Beschlussvorlage - B/16/2719-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Überarbeitung der Rahmenbedingungen zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Sylvia Reuter
- Verantwortung:
- Gohlke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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28.06.2017
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Gestoppt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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03.07.2017
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Bereit
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Gleichstellungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Bereit
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt den in der Anlage zu dieser Beratungsvorlage dargestellten „Rahmenbedingungen zur Förderung von Kindertagespflege in der Stadt Oberhausen“ zu und beschließt deren Inkrafttreten zum 01.01.2018.
Die HSP-Maßnahme Nr. 87 A1 Umsetzung der Ergebnisse des Abschlussgutachtens der Firma con_sens GmbH vom 04.06.2013 hier: Teilmaßnahme 19 „Ausgabensenkung durch angemessene Entgelte für Tagespflegepersonen“ mit einer Einsparung von jährlich 110.657,82 € wird umgesetzt.
Sachverhalt
Begründung
Am 01.01.2009 ist das Gesetz zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - Kifög) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde unter anderem der § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz) dahingehend verändert, dass bis zum 01.08.2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren bedarfsgerecht umzusetzen ist. Die Stadt Oberhausen ist somit verpflichtet, ihr Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bedarfsgerecht vorzuhalten.
Der aktuelle Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – Oberhausen 2016 -, der den politischen Gremien 2016 vorgelegt wurde, weist im Handlungsfeld von Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren den Bedarf aus, zu den bisher geplanten 713 Tagespflegeplätze im Kindergartenjahr 2017/2018 weitere 53 Plätze in der Kindertagespflege zu schaffen.
Aktuell beteiligt sich das Land an den Kosten für Kindertagespflege mit einem jährlichen Zuschuss von 781 € pro Platz.
Kindertagespflege ist ein flexibles Tagesbetreuungsangebot, das für die häufig individuellen Betreuungsbedarfe von Eltern sehr junger Kinder (stunden- bzw. tageweise unregelmäßige Arbeitszeiten bei Berufswiedereinstieg) besonders geeignet ist.
Am 15.11.2010 verabschiedete der Rat der Stadt Oberhausen mit Wirkung zum 01.01.2011 die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege Oberhausen, in denen ein Vergütungs- bzw. Zuschusssystem für die selbstständige Tätigkeit der Kindertagespflegepersonen festgelegt wurde. Ebenso wurden Handlungsweisen, Aufgaben und Zuständigkeiten definiert (Vorlage B/15/0821-01).
Diese Rahmenbedingungen in Oberhausen sind neu zu fassen, da laut Haushaltssanierungsplanes, die Maßnahme 87 A1 Umsetzung der Ergebnisse des Abschlussgutachtens der Firma con_sens GmbH vom 04.06.2013 hier: Teilmaßnahme 19 „Ausgabensenkung durch angemessene Entgelte für Tagespflegepersonen“ aufzubereiten und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen ist (Vorlage B/15/2904-01).
Des Weiteren ist durch die zwischenzeitlich eingetretenen gesetzlichen Änderungen - Erfüllung des Rechtsanspruchs gem. § 24 SGBVIII ab dem 01.08.2013; zweite und dritte Kinderbildungsgesetz-Novelle (KiBiz) vom 01.08.2014 sowie 01.08.2016 – eine Anpassung der Rahmenbedingungen erforderlich. Rechtsverordnungen und Vereinbarungen sowie etwa die Bildungsvereinbarung vom 30.04.2015 und die Fortbildungsvereinbarung vom 15.01.2016, die auch für die Kindertagespflegepersonen bedeutsam sind, wurden abgeschlossen.
Zwischenzeitlich wurde auf Landesebene erstmalig die „Handreichung Kindertagespflege in NRW / gemeinsame Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der öffentlichen Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalens (Landkreistag, Städte- und Gemeindebund und Städtetag), des Landesjugendamtes beim Landschaftsverband Rheinland, des Landesjugendamtes beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, des Landesverbandes Kindertagespflege NRW und der Obersten Landesjugendbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen)“ herausgegeben, die des Weiteren als Grundlage für die Überarbeitung der Rahmenbedingungen in Oberhausen verwandt wurden.
Die Fachverwaltung hat eine Neufassung der Rahmenbedingungen vorgenommen, die sowohl unter Punkt 8 der Rahmenbedingungen die Vergütungsstruktur als auch unter den Punkten 1 bis 7 und 9 die inhaltlich notwendigen Anpassungen berücksichtigt.
