Berichtsvorlage - M/16/2920-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) wird die Einhaltung des Haushaltssanierungsplans von der Bezirksregierung überwacht.

 

Der Bürgermeister der Gemeinde ist demnach verpflichtet, der Bezirksregierung jährlich mit der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres, im laufenden Haushaltsjahr zum 30. Juni und zum 15. April des Folgejahres mit dem bestätigten Jahresabschluss jeweils einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Haushaltssanierungsplans vorzulegen.

 

Die Berichterstattung erfolgt gemäß der im Ausführungserlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW (jetzt Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW) vom 07.03.2013 und gemäß der Kämmererbesprechung in der Bezirksregierung Düsseldorf am 23.01.2014 vorgegebenen Form.

 

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