Beschlussvorlage - B/16/3014-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Radverkehrsförderung: Neumarkierung der Mellinghofer Straße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Frau Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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15.11.2017
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Sachverhalt
Begründung
Zur Förderung des Radverkehres soll die Mellinghofer Straße vom Wehrplatz bis zur Stadtgrenze Mülheim a. d. Ruhr neu markiert werden und in diesem Zuge beidseitig Schutz- bzw. Radfahrstreifen erhalten (siehe Anlage).
Dazu werden ab dem Knotenpunkt Mühlenstraße in beide Fahrtrichtungen über eine Strecke von ca. 69 m je ein 1.50 m breiter Schutzstreifen angelegt, wobei der links abbiegende Kraftverkehr (Fahrtrichtung Mühlenstraße / Wehrstraße) weiterhin über eine separate Linksabbiegespur geführt wird. Dem Radverkehr wird in diesem Bereich ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen (5.00 m) zur Verfügung gestellt.
Ab Haus 241 bzw. 242 bis zur Kärntener Straße wird der Radverkehr auf beidseitigen Radfahrstreifen geführt. Hier wird dem Kraftverkehr eine etwa 6,50 m breite Restfahrbahn mit Mittelmarkierung zur Verfügung stehen. Eine Breite von 6,50 m stellt die normale Breite für städtische Hauptverkehrsstraßen dar. Die Breite der Radfahrstreifen schwankt je nach Straßenbreite. Die Minimalbreite für Radfahrstreifen von 1,85 m wird immer erfüllt, an der Mellinghofer Straße sind die Radfahrstreifen je 2,00 m breit. Mit dieser Breite wird den steigenden Fahrgeschwindigkeiten durch Pedelecs Rechnung getragen. Der Radfahrstreifen wird gemäß dem Regelwerk mit Piktogrammen markiert. In den Einmündungsbereichen wird der Radfahrstreifen rot markiert, um die Aufmerksamkeit des ein- und ausbiegenden Kfz-Verkehrs zu erhöhen. Die durchgehend rote Darstellung des Radfahrstreifens in der Anlage dient nur der Übersichtlichkeit.
Da zwischen der Kärntener Straße und der Stadtgrenze nur ein begrenzter Straßenraum zur Verfügung steht, werden hier Schutzstreifen für den Radverkehr erstellt und auf die Mittelmarkierung verzichtet. Über die genaue Führung im Bereich der Stadtgrenze werden noch Gespräche mit der Stadt Mülheim a. d. Ruhr geführt.
Eine Reduzierung der Fahrspuren ist auf gesamter Strecke nicht vorgesehen, so dass keine Verschlechterung der Verkehrsqualität eintritt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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