Beschlussvorlage - B/16/2698-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung des Finanzierungsprogrammes "Gute Schule 2020"hier: geplante Maßnahmen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Dagmar Katzorke
- Verantwortung:
- Herr Hußmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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12.06.2017
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27.06.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Vorberatung
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20.06.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Vorberatung
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21.06.2017
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Erledigt
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Jugendparlament
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Vorberatung
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Vorberatung
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22.06.2017
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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22.06.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.06.2017
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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27.06.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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03.07.2017
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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13.07.2017
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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21.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1.Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der nachfolgenden Maßnahmen im Rahmen des Finanzierungsprogramms „Gute Schule 2020“ in den Jahren 2017 bis 2021 bis zur Höhe des Gesamtfinanzierungsvolumens von 30.619.360 EUR.
Baumaßnahmen OGS Mensa und Gruppenräume (Umsetzung Bildungsplan)
1) Brüder-Grimm-Schule: Erweiterung Mensa 210.000 EUR
2) Brüder-Grimm-Schule:Umbau KTE 160.000 EUR
3) Hauptschule Eisenheim:Umbau für Grundschulnutzung1.000.000 EUR
4) Falkensteinschule:Neubau Pavillon 450.000 EUR
5) Schule am FroschenteichNeubau Räume 795.000 EUR
6) Schule am FroschenteichUmbau Mensa und Klassenräume 200.000 EUR
7) Schule an der Stiftstr.Eingeschossiger Anbau OGS 569.750 EUR
8) WunderschuleErweiterung Mensa OGS-Gebäude/
und OGS-Gruppenräume 700.000 EUR
9) Schule an der OranienstraßeUmbau Mensa 160.650 EUR
4.245.400 EUR
Medienentwicklungsplan
10) Umsetzung der IT-Infrastruktur im Stadtgebiet mit Glasfaser 2.500.000 EUR
inkl. externer Beratungskosten
11) Beschaffung von Beamern und Whiteboards sowie
interaktiver Bildschirme 400.000 EUR
2.900.000 EUR
Sanierung bzw. Aktualisierung der Toilettenanlagen
12) Bismarckschule (Einbau Lüftung) 40.000 EUR
13) Hirschkampschule Zum Ravenhorst (sofern kein Umzug erfolgt) 80.000 EUR
14) Kastellschule, WC-Anlage & Dachsanierung (WC-Gebäude)200.000 EUR
15) Schule an der Stiftstraße, WC-Anlage 80.000 EUR
16) Wunderschule, WC-Anlage 80.000 EUR
17) Schillerschule, WC-Anlage 80.000 EUR
18) Schillerschule, Zweig Comenius, WC-Anlage Hauptgebäude 80.000 EUR
19) Anne-Frank-Realschule, WC-Anlage140.000 EUR
20) Friedrich-Ebert-Realschule, Mädchen WC innen und Zwischen-
raum, Jungen WC außen rechts140.000 EUR
21) Fasia-Jansen-Gesamtschule, Jungen WC-Anlage100.000 EUR
22) Gesamtschule Osterfeld, WC-Anlage140.000 EUR
23) Heinrich-Böll-Gesamtschule, WCs im B- und D-Trakt 80.000 EUR
24) Bertha-von-Suttner-Gymnasium, WC-Anlage Falkensteingebäude140.000 EUR
25) Elsa-Brändström-Gymnasium, WC-Anlagen Gebäude A140.000 EUR
26) Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, WC-Anlage Altbau140.000 EUR
27) Heinrich-Heine-Gymnasium, WC-Anlage Aula 80.000 EUR
28) Hans-Böckler-Berufskolleg, verschiedene WCs auf den Etagen200.000 EUR
1.940.000 EUR
Fachräume
29) Bertha-von-Suttner-Gymnasium, Chemie- und Biologieraum220.000 EUR
30) Elsa-Brändström-Gymnasium, Chemie und Physikraum260.000 EUR
31) Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Physik- und Chemieraum260.000 EUR
32) Heinrich-Heine-Gymnasium, Physik- und Biologieraum200.000 EUR
33) Sophie-Scholl-Gymnasium, Physik- und Chemieraum260.000 EUR
34) Anne-Frank-Realschule, zwei Chemie-Räume280.000 EUR
35) Friedrich-Ebert-Realschule, Chemie- und Technikraum220.000 EUR
36) Theodor-Heuss-Realschule, Physik- und Chemieraum260.000 EUR
37) Fasia-Jansen-Gesamtschule, Physik- und Biologieraum200.000 EUR
38) Gesamtschule Weierheide, Zweig Fichtestr.: Chemieraum140.000 EUR
39) Käthe-Kollwitz-Berufskolleg, 2 NW-Räume220.000 EUR
40) Hans-Sachs-Berufskolleg: 2 NW-Räume220.000 EUR
2.740.000 EUR
Baumaßnahmen im offenen Ganztag
41) Schulen allgemeinUmbau Küchen
(sofern nicht in lfd. Nr. 1 – 9
und 42 - 48 enthalten) 1.500.000 EUR
Die Erneuerungen von Küchen an einzügigen Schulen sind mit nachrangiger Priorität zu behandeln, da schulorganisatorische Maßnahmen innerhalb des Förderzeitraumes derzeit nicht absehbar sind.
