Beschlussvorlage - B/16/2923-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Deckungsring Hilfen zur Erziehung 2017hier: Überplanmäßige Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Ausländer
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Klaus Gohlke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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13.09.2017
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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14.09.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 4.150.500 EUR beim Produkt 060506 „Erzieherische Hilfen“ Auftrag 310006050691 „Asylbewerber und Flüchtlinge“ zu.
Sachkonto | Bezeichnung | Betrag |
533136 | Ambulante und flexible Hilfen | 289.800,00 EUR |
533120 | Vollzeitpflege Minderjährige | 62.450,00 EUR |
533137 | Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen – Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahme) | 857.870,00 EUR |
533220 | Leistungen Jugendhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen (stationäre Unterbringung incl. Pflegefamilien) | 2.940.380,00 EUR |
Gesamt: |
| 4.150.500,00 EUR |
Deckungsvorschlag:
Außerplanmäßiger Ertrag:
Sachkonto 448100„Erstattungen vom Land“4.150.500 EUR
Auftrag 310006050691„Asylbewerber und Flüchtlinge“
Sachverhalt
Begründung
Im Deckungsring Jugend werden die Ansätze beim Produkt 060506 „Erzieherische Hilfen“ für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung für minderjährige unbegleitete Ausländer (UMA) um 4.150.500 EUR überschritten. Insgesamt werden die Ausgaben in 2017 für UMA
7.350.500 EUR betragen. Bei dem Betrag von 7.350.500 EUR handelt es sich um einen durch die Bearbeitungssoftware der Wirtschaftlichen Jugendhilfe „Logodata“ prognostizierten Gesamtaufwand für Hilfen zur Erziehung UMA für das Jahr 2017 (auf der Basis der Ausgaben Hilfen zur Erziehung UMA des abgerechneten 1. Quartals 2017)
Seit November 2015 hat die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ eine bundesweite Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern beschlossen. Die UMA haben wie alle Kinder in der Bundesrepublik Deutschland ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Die Unterbringung dieser Minderjährigen erfolgt vor allem in städtischen Einrichtungen oder betreuten Wohnformen.
Grundlage für die Verteilung der UMA ist wie bei den Flüchtlingen insgesamt der sogenannte Königsteiner Schlüssel.
Fallzahlenentwicklung Hilfe zur Erziehung UMA 2016-31.03.2017 (Auswertung aus Logodata*)
*Bearbeitungssoftware Wirtschaftliche Jugendhilfe
Anzahl unbegleitete minderjährige Ausländer | |||
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Monat | 2016 | 2017 |
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Jan | 77 | 150 |
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Feb | 95 | 150 |
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Mär | 99 | 151 |
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Apr | 115 |
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Mai | 120 |
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Juni | 126 |
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Juli | 132 |
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Aug | 135 |
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Sep | 144 |
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Okt | 146 |
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Nov | 152 |
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Dez | 150 |
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Aktuell erhalten 146 UMA Hilfe zur Erziehung. Die aktuelle Aufnahmequote für Oberhausen liegt bei 149, sie ist seit einigen Monaten leicht sinkend, so dass momentan nicht von einer Steigerung auszugehen ist, vorbehaltlich der weiteren weltweiten Entwicklungen.
Die Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung für die UMAs werden zu einem späteren Zeitpunkt vom Land NRW zu 100 % erstattet und unter dem Sachkonto 448100 „Erstattung vom Land“ und dem Auftrag 310006050691 „Asylbewerber und Flüchtlinge“ abgebildet.
