Beschlussvorlage - B/16/3121-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Deckungsring Hilfen zur Erziehung für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Daniela Kolsek
- Verantwortung:
- Klaus Gohlke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
20.11.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
27.11.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
29.11.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Auf die Vorberatung durch den Jugendhilfeausschuss wird gemäß § 1 Abs. 7 Satz 4 der Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister vom 23.03.2015 verzichtet.
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 5.629.320,00 EUR beim Deckungsring Hilfen zur Erziehung im Haushaltsjahr 2017 zu.
Auftrag | Kostenart | Ansatz 2017 | Prognose 2017 | Mehrbedarf |
310006050602 Regionalteams | 533136 Ambulante und flexible Hilfen | 6.500.000,00 | 8.563.460,00 | 2.063.460,00 |
310006050604 Inobhutnahmen | 533133 Unterbringung in Tagesgruppen | 4.300.000,00 | 5.194.100,00 | 894.100,00 |
310006050604 Inobhutnahmen | 533220 Leistungen Jugendhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen | 15.133.660,00 | 19.091.840,00 | 3.958.180,00 |
310006050605 Hilfe für junge Volljährige | 533136 Ambulante und flexible Hilfen | 525.000,00 | 645.200,00 | 120.200,00 |
310006050605 Hilfe für junge Volljährige
| 533220 Leistungen Jugendhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen | 2.700.000,00 | 4.952.600,00 | 2.252.600,00 |
310006050606 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder | 533220 Leistungen Jugendhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen | 643.830,00 | 950.110,00 | 306.280,00 |
310006050602 Regionalteams | 523200 Erstattungen an Gemeinden (GV) inkl. Bildung einer Rückstellung in Höhe von 1 Mio. EUR | 2.515.000,00 | 2.700.000,00 | 185.000,00 |
Gesamt Deckungsring Hilfen zur Erziehung | 50.983.970,00 | 60.763.790,00 | 9.779.820,00 | |
Abzüglich der Mehraufwendungen für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) s. Beschlussvorlage Drucksache B/16/2923-01 |
|
| 4.150.500,00 | |
Gesamt |
|
| 5.629.320,00 | |
Deckungsvorschlag
Außerplanmäßige Mehrerträge:
Sachkonto 448100 „Erstattungen vom Land“554.900,00 EUR
Auftrag 310006050691 „Asylbewerber und Flüchtlinge“
Überplanmäßige Mehrerträge:
Sachkonto 448100 „Erstattungen vom Land“ 2.500.000,00 EUR
Auftrag 310006050604 „Inobhutnahmen familienersetzende und unterstützende Hilfen“
Sachkonto 421110 „Übergang Unterhaltsansprüche gegenüber bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete“ 39.420,00 EUR
Auftrag 310006050602 „Regionalteams“
Sachkonto 422110 „Übergang Unterhaltsansprüche gegenüber bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete“
Auftrag 310006050604 „Inobhutnahme familienersetzende und 150.900,00 EUR
unterstützende Hilfen“
Auftrag 310006050605 „Hilfe für junge Volljährige“208.100,00 EUR
Auftrag 310006050606 „Eingliederungshilfe für seelisch 45.150,00 EUR
behinderte Kinder“
Sachkonto 422120 „Leistungen von Sozialleistungsträgern“
Auftrag 310006050604 „Inobhutnahme familienersetzende und unterstützende Hilfen“ 41.100,00 EUR
Auftrag 310006050605 „Hilfe für junge Volljährige“31.250,00 EUR
Deckung in Höhe von 2.058.500,00 EUR durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit. Gleichwohl ist der Haushaltsausgleich 2017 durch die zusätzliche Mittelbereitstellung nicht gefährdet. Die Deckung kann durch positive Finanzentwicklung an anderer Stelle kompensiert werden.