42) SteinbrinkschuleAufstockung Erweiterung für OGS 600.000 EUR
43) RuhrschuleUmbau Hauptschule Alstaden2.000.000 EUR
44) BismarckschuleUmbau Gruppenräume zu Mensa 200.000 EUR
45) LandwehrschuleUmbau Förderschulbereich
zu Grundschulzwecken 800.000 EUR
46) LuisenschuleErweiterung Gruppenräume 500.000 EUR
47) JacobischuleNeubau Mensa 300.000 EUR
48) Schwarze-Heide-SchuleNeubau Mensa 300.000 EUR
6.200.000 EUR
Turnhallen
49) Anne-Frank-RealschuleSanierung Turnhalle149.000 EUR
50) Schule am FroschenteichSanierung Turnhalle 95.200 EUR
51) Fasia-Jansen-GesamtschuleSanierung Turnhalle136.400 EUR
52) Elsa-Brändström-GymnasiumSanierung Turnhalle108.500 EUR
53) Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Sanierung Turnhalle149.100 EUR
54) Erich-Kästner-SchuleSanierung Turnhalle155.700 EUR
793.900 EUR
Dringend notwendige Baubedarfe/Gebäudemaßnahmen ohne OGS, Mensa und Fachräume
55) Heinrich-Böll-Gesamtschule Neubau von Klassenräumen3.500.000 EUR
56) HirschkampschuleUmbau der HBG-Dependance2.000.000 EUR
57) Bertha-von-Suttner-Gymnasium, Neubau von Klassenräumen3.500.000 EUR
58)MelanchthonschuleNeubau Klassenräume 750.000 EUR
9.750.000 EUR
Sonstige Baumaßnahmen
59)Schulen allgemeinAusbesserungen, Anstriche etc.1.900.000 EUR
1.900.000 EUR
Gesamtausgaben 30.469.300 EUR
2.Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die am 21.11.2016 –Drucksachen-Nr. B/16/2039-01 – vom Rat beschlossenen Einzelmaßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) hier:
energetische Sanierung von Schulen – Ersatz abgängiger Pavillons durch Neubauten am Heinrich-Heine-Gymnasium und an der Hartmannschule
mit einem Gesamtvolumen von 2.700.000 EUR sich aktuell in der Umsetzungsphase (Vorbereitung Abbruch, konkrete Bauplanung) befinden.
Mit Blick auf das unter Berücksichtigung der vom Rat am 04.07.2016 – Drucksachen-Nr. B/16/1783-01 – beschlossenen Quotierung verbleibende Restkontingent für Schulen in Höhe von 5.800.000 EUR befinden sich weitere Maßnahmen in der Prüfung.
Entsprechend wird die Verwaltung dem Rat für die zweite Jahreshälfte 2017 weitere Einzelmaßnahmen im Rahmen des KInvFöG NRW hinsichtlich der energetischen Sanierung von Schulen zur Beschlussfassung vorlegen.
