Berichtsvorlage - M/16/2889-01

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Aktuelle Situation

Aufgrund der in vielen Städten auftretenden Grenzwertüberschreitungen bei den gesundheitsschädlichen Stickstoffdioxidbelastungen hat es in diesem Jahr Gerichtsentscheidungen gegeben, die die Städte auffordern Fahrverbote für stark emittierende Dieselfahrzeuge zu prüfen und diese auch mit Ortsrecht umzusetzen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die die Gerichtsverfahren initiiert hat, hat wegen der Grenzwertüberschreitungen in Oberhausen noch keine Klage eingereicht, hat aber mit Schreiben vom 24.08.2017 die für die Luftreinhalteplanung verantwortliche Bezirksregierung aufgefordert, bis zum 21.09.2017 ein Maßnahmenkonzept vorzulegen, da sie ansonsten ebenfalls den Klageweg beschreiten werde. Die Stadt Oberhausen muss sich hierzu bis zum 14.09.2017 gegenüber der Bezirksregierung äußern. Gleichzeitig fand am 04.09.2017 im Bundeskanzleramt der sog. „Kleine Dieselgipfel“ unter Beteiligung einiger Ministerpräsidenten und OberbürgermeisterInnen statt, an dem auch Herr Oberbürgermeister Schranz teilgenommen hat.

 

Die kurzfristige und dynamische Entwicklung bei diesem Thema macht es erforderlich, den Umweltausschuss hierüber in Form einer Tischvorlage zu informieren.

 

Hintergrund

Für das Jahr 2016 wurde durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) an der aktiven Messstation auf der Mülheimer Straße ein Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 48 µg/m³ gemessen. Seit 2006 (68 µg/m³) wurde zwar eine kontinuierliche leichte Abnahme der Schadstoffbelastung für NO2 gemessen, der Grenzwert von 40 µg/m³ wird aber nach wie vor nicht eingehalten.

 

2006 wurde ein erster Aktionsplan mit Maßnahmen für die Mülheimer Straße erarbeitet. Mit den Luftreinhalteplänen 2008 und 2011 wurden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Belastungssituation in Oberhausen entwickelt. Insgesamt wurden über 50 Maßnahmen in Oberhausen zur Reduzierung der Feinstaub (PM10)- und NO2-Belastung umgesetzt. Zu diesen Maßnahmen zählen u.a. die Umweltzone, Lkw-Fahrverbote und -Lenkungskonzepte, die Modernisierung der Fahrzeugflotten (Stadtverwaltung, Tochtergesellschaften, Verkehrsbetriebe), Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) und Berücksichtigung der Schadstoffbelastungen in der Bauleitplanung. Die Grenzwerte für die Feinstaubbelastung können auf Grund der ergriffenen Maßnahmen an der Mülheimer Straße seit 2013 auch eingehalten werden.

 

Dies ist bezüglich des einzuhaltenden Grenzwertes für NO2 nicht der Fall. Zur Einhaltung des Grenzwertes für NO2 ist eine weitere Reduzierung um mindestens 8 µg/m³ notwendig. Da der Hauptverursacher für NO2 in der Mülheimer Straße der Straßenverkehr ist (s. Anlage), ist auch nach Einschätzung des LANUV eine absehbare Einhaltung des Immissionsgrenzwertes ohne Reduktion der Kfz-bedingten Emissionen nicht möglich.

 

Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen-Kommission

Im Juni 2015 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Grund war und ist die Überschreitung der NO2-Grenzwerte. Das Verfahren bezieht sich auf bundesweit 28 Gebiete, in denen nach Ansicht der EU-Kommission die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen nicht ausreichen, um die Grenzwerte einzuhalten. Das Stadtgebiet von Oberhausen bildet zusammen mit Duisburg und Mülheim an der Ruhr eines dieser 28 Gebiete. Die EU-Kommission hat am 15. Februar 2017 ein letztes Mahnschreiben an Deutschland und vier andere Länder versandt, weil sie es versäumt haben, die wiederholte Überschreitung der Grenzwerte durch NO2 in der Luft zu beenden. Im nächsten Schritt droht im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

 

Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte

Nach Auffassung der Gerichte reicht es nicht mehr aus, einen Luftreinhalteplan aufzustellen, sondern es müssen kurzfristig effektive Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer Einhaltung des Grenzwertes führen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (09/2016), der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (02/2017) und das Verwaltungsgericht Stuttgart (07/2017) fordern Fahrverbote für stark emittierende Diesel zu prüfen und dieses auch mit Ortsrecht umzusetzen. Das Land NRW hat gegen das Urteil des VG Düsseldorf eine Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, um klären zu lassen ob der Erlass von Fahrverboten auf Grund der Straßenverkehrsordnung bereits heute zulässig ist oder nicht. Eine Entscheidung steht hier noch aus. Das VG Stuttgart hat zu dieser Frage bereits ausgeführt: “…, dass das Verkehrsverbot mit dem Instrumentarium der Straßenverkehrsordnung durchsetzbar sei. Mangels einer Bundesverordnung sei die Beklagte rechtlich befugt und verpflichtet, das im vorliegenden Fall notwendige Zusatzeichen auch in Bezug auf den notwendigen Regelungsumfang selbst zu gestalten.”

Zu der Frage der Verhältnismäßigkeit führt das Gericht aus: “Das Verkehrsverbot verstößt insbesondere unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil - wovon auch die Planungsbehörde ausgeht und was zwischen den Beteiligten deshalb unstreitig ist - der Schutz der Rechtsgüter Leben und Gesundheit der von den Immissionen betroffenen Wohnbevölkerung in der Umweltzone Stuttgart höher zu gewichten ist, als die dagegen abzuwägenden Rechtsgüter (Eigentum und allgemeine Handlungsfreiheit) der von dem Verkehrsverbot betroffenen Kraftfahrzeugs Eigentümer”. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Land Baden-Württemberg kann Berufung bzw. eine Sprungrevision einlegen.

 

Anschreiben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur Änderung des Luftreinhalteplans für Oberhausen

Die DUH hat in einem Schreiben vom 24. August 2017 angekündigt, auch gegen die Bezirksregierung Düsseldorf zu klagen, sollte sie nicht bis zum 21. September 2017 ein nachvollziehbares Maßnahmenkonzept für die Stadt Oberhausen vorlegen, durch das eine Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte zum 1. Januar 2018 gegeben ist. Die DUH schlägt in ihrem Anschreiben mehrere Maßnahmen vor, die sie in Oberhausen für unverzichtbar hält, um die Grenzwerte zum 1. Januar 2018 einzuhalten:

 

-       Einführung eines Fahrverbotes für Diesel-Kraftfahrzeuge, die die Euro 6/VI-Labor-Grenzwerte für Stickoxide (NOx) auf der Straße insbes. bei winterlichen Temperaturen nicht erreichen.

-       Nachrüstung aller ÖPNV-Busse auf Euro VI Standard.

-       Umwelttaxis

-       Weitere notwendige bzw. in Oberhausen mögliche Maßnahmen (z.B. Umstellung der städtischen Fuhrparke auf emissionsarme Fahrzeuge, Einführung eines Bürgertickets im ÖPNV, Tempolimit 30km/h in hochbelasteten Straßen, Einrichtung von Pförtnerampeln, Ausbau eines flächendeckenden Radverkehrsnetzes)

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf gibt der Stadt Oberhausen bis zum 14. September 2017 die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Antrag der DUH.

 

 

Vorschläge der Verwaltung für mögliche Maßnahmen in Oberhausen

Ziel der Stadt Oberhausen ist es, eine Klage und die durch richterlichen Beschluss durchzusetzenden Dieselfahrverbote zu vermeiden. Deshalb werden in der  Stadtverwaltung die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen diskutiert. Einige dieser Maßnahmen sind bereits begonnen oder beschlossen worden, andere befinden sich noch im Diskurs und müssen abgewogen werden. Bis zum 14.September muss der Oberbürgermeister für die Stadt Oberhausen der Bezirksregierung ein Maßnahmenbündel melden, dass eine Einhaltung der Grenzwerte zeitnah nachvollziehbar darstellt.

 

Weiterhin erwartet die Stadt Oberhausen, dass die auf dem kleinen „Dieselgipfel“ angekündigten finanziellen Unterstützungen für die Kommunen schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Verkehrsmanagement
 

- Lkw-Durchfahrtverbot Mülheimer Straße (ganztägig)

Alle Lkw werden ausgeschlossen, mit der Ausnahme von bestimmten Zeitfenstern für den Anlieferverkehr. Diese Maßnahme muss konsequent von der Polizei kontrolliert werden.