Sachverhalt
Begründung
Im Deckungsring Erzieherische Hilfen werden in 2017 aufgrund der Ausgabenentwicklung gegenüber dem Planansatz 2017 von 50.983.970,00 EUR überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen von 5.629.320,00 EUR entstehen. Das für das Haushaltsjahr 2016 zu verzeichnende Rechnungsergebnis von 57.669.460,00 EUR konnte wegen der bereits abgeschlossenen Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017 keine Berücksichtigung finden.
Entwicklung Deckungsring Hilfen zur Erziehung 2015-2017
Haushaltsjahr | Plan-Ansatz | Ist 31.12 |
2015* | 39.787.520,00 | 50.250.555,00 |
2016* | 40.701.620,00 | 57.669.461,00
|
2017 | 50.983.970,00 | 60.763.782,00 Prognose
|
*bis 2016 Teil des Deckungsrings Jugend
Daraus wird ersichtlich, dass nach wie vor Ausgabensteigerungen zu verzeichnen sind, allerdings in einem geringeren Maße als in den Vorjahren. In diesem Zusammenhang wird auf den „Abschlussbericht Evaluierung der Umsetzungsbegleitung der Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich 3-1 Kinder, Jugend, Bildung der Stadt Oberhausen für die Stadt Oberhausen“ (siehe Drucksache M/16/2956-01) hingewiesen. Im Rahmen der Umsetzungsbegleitung durch con_sens hat das Jugendamt zentrale Maßnahmen zur besseren Steuerung und Dämpfung des Kostenanstiegs bei den Hilfen zur Erziehung entwickelt und gleichzeitig in die Umsetzung gebracht. Um diese positive Entwicklung weiter voranzutreiben, wird das Jugendamt die eingeleiteten Steuerungsmaßnahmen auch weiterhin konsequent umsetzen und weiter entwickeln.
Die Leistungen in den Hilfen zur Erziehung sind nicht alleine durch die Steuerung des Hilfegeschehens durch das Jugendamt, sondern auch im hohen Maße durch gesellschaftliche Entwicklungen und soziostrukturelle Rahmenbedingungen der Kommunen beeinflusst, wie:
- Dichte der SGB II-Bezieher/innen
- Jugendarbeitslosigkeit
- Zahl der Kinder und Jugendlichen, die von der Scheidung ihrer Eltern betroffen sind
- Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss
- Interventionsquote der Jugendgerichtshilfe
Ausgrenzende und desintegrative Entwicklungen für Jugendliche – berufliche Perspektivlosigkeit sowie die Auflösung familiärer Strukturen – sind Indikatoren für den Umfang der psychosozialen Problemlagen von Familien.
Die Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen nach dem SGB II führt zwar nicht unmittelbar und zwangsläufig zu Erziehungsproblemen. Allerdings kann eine hohe SGB II-Quote eines Gemeinwesens ein Indiz dafür sein, dass Familien mit einer höheren Wahrscheinlichkeit durch Überforderung in krisenhafte Erziehungssituationen kommen. Eine finanziell prekäre Situation ist nicht ohne Auswirkungen auf das Familienleben und kann ein wesentlicher Stress- und Belastungsfaktor für eine Familie sein. Wenn darüber hinaus in der Familie die notwendigen Bewältigungsmechanismen für solche belastenden Lebenslagen fehlen, kann dies dazu führen, dass Familien eher Hilfen zur Erziehung benötigen und so eine mittelbare Auswirkung auf das Hilfegeschehen in einer Kommune gegeben sein kann.
Zu den zentralen Integrationsfaktoren einer Arbeitsgesellschaft gehört es, über einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu verfügen. Dies ist für junge Menschen nicht nur im Hinblick auf ihre finanzielle Unabhängigkeit bedeutsam, sondern wirkt sich auch auf das Selbstbild eines jungen Menschen aus, da Arbeit identitätsstiftenden Charakter hat. Ein gelungener Übergang von der Schule in das Berufsleben ist daher mehr als ein Zugewinn an wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Er kann ein entscheidender Faktor der persönlichen Einstellung zur Arbeit und des Selbstwertgefühls eines jungen Menschen sein. Die psychosozialen Belastungen für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Erwerbsarbeit sind daher immens.
