Berichtsvorlage - M/16/3136-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

1. Wie wird in Oberhausen die gesetzliche Verpflichtung des Jugendamts erfüllt,

rechtzeitig bei Ausfallzeiten von Personen in der Kindertagespflege eine

andere Betreuungsmöglichkeit für das Tageskind sicherzustellen (§23 Abs. 4

SGB VIII)? Die Darstellung soll sich sowohl auf Vertretung bei Urlaub als

auch bei Krankheit beziehen.

Es ist Aufgabe des kommunalen Jugendhilfeträgers bedarfsgerechte Vertretungssysteme für den Bereich der Kindertagespflege sicherzustellen. Welche Regelungen in den jeweiligen Kommunen sinnvoll sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. von der Anzahl der Tagespflegestellen, deren räumlicher Nähe zueinander und deren Belegung.

 

Die 121 Kindertagespflegeeinrichtungen verteilen sich auf das Oberhausener Stadtgebiet wie folgt:

 

Oberhausen-Mitte / Styrum 23 KTP

Oberhausen-Ost   23 KTP

Oberhausen-Alstaden / Lirich 19 KTP

Oberhausen-Sterkrade-Mitte 20 KTP

Oberhausen-Sterkrade-Nord 21 KTP

Oberhausen-Osterfeld  15 KTP

 

Folgende Vertretungsmodelle bestehen in Oberhausen seit langem und haben sich zur Sicherstellung der Betreuung von Tagespflegekindern bewährt:

 

 

Vertretungsmodell „Selbstorganisierte Vertretungsgruppe“

 

Tagespflegepersonen in räumlicher Nähe mit weniger als fünf Kindern schließen sich zu sogenannten Vertretungsgruppen zusammen. Sie treffen sich regelmäßig – möglichst einmal pro Woche –, um den Kontakt untereinander zu halten und eine Beziehung zu allen Tageskindern aufzubauen. Oft finden diese Treffen in geeigneten angemieteten Räumen statt. Im Vertretungsfall kann jedes Kind innerhalb dieses Netzwerkes betreut werden.

 

 

Vertretungsmodell „Vertretungstandem“

 

Zwei Tagespflegepersonen mit insgesamt nicht mehr als fünf Kindern bilden ein Vertretungstandem. Fällt eine Tagespflegeperson krankheits- bzw. urlaubsbedingt aus, übernimmt die Vertretungskraft die Betreuung aller Kinder.

 

 

 

Vertretungsmodell „Großtagespflege“

 

In einer Großtagespflegestelle mit bis zu neun Kindern und zwei Tagespflegepersonen können sich die Betreuungskräfte nicht gegenseitig vertreten, da 2 Kräfte die Betreuung sicherstellen müssen. Aufgrund dessen wird eine Vertretungskraft beschäftigt, die im Krankheitsfall einer Tagespflegeperson einspringt.

 

Nach Inkrafttreten der überarbeiteten „Rahmenbedingungen zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Oberhausen“ sollen die bewährten Vertretungsmodelle bestehen bleiben. Allerdings ist wegen des Platzangebotes und der gestiegenen Inanspruchnahme von Kindertagespflege das bisherige Vertretungssystem bedarfsgerecht zu erweitern. Es ist daher zunächst geplant zusätzlich drei Vertretungsstützpunkte in Oberhausen aufzubauen.

 

 

Vertretungsmodell „Vertretungsstützpunkt“

 

In einem Vertretungsstützpunkt ist eine Kindertagespflegeperson selbständig tätig, die keine eigenen Betreuungsverträge abschließt. Einem Vertretungsstützpunkt sind 10 Kindertagespflegestellen zugeordnet. Um eine Beziehung zwischen der Vertretungskraft und den Kindern aufzubauen, ist ein regelmäßiger Kontakt in Phasen von freien Kapazitäten geplant. Ein Vertretungsstützpunkt kann in den Räumen der Vertretungskraft oder in angemieteten Räumlichkeiten eingerichtet werden. Im Vertretungsstützpunkt werden bis zu 45 Stunden Betreuung pro Woche angeboten.