 

- Umweltorientiertes Verkehrsmanagement Mülheimer Straße

Durch eine dynamische Verkehrssteuerung bzw. Verkehrsmengenbegrenzung wird nur so viel Verkehr in die Mülheimer Straße gelassen, dass eine störungsfreie Abwicklung erfolgen kann. Die Wirkung der Maßnahmen und Auswirkungen auf das angrenzende Straßennetz müssen durch vertiefende Untersuchungen (Verkehrsumlegungsberechnungen, Simulation des Verkehrsflusses, Leistungsfähigkeitsberechnungen) ermittelt werden.

 

-       Umleitung der Durchgangsverkehre

Durch eine Bluetoothdatenerhebung wurde bereits ein reiner Kfz-Durchgangsverkehr von 22% in Richtung Norden und 9% in Richtung Süden ohne Halt in der Mülheimer Straße ermittelt. Diese Verkehre müssen über die Autobahnen geleitet werden bzw. auf der Autobahn gehalten werden. Dazu sind Hinweisschilder an den Autobahnanschlussstellen anzubringen und zu betreiben.

 

-       Betriebliches Mobilitätsmanagement Stadtverwaltung Oberhausen

Umsetzung der Maßnahme OB.6 „Mobilitätsmanagement in Oberhausen“ aus dem Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011. Das Projekt befindet sich in der Umsetzungsphase (voraussichtlich März/April 2018). Die Stadtverwaltung wird in einem zweijährigen Pilotversuch am Technischen Rathaus in Sterkrade die Einführung eines zentralen Fahrzeugpools testen. Mit 24 Fahrzeugen, ÖPNV-Monatstickets und Dienstfahrrädern sollen CO2, NO2, PM10, Kosten und somit auch Fahrten mit dem eigenen PKW eingespart werden. Bislang sind aus Kostengründen nur vier Elektro-Fahrzeuge in dem Pool geplant, auf Grund der Ergebnisse des „kleinen Dieselgipfels“ erwartet die Stadt Oberhausen finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung einer hundertprozentigen E-Flotte.

 

-       Aufstellung eines kommunalen Mobilitätskonzepts

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 09. Mai 2016 die Aufstellung eines gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts für die Stadt Oberhausen (Antrag: B/16/1656-01) beschlossen. Das Mobilitätskonzept soll ein verkehrliches Leitbild mit Werte- und Handlungszielen für die nächsten Jahre darstellen. Die Arbeiten wurden im August 2017 begonnen.

 

-       Nahmobilitätskonzepte

Im Rahmen der integrierten Handlungskonzepte Sterkrade, Osterfeld und Alt-Oberhausen (Brückenschlag) werden für die einzelnen Stadtteile Nahmobilitätskonzepte erarbeitet.  Das Ziel der Nahmobilitätskonzepte ist es, die Erreichbarkeit im Programmgebiet, die Aufenthalts-, Wohn- und Lebensqualität und die Verbindungen zu den übrigen Stadtteilen sowie Nachbarstädten unter Berücksichtigung aller Verkehrsarten zu verbessern. Zur Erhöhung der Lebensqualität und Schonung der Umwelt wird eine Verlagerung von Fahrten mit dem MIV auf den Umweltverbund sowie eine Aufwertung des Straßenraumes und der Fuß- und Radwegeverbindungen angestrebt. Die veränderten Bedürfnisse und Anforderungen an die Mobilität, wie innovative Verkehrssysteme (Car-Sharing, Elektromobilität) und der Wandel des Mobilitätsverhaltens, werden hierbei berücksichtigt.

Die Nahmobilitätskonzepte Osterfeld und Sterkrade liegen im Entwurf vor und sollen bis Ende des Jahres beschlossen werden. Die Fördermittel für das Nahmobilitätskonzept Alt-Oberhausen sind beantragt.

 

 

Elektromobilität

 

-       City-Logistik
Gespräche mit den Dienstleistern zur Umstellung der Flotte auf Elektrofahrzeuge (Lastenräder, Lieferwagen, usw.) im gesamten Ruhrgebiet.

 

-       Flottenumstellung Tochterunternehmen.

Gespräche mit der OGM, WBO über den Austausch geeigneter Fahrzeuge durch Elektrofahrzeuge.

 

-       Taxiflottenumrüstung

Die insgesamt 103 angemeldeten Taxen in Oberhausen sollen schnellst möglich auf E-Taxen umgestellt werden. Den Anfang hat das Taxiunternehmen Donsbach gemacht. Das Taxiunternehmen fährt bereits mit drei Hybridfahrzeugen.

