Beschlussvorlage - B/16/2665-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich.

 

Einnahmen beim Sachkonto 432100 „Benutzergebühren und ähnliche Entgelte“ in
20171.693.000,-- EUR

20182.397.000,-- EUR

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache B/16/2056-01
Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich

 

Drucksache A/16//2115-01

Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und der FDP im Rat zur Vorlage B/16/2056-01.

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Am 21.11.2016 wurde die neue „Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ in den Rat eingebracht (Drucksache Nr. B/16/2056-01).

In der Ratssitzung erhielt die Verwaltung den Auftrag, von den verwaltungsseitig vorgeschlagenen Beitragstabellen abweichende Beiträge umzusetzen. Die gewünschten Einkommensstufen und Beiträge wurden im Änderungsantrag (Drucksache A/16/2115-01) aufgeführt.

 

Die Prüfung dieses Verfahrens unter Einbeziehung des Rechtsbereichs der Stadt Oberhausen hat ergeben, dass zur Umsetzung dieses Ratsauftrags  die Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich inklusive der neu gefassten Elternbeitragstabelle neu beschlossen werden muss.

Eine wirksame Beschlussfassung über Ortsrecht erfordert die Entscheidung des Rates über den genauen Wortlaut der ortsrechtlichen Bestimmung. Zum Wortlaut der Satzung gehört vorliegend auch die Anlage „Elternbeitragstabelle“. Daher ist die Satzung inklusive der neu gefassten Elternbeitragstabelle neu zu beschließen.

 

Der Ratsauftrag vom 21.11.2016 wird hiermit umgesetzt. Die am 21.11.2016 bereits beschlossene Einkommensstaffelung und Beitragshöhe ist vollständig in die Satzung (als Anlage „Elternbeitragstabelle“) aufgenommen worden. Lediglich ein Zahlendreher in der Beitragsstufe 7 (richtig „bis 85.897“ statt „bis 85.987“) wurde in der Anlage korrigiert.

 

Die mit dem Beschluss der Satzung und der Gebührentabelle erzielten Mehrerlöse sind ab dem Jahr 2018 für eine Qualitätsverbesserung im Offenen Ganztagsangebot einzusetzen.

 

Die jährlichen Elternbeitragseinnahmen werden zur Deckung der städtischen Ausgaben für die Offene Ganztagsschule verwendet. Sie betragen voraussichtlich im Jahr

2017:1.693.000,-- EUR

2018:2.397.000,-- EUR

 

Ein Inkrafttreten der Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich zum 01.08.2017 ist nach Absprache mit dem Rechtsbereich der Stadt Oberhausen durch Bekanntmachung der Satzung in einem gesonderten Amtsblatt sichergestellt.

 

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Anlagen

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