Die Trennung der Eltern ist ein erheblicher Belastungsfaktor für Kinder und Familien. Sie ist für alle Beteiligten mit großen Unsicherheiten und oftmals mit Konflikten verbunden. Durch eine Trennung der Eltern wird nicht nur das Umfeld eines Kindes verändert, es droht auch der Verlust wichtiger emotionaler Beziehungen. Trennungsphasen sind für Kinder oft Phasen großer Verunsicherung. Besonders dramatisch ist dies, wenn Kinder und Jugendliche in den elterlichen Trennungskonflikt hineingezogen werden und selbst in Loyalitätskonflikte geraten. Die Wahrscheinlichkeit, dass Familien Unterstützung durch erzieherische Hilfen benötigen, ist in Trennungssituationen deutlich höher als bei intakten Familien. Darüber hinaus verschlechtern sich nach einer Trennung oft die finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere für die nun alleinerziehenden Elternteile.
Eine gute Schulbildung und ein Schulabschluss sind für die Einstiegschancen in das Berufsleben und die unabhängige Gestaltung des eigenen Lebens junger Menschen ein wesentlicher Faktor. Arbeitgeber beklagen nicht ohne Grund, dass selbst die Jugendlichen, die einen Schulabschluss haben, oft nicht hinreichend auf die gestiegenen Anforderungen im Arbeitsmarkt vorbereitet sind. Ohne jeglichen Schulabschluss verfügen Jugendliche nur eingeschränkt über die Möglichkeit, sich berufliche Perspektiven zu erarbeiten. Die Wahrnehmung, keine berufliche Zukunft zu haben, erhöht den Druck auf junge Menschen, kann zu Ausgrenzungen und Frustrationen führen. Wenn diese Menschen von der Familie nicht aufgefangen werden können, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit, dass in Familien ein Bedarf an erzieherischen Hilfen entsteht. Daher beeinflusst die Zahl der jungen Menschen ohne Schulabschluss als Kontextdatum das Leistungsgeschehen in der Hilfe zur Erziehung.
Die Zahl der angestrengten Anklagen und Diversionsverfahren im Zuständigkeitsbereich der Jugendgerichtshilfe pro 1.000 junge Einwohner von 14 bis unter 21 Jahren zählt für die Jugendämter zu den wichtigen soziostrukturellen Rahmenbedingungen, auch wenn die Zahl der angestrengten Anklagen und Diversionsverfahren im Zuständigkeitsbereich der Jugendgerichtshilfe von vielen Faktoren abhängig ist und keinen direkten Hinweis auf das Ausmaß der Problemlage einer Stadt gibt.

Aus der Praxis der Regionalteams Erzieherische Hilfen werden im Besonderen folgende Entwicklungen benannt, die die Fallzahl und die Intensität der Erzieherischen Hilfen beeinflussen:
- steigende psychosoziale Belastungen von Familien
- psychische Erkrankungen nehmen zu, dadurch entsteht häufig ein langfristiger Hilfebedarf
- Trennungsproblematiken nehmen zu
- Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen nehmen zu
- erhöhter Unterstützungsbedarf von Kindern im Kontext Schule
- Kultur des Hinsehens seit Einführung des § 8a SGB VIII und des Präventionsgesetzes
- Erziehungskompetenzen nehmen insbesondere bei jungen Müttern/Familien ab, oft gibt es kein starkes entlastendes Familiensystem im Hintergrund
- die Hemmschwellen von Migrantenfamilien gegenüber den Hilfsangeboten des Jugendamtes sinken
- besonders aufwändige Einzelfälle, z.B. kinderreiche Familien, nehmen zu
- zunehmende Förderbedarfe bei Kindern unter 6 Jahren
- der Anteil an Pflegeverhältnissen bei allen stationären Hilfearrangements ist im Verhältnis zu gering
Exemplarisch wird auf Entwicklungen in drei Teilbereichen der Leistungserbringung Hilfen zur Erziehung gem. SGB VIII hingewiesen:
