Berichtsvorlage - M/16/2737-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Genehmigung des am 21.11.2016 vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen Haushaltssanierungsplans 2017 ff. (fünfte Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans) gemäß § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz erteilt. Dem Erreichen des Haushaltsausgleichs in unterschiedlich großen jährlichen Konsolidierungsschritten wird gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 1 Satz 3 Stärkungspaktgesetz zugestimmt. Der genehmigte Haushaltssanierungsplan tritt gemäß § 6 Abs. 4 Stärkungspaktgesetz an die Stelle des Haushaltssicherungskonzepts nach § 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 darf somit gemäß § 80 Abs. 5 Satz 5 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden.

 

Eine Kreditgenehmigung, wie sie gemäß § 82 Abs. 2 GO NRW in der Situation der vorläufigen Haushaltsführung erforderlich war, ist mit der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans und der nachfolgenden Veröffentlichung der Haushaltssatzung nicht mehr notwendig. Im Rahmen der Planung und Bewirtschaftung soll eine Neuverschuldung vermieden und eine kontinuierliche Entschuldung herbeigeführt werden.

 

Die genannten Anzeige- bzw. Berichtspflichten werden durch die Verwaltung wie bisher auch entsprechend umgesetzt.

 

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im Rahmen der Genehmigung einige aus ihrer Sicht bestehende Risikofelder des Haushaltssanierungsplans besonders hervorgehoben.

 

Diese und auch andere Maßnahmen wurden bereits im Vorfeld durch das entwickelte Risikomanagement der Stadt Oberhausen als gefährdend erkannt und unterliegen einer regelmäßigen Betrachtung. Sollte es dazu kommen, dass die Gefahr der Nichterreichung eines oder mehrerer HSP-Ziele besteht, müssen notwendige Gegensteuerungs- und Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden. Dieses wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf auch ausdrücklich erwartet.

 

Besonders mit Blick auf den Haushaltsausgleich im laufenden Jahr 2017 ist es unabdingbar, alle sich abzeichnenden Risiken zu minimieren und gegebenenfalls gegenzusteuern. Genannt werden hier unter anderem die Kalkulation der Personal- und Versorgungsaufwendungen und die damit verbundene Erwartungshaltung gegenüber dem Personal- und Organisationskonzept, mit dem die im Haushaltssanierungsplan hinterlegten Einsparziele sichergestellt werden sollen. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass der Etat durch die Planungskorrekturen für die Jahre 2017 ff. in den Bereichen der sozialen Leistungen sowie der Kinder-, Familien- und Jugendhilfe auskömmlich sein wird.

 

Grundsätzlich wird festgehalten, dass die Stadt Oberhausen mit dem aktuellen Haushalt einen erreichbaren Haushaltsausgleich dargestellt hat. Die bisherigen Anstrengungen und Konsolidierungserfolge zeigen die ernsthaften Umsetzungs- und Einsparbemühungen auf dem Weg des ersten Haushaltsausgleichs seit mehreren Jahrzehnten. Voraussetzung dafür ist jedoch die weitere konsequente Umsetzung der beschlossenen Konsolidierungspotentiale sowie die konkrete Kompensation bei nichtrealisierbaren Sanierungsmaßnahmen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...