Beschlussvorlage - B/16/3001-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt, die Hermann-Albertz-Straße bis zur end­gültigen Entscheidung im Rahmen des Kommunalen Mobilitätskonzeptes wieder wie im IST-Zustand ohne Schutzstreifen zu markieren. Im Rahmen der Aufstellung des Kommunalen Mobilitätskonzeptes ist das Anlegen einer Radverkehrsanlage z.B. durch die Einführung ei­ner Einbahnstraßenregelung oder anderer, den Radverkehr fördernde Maßnahmen, zu dis­kutieren und zu entscheiden (Variante C).

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Antrag gem. § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Oberhausen für die Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 13.09.2017. Bericht der Verwaltung zur Prüfung der Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens auf der Hermann-Albertz-Straße zwischen Mülhei­mer Straße und Wörthstraße.

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Hermann-Albertz-Straße erhielt im Rahmen der Förderung durch das Kommunalinvesti­tionsförderungsgesetz NRW (KlnvFG) eine lärmoptimierte Asphaltdeckschicht. Vor der Deckensanierung der Straße konnten die Fahrzeuge halb auf der Straße, halb auf dem Gehweg parken (sog. Halbhochbordparken). Die Deckensanierung macht es erforderlich, auch die Straßenmarkierung neu aufzubringen. Damit ist es möglich, den Straßenquerschnitt neu aufzuteilen und zum Beispiel einen Schutzstreifen für den Radverkehr anzuordnen. Die Markierung eines Schutzstreifens auf der Hermann-Albertz-Straße ist eine mögliche Maß­nahme des Lärmaktionsplans (2. Stufe). Im Rahmen der Deckensanierungsplanung wurden aber die Möglichkeiten zum Anlegen eines Schutzstreifens auf der neuen Fahrbahndecke geprüft.

 

Es wurden die folgenden drei Varianten geprüft:

 

Variante A: Beidseitig Schutzstreifen

Auf der Hermann-Albertz-Straße werden beidseitig Schutzstreifen markiert, vgl. Abbildung 1. Die Schutzstreifen haben eine Regelbreite von 1,50 m. Durch die Anordnung eines beidseitigen Schutzstreifens müssen entlang der Hermann-Albertz-Straße alle öffentlichen Parkplätze im Straßenraum (ca. 100 Parkstände) entfallen. Die verbleibende Fahrbahnbreite von 2,53 m je Richtung reicht zur Abwicklung des PKW-Verkehrs aus. Der Schwerverkehr (LKW und Busse) müsste aber den Schutzstreifen überfahren, was bei der vorhandenen Verkehrsbelastung (8.500 Fhz/Tag) und vorhandenem Linienbusverkehr nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) nicht zu empfehlen ist.

Abbildung 1: Beidseitig Schutzstreifen

 

Variante B: Einseitiger Schutzstreifen

Die Hermann-Albertz-Straße wird nur einseitig mit einem Schutzstreifen markiert, vgl. Abbildung 2. Der Schutzstreifen hat die Regelbreite von 1,50 m. Die Fahrstreifen haben eine Breite von 3,28 m. Der Schutzstreifen muss vom Schwerverkehr nur im Ausnahmefall überfahren werden. Bei der Anordnung eines einseitigen Schutzstreifens müssen ebenfalls alle öffentlichen Parkplätze im Straßenraum (ca. 100 Parkstände) entfallen.

 

Abbildung 2: Einseitiger Schutzstreifen

 

 

 

 

 

 

Variante C:

Die Hermann-Albertz-Straße wird wieder wie im IST-Zustand markiert. Auf das Aufbringen von Schutzstreifen wird zunächst verzichtet und die vorhandenen Parkplätze bleiben erhalten.

 

Die Variante A stellt für beide Fahrtrichtungen und die Variante B für eine Fahrtrichtung eine deutliche Verbesserung für die Radverkehrssituation dar. Durch den Wegfall des halbseitigen Hochbordparkens wird die vorhandene Gehwegbreite für den Fußverkehr erhöht und die Barrierefreiheit deutlich verbessert.

 

Für die in Variante A und B entfallenden 100 öffentlichen Parkstände gibt es im betroffenen Gebiet keine Möglichkeit, diese im Straßenraum sinnvoll zu kompensieren oder Ersatzflächen zu schaffen (z.B. Quartiersgaragen), da der vorhandene öffentliche Parkraum in den umliegenden Straßen schon heute überlastet ist und derzeit keine geeigneten Ersatzflächen vorhanden sind. Im betroffenen Gebiet sind zudem wenig private Parkflächen aufgrund des alten Hausbestandes vorhanden.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Kommunalen Mobilitätskonzeptes inkl. Radverkehrskonzept wird die gesamte Radverkehrsführung in Alt-Oberhausen überprüft und Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs erarbeitet. Es wird eine Radwegenetzplanung für das gesamte Stadtgebiet erstellt und ein Maßnahmenkatalog zur Umsetzung dieses Netzes erarbeitet. Um das Anlegen einer Radverkehrsanlage auf der Hermann-Albertz-Straße und den benach­barten Straßen zu ermöglichen, könnte z.B. die Einführung einer Einbahnstraßenregelung geprüft werden. Hierzu ist es erforderlich, das gesamte umliegende Straßennetz in Alt-Ober­hausen zu untersuchen, um negative Auswirkungen wie Verlagerungseffekte und Leis­tungsfähigkeitsverschlechterungen zu vermeiden.

 

Die Markierung der Hermann-Albertz-Straße muss aus Gründen des Straßenverkehrsrechts und der Verkehrssicherheit kurzfristig hergestellt werden.  Es ist nicht möglich, mit den Mar­kierungsarbeiten bis zur Fertigstellung des Kommunalen Mobilitätskonzeptes zu warten.

 

 

Kurzfassung

 

Im Rahmen der Förderung durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KlnvFG) wurde auf der Hermann-Albertz-Straße eine lärmoptimierte Asphaltdeckschicht eingebaut. Die Deckensanierung macht es erforderlich, auch die Straßenmarkierung neu aufzubringen. Im Rahmen der Deckensanierungsplanung wurde die Möglichkeit zum Anle­gen eines Schutzstreifens auf der neuen Fahrbahndecke geprüft. Die Verwaltung empfiehlt, die Hermann-Albertz-Straße wieder wie im IST-Zustand ohne Schutzstreifen zu markieren, da durch das Anlegen eines Schutzstreifens die vorhandenen öffentlichen Parkplätze (ca. 100 Parkstände) entfallen müssten und derzeit keine geeigneten Kompensationsmöglich­keiten vorhanden sind. Im Rahmen der Aufstellung des Kommunalen Mobilitätskonzeptes wird das Anlegen einer Radverkehrsanlage z.B. durch die Einführung einer Einbahnstraßen­regelung erneut geprüft.

 

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