 

-       Klimaschutzkonzept Elektro-Fahrzeuge

Umsetzung einer Maßnahme aus dem Klimaschutzkonzept: In 2017/2018 werden sechs geleaste Fahrzeuge des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und ein Fahrzeug der Abfallberatung durch E-Fahrzeuge ersetzt. Diese sollen in drei Phasen bis Mitte 2018 angeschafft werden und langfristig vor allem durch die geringeren Strom- und Wartungskosten auch finanziell zu Einsparungen führen. Die Anschaffung wird über die Nationale Klimaschutzinitiative (50%) gefördert.

 

-       Elektrobusse STOAG

Für das Jahr 2018 sind weitere drei E-Busse von der STOAG für den Einsatz auf der Linie 979 zwischen Oberhausen und Bottrop bestellt. Ein weiterer E-Bus wird auf dieser Linie von der Vestischen Straßenbahn GmbH eingesetzt. Insgesamt sind dann sechs E-Busse im Einsatz, davon fünf im Besitz der STOAG.

 

-       Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur

Ein entsprechendes Konzept zur Erweiterung der Ladesäuleninfrastruktur für E-Fahrzeuge ist zu erstellen. Die EVO ist als Partner für den Ausbau zu gewinnen.

 

 

ÖPNV

 

-       Busflottenmodernisierung (SCRT-Filternachrüstung)

Auf dem „Kleinen Dieselgipfel“ wurden Gelder zur Umrüstung der Busflotten in den Städten besprochen und in Aussicht gestellt.

Nach Auskunft der STOAG können 40 Fahrzeuge der aktuellen Flotte durch Selective Catalytic Reduction Technology (SCRT)-Filter umgerüstet werden. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um EURO V- bzw. EEV (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) -Fahrzeuge, die nach der Umrüstung dem EURO-VI-Standard entsprechen. Gleichzeitig werden die Verkehrsunternehmen der Nachbarstädte (Ruhrbahn, Vestische, DVG) aufgefordert, nach Möglichkeit Fahrzeuge mit EURO-VI-Standard auf dem Stadtgebiet von Oberhausen einzusetzen.

 

-       Machbarkeitsstudie Bürgerticket

Gespräche mit dem VRR über die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Einführung eines Bürgertickets sollen geführt werden.

 

 

Radverkehr

 

-       Mit dem Rad zur Arbeit

Die Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ findet jährlich statt. Die Stadtverwaltung nimmt seit vielen Jahren teil und wird die Aktion auch in Zukunft bewerben.

 

-       Stadtradeln

Die Stadt Oberhausen hat im Jahr 2017 zum dritten Mal am Projekt „Stadtradeln“ teilgenommen. Eine weitere Teilnahme in den nächsten Jahren ist vorgesehen.

 

-       Neubau, Ausbau und Instandhaltung von Radwegen und Bahntrassenradwegen wird weiter betrieben

Die Anlage eines Rad- und Gehweges in der Ruhraue von Mülheim an der Ruhr nach Oberhausen als gewässernaher Lückenschluss des Ruhrtalradweges wird zurzeit vorbereitet. Berichterstattungen u. a. im Umweltausschuss folgen im Frühjahr 2018. Darüber hinaus sollen perspektivisch der sog. Styrumer Pfad II sowie die „Flachglasstrecke“ zu Rad- und Gehwegen ausgebaut werden.

 

-       Regionales Radwegenetz Metropole Ruhr

Der RVR arbeitet zurzeit mit allen Kommunen und Kreisen im Ruhrgebiet an einem regionalen, alltagstauglichen und hierarchischen Radwegenetz.

 

-       Städtisches Radverkehrskonzept

Im Rahmen der Aufstellung des Kommunalen Mobilitätskonzepts wird derzeit ein eigenstädtisches Radverkehrskonzept zur systematischen Förderung des Radverkehrs inkl. Netzplanung für Oberhausen erstellt.