 

Das Vertretungsmodell „Vertretungsstützpunkt“ soll nach einem Jahr evaluiert und, soweit es sich bewährt, bei Bedarf ausgeweitet werden.

 

 

Organisation der Vertretung über die Fachstelle Kindertagespflege

 

Sollten weder die selbst organisierten Vertretungsmodelle noch der Vertretungsstützpunkt greifen ist die Fachstelle Kindertagespflege des Bereiches 3-1/ Kinder, Jugend, Bildung durch die erkrankte Kindertagespflegeperson zu informieren, die eine Vertretung organisiert (Abfrage bei den tätigen Kindertagespflegepersonen nach freien Kapazitäten).

 

 

Schließzeiten der Kindertagespflegestellen

 

Die in den Tagespflegeentgelten berücksichtigten geplanten Schließungszeiten von maximal vier Wochen/Jahr sind den Eltern und der Fachstelle Kindertagespflege spätestens bis zum 30.11. eines Jahres für das Folgejahr mitzuteilen. Somit haben die Eltern die Möglichkeit, Schließtage der Kindertagespflegeeinrichtung mit der eigenen Urlaubsplanung abzustimmen. Ist den Eltern eine Urlaubnahme nachweislich nicht möglich, greifen die genannten Vertretungssysteme.

 


2. Welche anderen Vertretungsmodelle sind in anderen Städten implementiert und welche Erfahrungswerte existieren mit diesen Modellen?

 

Die Fachstelle Kindertagespflege hat sich im Zuge der Überarbeitung der Rahmenbedingungen in vielen nordrhein-westfälischen Städten über bestehende Vertretungsmodelle informiert. Nicht in allen angefragten Städten war zum Zeitpunkt der Nachfrage (Sommer 2017) ein Vertretungsmodell, dass über die Selbstorganisation der Kindertagespflegepersonen hinausgeht, implementiert. Es fand mit den Fachberatungen aus folgenden Städten detailliert ein Austausch über deren Vertretungsmodelle statt. Folgende Vertretungsmodelle, die über die selbstorganisierten Vertretungsmodelle hinausgehen, konnten eruiert werden.

 

 

Essen: Vertretungsmodell „Springer/in“

 

Die Stadt Essen beschäftigt zwei festangestellte Vertretungspersonen in Vollzeit als „Springer/in“ für alle Kindertagespflegeeinrichtungen. Die Springerinnen verfügt über keine eigenen Räumlichkeiten und keine eigene Gruppe, sondern fungieren als Vertretung für mehrere Tagespflegepersonen. Sie besuchen regelmäßig jede Tagespflegestelle (zum Beispiel einmal pro Woche), um zur Tagespflegeperson und zu den Tageskindern eine Bindung aufzubauen sowie die Örtlichkeiten und den Tagespflegealltag kennenzulernen. In der Bring- und Abholsituation trifft sie dabei auch auf die Eltern. Tritt ein Vertretungsfall ein, betreut die Vertretungskraft in der jeweiligen Tagespflegestelle.

 

Folgende Erfahrungen wurden lt. der Fachstelle in Essen gemacht:

 

  • Beziehungsaufbau der Vertretungstagespflegeperson zu Kindern und Eltern ist möglich
  • Betreuungsort bleibt gleich und ist den Kindern somit vertraut
  • Kindergruppe bleibt zusammen
  • Kein Mehraufwand für die Familien beim Bringen und Abholen
  • Die reguläre Tagespflegeperson profitiert von der praktischen Unterstützung während der Besuche und vom kollegialen Austausch
  • Die reguläre Tagespflegeperson kann sich im Krankheitsfall nur eingeschränkt zurückziehen und erholen, da die Tagespflege in den eigenen Räumen stattfindet. Unter Umständen besteht Ansteckungsgefahr für die Kinder und die Vertretungskraft.
  • Wenn die Springerin in mehreren Tagespflegestellen tätig ist, kann es zu Konflikten kommen, wenn mehrere Tagespflegepersonen gleichzeitig ausfallen.
  • Bei sehr ausgedehnten Betreuungszeiten kann die Springerin u.U. nicht die gesamte Betreuungszeit abdecken.