Diese überarbeiteten Rahmenbedingungen sowie eine Synopse der bisherigen Fassung und der Entwurfsfassung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Ergebnisse der Überprüfung der Rahmenbedingungen für Kindertagespflege in Oberhausen
1.Gestaltung der Vergütungsstruktur (Punkt 8 der Rahmenbedingungen)
Gemäß Haushaltssanierungsplan, Maßnahme 87 A1 Umsetzung der Ergebnisse des Abschlussgutachtens der Firma con_sens GmbH vom 04.06.2013, ist eine Ausgabensenkung der Tagespflegeentgelte in jährlicher Höhe von 110.657,82 € vorzunehmen.
Die von der Firma con_sens GmbH vorgeschlagenen Maßnahmen wurden betrachtet und abgeleitet hieraus ergaben sich nachfolgende Veränderungsvorschläge:
Bisherige Regelung in den Rahmenbedingungen | Vorgeschlagene Maßnahme | Ersparnis jährlich auf Grundlage der Betreuungszahlen von 2016 |
Gewährung einer zusätzlichen Aufwandszulage in Höhe von 50€ ab dem 4. Oberhausener Kind | Minimierung der Aufwandszulage von 50 € auf 28 €. | 11.088 € |
Volle Vergütung der Nachtstunden; bisher keine Definition von Nachtzeiten | Die Über-Nacht-Betreuung stellt ein Betreuungsangebot dar, welches mit Einschränkungen für die Kindertagespflegeperson verbunden ist. In der Regel kann eine Kindertagespflegeperson in dieser Zeit jedoch ebenfalls schlafen. Eine Durchzahlung der Stunden wird daher nicht für angemessen erachtet, weshalb vorgeschlagen wird, in der Zeit von 20.00 Uhr abends bis 06.00 Uhr morgens 50% der Betreuungszeit anzurechnen. | 20.640 € |
Entgelt im Monat: bis zu 15 Std./Woche: 325,00€ bis zu 25Std./Woche: 540,00€ bis zu 35 Std./Woche: 755,00€ bis zu 45Std./Woche: 970,00€ | Senkung der Entgelte: bis zu 15 Std./Woche: 320 € bis zu 25Std./Woche: 531 € bis zu 35 Std./Woche: 743 € bis zu 45Std./Woche: 955 € | 79.038 € |
Gesamtersparnis | 110.666 € | |
Mit diesen aufgezeigten Maßnahmen werden 110.666 € jährlich eingespart.
2.Inhaltliche Ausgestaltung (Punkte 1-7 und 9 der Rahmenbedingungen)
Die Anpassung der Rahmenbedingungen an geltende neue Gesetze sowie die Überprüfung der Handlungsweisungen unter Berücksichtigung aktueller Empfehlungen führten zu einer neuen und differenzierten Gliederung der Rahmenbedingungen.
Bedeutsame inhaltliche Veränderungen bilden sich in den Punkten 5, 6 und 7 ab. In diesen Punkten wurden besonders die Betreuungsformen und deren spezifischen zeitlichen und strukturellen Formen differenzierter ausgestaltet.
Inklusive Betreuung – bisher nicht in den Rahmenbedingungen definiert – wird beschrieben und standardisiert festgehalten.
Der Punkt 6.6 „Vertretung“ ist hervorzuheben, da er einer neuen inhaltlichen Ausgestaltung bedurfte. Bisher regelten die Kindertagespflegepersonen die Vertretung individuell untereinander. Nur falls dies nicht möglich war, wurde der Jugendhilfeträger bei der Sorge um eine Ersatzbetreuung involviert. Dieses Verfahren greift aktuell nicht mehr. Aufgrund erhöhter Betreuungszahlen sind die Kindertagespflegepersonen mit der gesetzlich zulässigen Anzahl von Kindern belegt. Da den Kindertagespflegepersonen nicht gestattet ist, mehr als 5 Kinder gleichzeitig zu betreuen, ist die Aufnahme eines Vertretungskindes nicht möglich. Nur in Fällen vakanter Plätze und langzeitiger Erkrankung von Kindern ist die Vertretung in vorhandenen Tagespflegestellen möglich.
Greift eine Selbstorganisation der Vertretung in dieser Weise nicht, so muss der örtliche Jugendhilfeträger gemäß § 23 Absatz 4 SGB VIII für eine Ersatzbetreuung sorgen. Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied hierzu am 22.08.2014, dass die Kindertagespflegeperson „lediglich zur intensiven Mitwirkung bei der Installation eines Vertretungssystems oder einer Ersatzbetreuung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet“ ist.
Aus diesem Grund sollen in Oberhausen drei Vertretungsstützpunkte mit je einer Kindertagespflegeperson errichtet werden, welche durch die Kindertagespflegepersonen in Ausfallzeiten mitfinanziert werden.
Es wird vorgeschlagen, den in der Anlage dieser Vorlage dargestellten „Rahmenbedingungen zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Oberhausen“ zuzustimmen, deren Inkrafttreten zum 01.01.2018 vorgesehen ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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182,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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479,8 kB
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