Tagesgruppen gemäß § 32 SGB VIII sind ein Angebot teilstationärer, institutioneller Erziehung, das Erziehung in der Familie nicht ersetzt, sondern erhält, entlastet, ergänzt und fördert. Die Erziehung in einer Tagesgruppe unterstützt die Entwicklung von Mädchen und Jungen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Arbeit mit der Familie und sichert dadurch den Verbleib des Kindes oder Jugendlichen in seiner Familie. Die enge Zusammenarbeit der Fachkräfte der Tagesgruppe mit Elternhaus und Schule ist konstitutiv für diese Hilfeart. Methodisch vereinigt die Hilfe Handlungsstrategien der Gruppenpädagogik mit pädagogisch-therapeutischen Individualleistungen sowie Elementen eines auf den Einzelfall bezogenen sozialräumlichen Handelns. In den vergangenen Jahren wurde diese Hilfe in steigendem Maße in Anspruch genommen:
2014Anzahl Hilfeempfänger 150 Ausgaben 3,45 Mio €
2015Anzahl Hilfeempfänger 185Ausgaben 4,17 Mio €
2016Anzahl Hilfeempfänger 219Ausgaben 4,90 Mio €
2017*Anzahl Hilfeempfänger 253Ausgaben 5,17 Mio €
*Prognose
Quelle: Logodata
Stand: November 2017
Prüfungsprozesse der konkreten Bedarfe zur Optimierung der Tagesgruppenangebote sind eingeleitet worden. Mit dem Fachbereich Erzieherische Hilfen, den freien Trägern, den Schulformen und der Schulverwaltung sollen gemeinsam tragfähige weitere Alternativen zu den klassischen kostenintensiven Tagesgruppen entwickelt werden.
Für das Verfahren einer Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII nach Maßgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist von Bedeutung, dass sich die Anspruchsgrundlagen anhand von zwei kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen bemessen. Neben einer drohenden oder bereits vorhandenen seelischen Behinderung setzt der Bundesgesetzgeber voraus, dass eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII). Zu einer festgestellten Beeinträchtigung der altersgemäßen seelischen Gesundheit muss demnach ein soziales Integrationsrisiko hinzutreten. Beide Punkte sind Bestandteil einer Rehabilitationsmaßnahme. Die Anzahl der Hilfeempfänger, die von seelischer Behinderung gem. § 35a SGB VIII bedroht sind, ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Dem entsprechend sind auch die Ausgaben in diesem Pflichtbereich der Erziehungshilfe angestiegen.
2014 Anzahl Hilfeempfänger 131 Ausgaben 1,08 Mio €
2015 Anzahl Hilfeempfänger 151 Ausgaben 1,47 Mio €
2016 Anzahl Hilfeempfänger 198 Ausgaben 2,00 Mio €
2017* Anzahl Hilfeempfänger 295Ausgaben 2,79 Mio €
*Prognose
Quelle: Logodata
Stand: November 2017
Die im Jugendamt eingerichtete Fachstelle § 35a soll mit einem transparenten Prüfverfahren für mehr Sicherheit in der Entscheidungsfindung unter fachlichen und wirtschaftlichen Aspekten Sorge tragen.
Hilfen für junge Volljährige (gem. § 41 SGB VIII) orientieren sich in ihrer Ausgestaltung grundsätzlich an den Hilfen zur Erziehung, soweit sie für junge Erwachsene angemessen sind. Aber auch andere Formen der Hilfe können unter Verweis auf § 27 Abs. 3 und 4 SGB VIII entwickelt werden, vorausgesetzt, sie werden dem Einzelfall gerecht und sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der verfügbaren Angebotsstruktur tatsächlich realisierbar. Als Zielsetzung steht die Sicherstellung einer eigenverantwortlichen Lebensführung im Vordergrund. Die Fallzahlen und Ausgaben im Bereich der Hilfen gem. § 41 SGB VIII (ohne UMA und ohne Fälle gem. §35a SGB VIII) zeigen ebenfalls einen steigenden Bedarf in den letzten Jahren auf.