 

 

Bottrop: Vertretungsmodell „Springer/in“ für Großtagespflegen

 

Die Stadt Bottrop beschäftigt eine festangestellte Vertretungsperson in Vollzeit als „Springer/in“ für alle Großtagespflegestellen. Die damit gemachten Erfahrungen sind analog zum Vertretungsmodell „Springer/in“ der Stadt Essen.

 

 

Gelsenkirchen: Vertretungsmodell „Vertretungsstützpunkt“

 

Es werden zwei bei der Kommune angestellte Vertretungskräfte in Vollzeit beschäftigt. Die Vertretungskräfte haben keine eigene Gruppe und keine eigenen Betreuungsverträge, sondern fungieren ausschließlich als Vertretung und betreuen die Tagespflegekinder in den Räumlichkeiten von zwei Familienzentren. Mehrere Tagespflegepersonen besuchen einmal wöchentlich das Familienzentrum, damit sich die Tageskinder mit den Räumlichkeiten und der Vertretungskraft vertraut machen können. Im Krankheitsfall einer Tagespflegeperson bringen die Eltern ihr Kind direkt zu dem Familienzentrum. Die Vertretungskraft kann bis zu fünf Kinder vertretungsweise betreuen, unter Umständen auch die Kinder verschiedener Tagespflegepersonen.

 

Folgende Erfahrungen wurden lt. der Fachstelle in Gelsenkirchen gemacht:

 

  • Die Vertretungskraft benötigt keine eigenen Räumlichkeiten.
  • Der Beziehungsaufbau zur Vertretungskraft ist für die Kinder gut möglich.
  • Der Betreuungsort ist den Kindern im Vertretungsfall bekannt.
  • Durch dieses Angebot werden auch die Kooperation und die Vernetzung der Tagespflegepersonen untereinander gefördert; sie erhalten die Möglichkeit zum fachlichen (Erfahrungs-) Austausch sowie neue pädagogische Anregungen und Impulse.
  • Die Räumlichkeiten des Familienzentrums können eventuell noch für andere Treffen genutzt werden, z.B. Elternabende, Treffen mit Kooperationspartnern.
  • Die wöchentlichen Besuche des Familienzentrums sind für Tagespflegepersonen mit mehreren Kindern gegebenenfalls logistisch aufwendig, je nach Nähe zum regulären Betreuungsort. Teilnehmende Tagespflegepersonen müssen mobil sein.
  • Der veränderte Betreuungsort im Vertretungsfall bedeutet ggf. weitere Anfahrtswege für die Eltern.
  • Es kann im Vertretungsfall trotz hoher Flexibilität der Vertretungskraft nicht immer die gesamte Betreuungszeit abgedeckt werden.
  • Die Räumlichkeiten sind in den Familienzentren zusätzlich zu schaffen.

 

 

Aachen: Vertretungsmodell „Vertretungsstützpunkt“ und „Freihalteplatz“

 

Die Stadt Aachen plant den Aufbau eines Vertretungssystems mit zwei Vertretungsmodellen.

 

 

„Vertretungsstützpunkt“

 

Geplant sind zwei Vertretungsstützpunkte mit je zwei Kindertagespflegepersonen als Großtagespflege einzurichten. Die Vertretungskräfte im Stützpunkt haben keine eigene Gruppe und keine eigenen Betreuungsverträge, sondern fungieren als Vertretung und betreuen die Tagespflegekinder in angemieteten Räumlichkeiten.

Die jeweils zwei tätigen Kindertagespflegepersonen sind selbstständig tätig und erhalten von der Stadt Aachen als Tagespflegeentgelt eine Pauschale die sich an einem Betreuungsumfang von 35 Stunden/Woche orientiert, unabhängig vom Betreuungsumfang und unabhängig davon, ob die Plätze in Anspruch genommen werden.

