Beschlussvorlage - B/16/2574-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr derStädte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen:Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren in Mülheim(22 MH "Düsseldorfer Straße / Kassenberg")
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Dezernat 4 / Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und -planung
- Verantwortung:
- Terhart
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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27.06.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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03.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zu dem RFNP-Änderungsverfahren 22 MH zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für das Änderungsverfahren zum RFNP
22 MH „Düsseldorfer Straße / Kassenberg“
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 22.06.2015 zu dem Änderungsverfahren 22 MH nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss (vbA) RFNP am 24.04.2015 die Erarbeitung des Änderungsverfahrens 22 MH beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum 12.08. bis 11.09.2015 durchgeführt.
Das Änderungsverfahren 22 MH „Düsseldorfer Straße / Kassenberg“ umfasst ein ca. 19,2 ha großes Plangebiet, das im RFNP bisher i. W. als gewerbliche Baufläche / Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (G / GIB) dargestellt ist. Diese Darstellung soll in Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich (W / ASB) im nordöstlichen Teilbereich und gewerbliche Baufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich (G / ASB) in den anderen beiden Teilbereichen geändert werden.
Bei dem Änderungsverfahren 22 MH haben sich die Planungsziele und Inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht geändert.
Die öffentliche Auslegung auf die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Abs.1 und § 39 Landesplanungsgesetz.
Die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 ROG in Verbindung mit § 13 Abs.1 und § 39 Landesplanungsgesetz (LPlG) sowie § 33 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes.
Im Anschluss an die Behördenbeteiligung sind zu dem Änderungsverfahren 22 MH die Stellungnahmen der Behörden bzw. der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 ROG gemäß § 19 Abs. 3 LPlG mit diesen zu erörtern, soweit raumordnerische Belange betroffen sind. Dabei ist ein Meinungsausgleich anzustreben.
Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte wird die Planänderung zum abschließenden Beschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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624,4 kB
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662,1 kB
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