2014Anzahl Hilfeempfänger 206Ausgaben 2,91 Mio €
2015Anzahl Hilfeempfänger 216Ausgaben 3,35 Mio €
2016Anzahl Hilfeempfänger 247Ausgaben 3,82 Mio €
2017*Anzahl Hilfeempfänger 275Ausgaben 3,90 Mio €
*Prognose
Quelle: Logodata
Stand: November 2017
Für diese Hilfearten sind für 2018 geplant, infrastrukturelle niederschwellige Betreuungsangebote zu initiieren, die kostenintensiven Einzelmaßnahmen entgegenwirken sollen. Im Rahmen der Optimierung des Pflegedienstes des Caritasverbandes Oberhausen e.V. ist zudem in der Qualitätsentwicklung geplant, adäquate Verselbstständigung frühzeitig anzugehen.
Erstattungen an Gemeinden
Bei den Erstattungen an Gemeinden ist die Ansatzüberschreitung von 185.000,00 EUR auf die fehlenden Steuerungsmöglichkeiten zurückzuführen, da weder zu Jahresbeginn noch im laufenden Haushaltsjahr überprüfbar ist, in welcher Höhe andere Gemeinden in Vorleistung gehen. Gemeinden gehen beispielsweise in Vorleistung für Pflegekinder, bei denen Sonderzuständigkeit nach §86.6 SGB VIII greift und bei denen Kostenerstattungspflicht nach §89a SGB VIII für das Jugendamt Oberhausen entsteht (nach zwei Jahren geht die örtliche Zuständigkeit an das Jugendamt, in dessen Gemeinde das Kind lebt, die Kosten müssen aber von der vorher zuständigen Gemeinde übernommen werden). Diese Gemeinden können auch noch im Laufe des Jahres 2018 Rechnungen aus dem Jahr 2017 begleichen lassen, so dass hierfür Rückstellungen (in Höhe von 1.000.000,00 EUR) gebildet werden müssen.
Deckungsvorschlag
Die Mehraufwendungen können mit 2.500.000,00 EUR durch Mehrerträge beim Sachkonto 414100 „Erstattungen vom Land“ gedeckt werden. Bei den Mehrerträgen handelt es sich um die Erstattungen vom Land für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA). Mehrerträge sind in 2017 zu verzeichnen, da das Land in 2017 Erstattungen für die Jahre 2015 und 2016 geleistet hat.
Bei den Mehrerträgen beim Sachkonto 448100 „Erstattungen vom Land“ von 554.900,00 EUR handelt es sich um die Erstattung eines pauschalierten Ausgleichs von Verwaltungskosten der Jugendämter durch das Land, um am Kindeswohl orientierte Verteilentscheidungen zu ermöglichen und die Jugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Das Land erstattet den Jugendämtern die Verwaltungskosten auf der Grundlage der zum 30.Juni und 31.Dezember eines Jahres zur Kostenerstattung nach §89d Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch angemeldeten Fälle von unbegleiteten minderjährigen Ausländer durch eine Pauschale.
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe hat Mehrerträge von insgesamt 515.920,00 EUR bei den Kostenbeiträgen der Eltern zu den Hilfen zur Erziehung (Sachkonten 421110 und 422110 „Unterhaltsansprüche“) und den Leistungen von Sozialleistungsträgern (Sachkonto 421120 und 422120 „Leistungen von Sozialleistungsträgern“) erzielt.
Unabweisbarkeit der Aufwendungen
Aufgrund der Gesamtverantwortung der Stadt Oberhausen als öffentlicher Jugendhilfeträger nach §79 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, ist die Erfüllung der Aufgaben rechtzeitig und ausreichend zu gewährleisten. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach §83 Gemeindeordnung sind damit unabweisbar.
