14.09.2017 - 1.18 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auf...

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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Stadtv. Rubin erläutert Frau Beig. Münich folgenden Ablauf: Wenn

ein minderjähriger, unbegleiteter Jugendlicher volljährig wird, wird geprüft, ob dieser noch weiterhin

Hilfe benötigt. Wenn er diese noch weiterhin benötigt, erhält er auch weiterhin Hilfe, deren

Kosten refinanziert werden.

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss berät die Vorlage einstimmig zustimmend vor.