 

 

Der Freihalteplatz (4+1)

Das Vertretungsmodell beruht auf dem Zusammenschluss von mehreren Kindertagespflegestellen die eine Pflegeerlaubnis über fünf Plätze erhalten und hiervon vier Plätze fest belegen. Der freigehaltene fünfte Platz dient als Vertretungsplatz. Hierfür wird der Tagespflegeperson eine Entgeltpauschale gezahlt unabhängig davon, ob der Platz belegt ist. Eltern, die eine Vertretung benötigen, wenden sich an das Jugendamt und dieses vermittelt einen der freigehaltenen Plätze.

 

Erfahrungen liegen hierzu noch nicht vor.

 

Die vorgestellten Vertretungsmodelle und weitergehenden Vorschläge aus der „Handreichung Kindertagespflege in NRW“ (Stand 15.04.2017) wurden als Grundlage zur Erarbeitung des Oberhausener Vertretungsmodells berücksichtigt. Darüber findet im überregionalen Arbeitskreis Kindertagespflege, an dem die Fachstelle Kindertagespflege der Stadt Oberhausen teilnimmt, ein regelmäßiger Austausch zum Thema Vertretungssysteme statt.

 

 

3. An welche möglichen Grenzen stößt das Oberhausener Modell in der Praxis? Kann mit einem anderen Modell eine höhere verlässliche Handhabe erreicht werden?

 

Wie in der Begleitvorlage zur „Überarbeitung der Rahmenbedingungen zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Oberhausen“ dargestellt ist wegen der Platzausweitung in den vergangenen Jahren und der gestiegenen Inanspruchnahme das bestehende Vertretungssystem bedarfsgerecht zu erweitern.

 


4. Die Stadt Düsseldorf hat bereits im Jahr 2015 ein Vertretungsmodell für Kindetagespflegepersonen, die nicht selbstorganisiert für Vertretung bei Urlaub und Krankheit sorgen können, eingeführt (siehe „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Düsseldorf“, Punkt 11.3). Die Verwaltung soll darstellen, welche pädagogischen und finanziellen Implikationen dieses Vertretungsmodell auch in Oberhausen hätte.

 

Oberhausener Vertretungsstützpunkt

(gemäß der überarbeiteten Rahmenbedingungen, Punkte 6.6 und 8.4.5)

 

Düsseldorfer Vertretungsmodell

(gemäß der aktuellen Rahmenbedingungen, Punkt 11.3)

3 Vertretungs-Kindertagespflegepersonen

(Einwohnerzahl: 212.460; Stand: 31.12.2016)

 

15 Vertretungs-Kindertagespflegepersonen

(Einwohnerzahl: 635.704; Stand: 31.12.2016)

Zuordnung nach Kindertagespflegepersonen:

1:10

 

Zuordnung nach Kinderzahl:

 

1:60

Regelmäßiger Kontakt zu den zugeordneten Kindertagespflegestellen

 

Regelmäßiger Kontakt zu den zugeordneten Kindertagespflegestellen

Betreuungsort:

Eigene Wohnung oder Anmietung geeigneter Räumlichkeiten oder Nutzung der Räumlichkeiten der zu vertretenden Kindertagespflegeperson

Betreuungsort:

Eigene Wohnung, Anmietung geeigneter Räumlichkeiten oder Nutzung der Räumlichkeiten der zu vertretenden Kindertagespflegeperson

 

Monatliche Geldleistung:

3 x 25-Stundenpauschale

                 +

2 x 35-Stundenpauschale

 

Monatliche Geldleistung:

Maximal 5 x 35-Stunden-Pauschale

Mietkostenzuschuss wird gewährt

 

Mietkostenzuschuss wird gewährt

Ein Nachweis per „Belegungsplan“ ist erforderlich

Ein Nachweis per „Stundenzettel“ ist erforderlich.

 

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