bereits in den Winterferien beginnen.
Die übrigen aktuell geplanten Maßnahmen für 2018 sind der Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 18.12.2017 und der Anlage 1 zu entnehmen. Ein Beschluss zu weiteren Projekten soll im Laufe des Frühjahres 2018 eingeholt werden, um eine Umsetzung noch im gleichen Jahr zu erreichen.
KInvFöG NRW II. Kapitel
Anders als beim bereits laufenden Programm mit seinem Schwerpunktthema „Energetische Sanierung“ sollen den Kommunen mit dem Förderprogramm KlnvFöG NRW II. Kapitel Finanzmittel für den Aus- und Umbau sowie die Instandhaltung der örtlichen Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Auf Oberhausen entfällt nach bisherigem Kenntnisstand eine Fördersumme in Höhe von 20.560.701,00 EUR, so dass zuzüglich des 10%igen Eigenanteils von einem Gesamtbudget in Höhe von 22.616.771,00 EUR auszugehen ist.
Dies bedeutet, dass – auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes – Maßnahmen, die im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ als vordringliche Projekte identifiziert wurden, auch aus dem in Rede stehenden Programm finanziert werden könnten, zumal bereits in der Ratsvorlage der Verwaltung zum Programm „Gute Schule 2020“ klar zum Ausdruck gebracht wurde, dass zur Umsetzung aller Maßnahmen an Schulen weitere Programme wie z. B. KInvFöG NRW II. Kapitel in Anspruch genommen werden müssen.
Auf die konkreten Rahmenbedingungen, Ausgestaltung und Verabschiedung des Förderprogramms wird gewartet.
Gute Schule 2020
Mit Beschluss des Änderungsantrages vom 03.07.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von 13,2 Mio. EUR umzusetzen, sofern eine intensivierte finanzielle Prüfung vorgenommen wurde. Erst nach Einholung der Einheitspreise und der detaillierten Planungen konnte mit Ratsbeschluss vom 25.09.2017 ein Kreditantrag bei der NRW Bank gestellt werden. Eine Bewilligung der Kredite erfolgte Mitte Oktober. Die Verträge mit der OGM GmbH zur Umsetzung der Maßnahmen wurden geschlossen.
Die Maßnahmen zur Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume und zum Umbau der Mensen können erst nach Begehungen der Räume und Besprechungen mit den Schulleitungen innerhalb der Planungsphasen in die Umsetzung gebracht werden. Diese dauern noch bis in den März 2018 hinein an. Ein Kreditantrag kann somit erst in 2018 nach einem erfolgten finanziellen Beschluss gestellt werden.
Anfang 2018 werden zusätzlich dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen an Schulen aufgrund der Trinkwasserverordnung benannt. Derzeit erstellt die OGM GmbH eine entsprechende Auflistung der Standorte und der Kosten.
Die als Anlage beigefügte Sachstandsliste endet mit einem aktuellen Maßnahmebestand von 16.488.800 EUR.
Die vom Rat gemäß Änderungsantrag erteilten Prüfaufträge „Umbau ehemalige Hauptschule Eisenheim“ und „Erweiterung Käthe-Kollwitz-Berufskolleg“ haben hierbei noch keine finanzielle Berücksichtigung gefunden. Hier wird vor dem Hintergrund der erfolgten intensiven Abstimmung zwischen allen Beteiligten zeitnah mit einem Abschluss der Vorarbeiten gerechnet, so dass dann konkrete Beschlussvorlagen für den Rat gefertigt werden.
Die weiteren an die Verwaltung ergangenen Prüfaufträge aus dem vorgenannten Änderungsantrag müssen sukzessive unter Beteiligung der OGM GmbH, der beauftragten Architekten, der jeweiligen Schule und der Bereiche Schule und Strategisches Immobilienmanagement abgearbeitet und letztendlich auch mit belastbaren Kostenermittlungen hinterlegt werden.
Die aktuell zurückgestellten Baumaßnahmen im Bereich der Grundschulen und der Förderschulen (Mensen, OGS, Klassenräume u. a.) besitzen auf Grundlage der bisherigen Kostenschätzung ein Finanzvolumen von 8.574.750 EUR. Im Bereich der dringend notwendigen Baubedarfe /Gebäudemaßnahmen ohne OGS, Mensa und Fachräume wurden zudem Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 9.750.000 EUR bis zur abzuschließenden inhaltlichen Prüfung und detaillierten Kostenermittlung zurückgestellt.
Dies bedeutet, dass aktuell beim Programm „Gute Schule 2020“ Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 34.813.550 EUR im Raume stehen. Zumal mittlerweile die Maßnahmen für das Heinrich-Heine-Gymnasium und der Dachsanierung am Hans-Böckler-Berufskolleg hinzugekommen sind. Ungeachtet der sich noch ergebenden Veränderungen aufgrund der anstehenden bzw. erfolgten Prüfungen fehlen deshalb beim Programm „Gute Schule 2020“ bereits Mittel in Höhe von über 4,0 Mio. EUR.
Dabei ist zu beachten, dass z. B. der „Umbau Eisenheim“ mit 1.000.000 EUR und die Maßnahme „Umbau Dependance HBG“ mit 2.000.000 EUR Berücksichtigung gefunden haben und hier – vorbehaltlich der abschließenden Prüfung – unter Umständen ein erheblicher Mehrbedarf von über 4,5 Mio. EUR entstehen könnte.
Wenn man nun die sich in der Vorlage der Verwaltung zum Programm „Gute Schule 2020“ nachrichtlich aufgeführten Bedarfe an den Schulen „Käthe-Kollwitz-Berufskolleg“, „Sophie-Scholl-Gymnasium“, „Astrid-Lindgren-Schule“ und „Sanierung Lehrschwimmbecken“ mit den dort hinterlegten Grobkostenschätzungen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 10,2 Mio. EUR berücksichtigt, ergibt sich ein ergänzender Gesamtbedarf über das Programm „Gute Schule 2020“ hinaus in Höhe von ca. 19,0 Mio. EUR. Die noch andauernde Prüfung einer Zusammenlegung der Verbundschule Grundschule Buschhausen an einem Standort entweder als Neubau oder durch den Ausbau eines der beiden Standorte findet hierbei noch keinerlei finanzielle Berücksichtigung.
Dieser vorläufige Bedarf kann aller Voraussicht nach aus dem Programm KInvFöG NRW II. Kapitel gedeckt werden. Inwieweit es auf Grundlage der noch abzuarbeitenden Prüfaufträge zu Verschiebungen bzw. Neubeurteilung kommt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Es wird jedoch deutlich, dass im aktuellen Stadium weitergehende Überlegungen hinsichtlich einer Mittelverwendung aus dem KInvFöG NRW II. Kapitel nicht zielführend sind, da nicht abzusehen ist, ob und wenn ja, in welchem Umfang noch finanzieller Raum für zusätzliche Maßnahmen besteht.
Um entsprechenden Prioritäten Rechnung zu tragen, könnten vor dem Hintergrund einer möglichst zeitnahen Abwicklung und vorbehaltlich der noch bekanntzugebenden Rahmenbedingungen durch den Fördergeber einzelne Maßnahmen auf Grundlage eines noch herbeizuführenden Beschlusses nicht aus dem Programm „Gute Schule 2020“, sondern aus KInvFöG NRW II. Kapitel realisiert werden; z. B. „Neubau Käthe-Kollwitz-Berufskolleg“.
Anlagen
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33,3 kB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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55,9 kB
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