 

-       Radverkehrsbeschleunigung

Mit Hilfe einer automatischen Detektion soll der Radfahrer zukünftig an Lichtsignalanlagen (LSA) in Oberhausen beschleunigt werden. Es ist mit einer Steigerung des Radverkehrsanteils, einer nachhaltigen Verringerung des MIV und mit Einsparungen von Treibhausemissionen zu rechnen. Der Radfahrer wird hierzu beim Anfahren auf die LSA frühzeitig erkannt und ein entsprechendes Signalprogramm zur schnellen Grünschaltung initialisiert. Hierdurch können die Wartezeit erheblich reduziert und die Reisegeschwindigkeit für den Radfahrer gesteigert werden, da eine frühzeitige Erkennung des Radfahrers möglich ist und nicht erst ein Taster an der LSA betätigt werden muss. Im besten Fall kann der Radfahrer die Signalanlage beim Eintreffen sogar ohne Wartezeit sofort passieren. Mit Hilfe von Fördermitteln des Bundeswettbewerb Klimaschutz im Radverkehr des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit werden insgesamt dreißig Stellen mit der automatischen Detektion ausgebaut. Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung und ist voraussichtlich bis Ende 2017 abgeschlossen.

 

-       Ausbau Radabstellanlagen

Die Stadt Oberhausen ist bestrebt zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur auch das Angebot an Radabstellanlagen weiter auszubauen.  Insbesondere im Bereich von wichtigen Verknüpfungspunkten sollen hochwertige Radabstellanlagen geschaffen werden.

Es wird zu prüfen sein, ob in den Zentren von Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld Abstellanlagen für Anwohner bzw. Menschen die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren zur Verfügung gestellt werden können.

 

Die Stadt Oberhausen baut in Kooperation mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) und 15 weiteren Kommunen im Rahmen des Verbundprojekt „VRRadbox Digital gesteuerte Radabstellanlagen an Verknüpfungspunkten zum ÖPNV“ eine innovative und hochwertige Radabstellanlage am Bahnhof Sterkrade.  Das geplante Projekt soll dazu beitragen, den Mobilitätsverbund dauerhaft durch die Bereitstellung hochwertiger Abstellanlagen für Fahrräder an Verkehrsschnittstellen zu stärken. Integraler und innovativer Bestandteil des Vorhabens ist ein elektronisches Schließsystem, welches sowohl Dauermietern wie auch spontan Mietern den Zugang für einen kurzen Zeitraum erlaubt. Die Abfrage nach freien Stellplätzen und das Reservieren eines Stellplätze erfolgt über eine Onlineplattform.

 

Das Projekt wird mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Bundeswettbewerb Klimaschutz im Radverkehr des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert und muss bis Mitte 2018 umgesetzt sein.

 

-       Fahrradverleihsystem „metropolradruhr“

Im Jahr 2016 wurden insgesamt 998 Ausleihen im Rahmen des Fahrradverleihsystems auf dem Stadtgebiet von Oberhausen verbucht. Seit Mai 2017 kann das System zusätzlich von Mitarbeitern der Stadtverwaltung für Dienstfahrten genutzt werden. Nach den zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Auswertungen, wird es zu einem weiteren Anstieg der Ausleihzahlen im Jahr 2017 kommen.

 

 

Photokatalytische Baustoffe

 

-       Unter Laborbedingungen konnte in der Vergangenheit eine Wirksamkeit von photokatalytischen Baustoffen in Bezug auf den Abbau von Stickoxiden nachgewiesen werden. In einigen Städten (u.a. Stuttgart, Bottrop) kommt das Material bereits versuchsweise im Straßenraum zum Einsatz. Zu diesem Zeitpunkt sind der Verwaltung noch keine Ergebnisse zum Abbau von Stickoxiden an den Belastungsschwerpunkten in den Städten bekannt. Sollten in der Zukunft positive Erfahrungen deutlich werden, könnte das Material auch in Oberhausen an entsprechenden Stellen zum Einsatz kommen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, der Bezirksregierung Düsseldorf die genannten Maßnahmen für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorzuschlagen mit dem Ziel, ein Klageverfahren und eventuelle Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Oberhausen zu verhindern.

 

Kurzfassung

 

Die Grenzwerte für NO2 werden an der Mülheimer Straße weiterhin überschritten (48 µg/m³). Neben dem eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission fordert die DUH eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Oberhausen und die Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte ab dem 1. Januar 2018. Nach der aktuellen Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte drohen bei einer weiteren Überschreitung der Grenzwerte und einer Klage der DUH in der Folge Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Oberhausen. Um solche Fahrverbote zu vermeiden, sollen der Bezirksregierung Düsseldorf denkbare Alternativmaßnahmen für Oberhausen benannt werden.

 

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Anlagen

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