Konsequenzen
Bezug
Drucksachen Nr.: B/16/1642-01 „Bildungsplan 2016 - 2020“
Drucksachen Nr.: A/16/2661-01 „Interfraktioneller Änderungsantrag gem. § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zum Antrag A/16/2518-01 – Gute Schule auf den Weg bringen“
Drucksache-Nr.: „Anfrage Linke Liste Fraktion“
Drucksache-Nr.: M/16/2364-01: „Sporthallenentwicklungsplanung – Sanierungsmaßnahmen in Turn- und Sporthallen“
Drucksache-Nr.: B/16/1788-01: „Medienentwicklungsplan“
Drucksache-Nr.: B/16/1783-01: Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Drucksache-Nr.: B/16/2039-01: Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, geplante Maßnahmen 2017
Konsequenzen
Finanzielleja
Sachverhalt
Begründung
Ausgangslage
1. Entwicklung
In den Zeiten des nicht genehmigten Haushaltes war es der Stadt Oberhausen wie vielen finanzschwachen anderen Kommunen nur möglich das Notwendigste an Bau- und Sanierungsmaßnahmen an den Oberhausener Schulen durchzuführen. Im Jahr 1993 hat die Stadt Oberhausen das Schulbausanierungsprogramm eingeführt, um die Instandhaltung, Modernisierung der Gebäude und möglichst die energetischen und sicherheitstechnischen Standards zu gewährleisten. Der Stadt Oberhausen war es nur selten möglich, Neubaumaßnahmen (z. B. an der Gesamtschule Weierheide, der Gesamtschule Fasia-Jansen oder der Hartmannschule) im größeren Umfang zu realisieren.
Durch das steigende Alter der Gebäude nahmen die Sanierungskosten immer größere Ausmaße an, so dass der Sanierungsbedarf größer wurde als die finanziellen Möglichkeiten, diese Bedarfe entsprechend umzusetzen.
Neben den Sanierungsproblemen des Immobilienportfolios der Städte ergaben sich seit 2002 erhebliche strukturelle Änderungen innerhalb des Schulwesens. Dazu gehören der Auf- und Ausbau von Offenen Ganztagsschulen, die Umwandlung der Gymnasien auf G8 (Abitur nach 8 Jahren), die Einführung der Inklusion und die grundlegende Neuausrichtung hinsichtlich der digitalen Ausstattung. Daneben haben sich neue pädagogische Konzepte (z. B. freie Lernlandschaften) entwickelt, deren Umsetzung einen grundsätzlichen Investitionsbedarf mit sich bringt.
2. Finanzielle Mittel für Schulen (Förderprogramme & objektspezifische Maßnahmen)
Erhebliche Sanierungs- und Modernisierungsstaus lassen sich mittlerweile in vielen Kommunen feststellen, die diese nicht alleine abbauen können. Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur aber auch zur Konjunkturbelebung wurden bereits zurückliegend mit verschiedenen Schwerpunkten (z. B. Ganztag, Konjunkturpaket II) Fördermaßnahmen von Bund und Land aufgelegt und von der Stadt Oberhausen in Anspruch genommen.
Darüber hinaus kann die Stadt Oberhausen als Teilnehmerin des Stärkungspaktes aktuell wieder Städtebaufördermittel akquirieren und damit die im städtischen Haushalt veranschlagten investiven Finanzmittel ergänzen. So bieten Städtebaufördermaßnahmen (z. B. „Integriertes Handlungskonzept Osterfeld – Soziale Stadt Osterfeld“ und „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf - Brückenschlag“) städtebaurelevante Fördermöglichkeiten, aus denen überwiegend Schulhöfe neu gestaltet werden können.
2.1 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Am 24.06.2015 hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KinvFöG) verabschiedet. In seiner Sitzung vom 04.07.2016 unter Drucksache-Nr. B/16/1783-01 hat der Rat der Stadt Oberhausen beschlossen, die Fördermittel auf verschiedene Bereiche zu verteilen. Diese Quotierung sieht rund 8,5 Mio. EUR für die Gesamtinvestitionen an Schulen vor. Der Bund beteiligt sich an den förderfähigen Kosten mit bis zu 90%.
Den Förderrichtlinien ist zu entnehmen, dass für Schulen ausschließlich energetische Sanierungen möglich sind. Die energetischen Einsparungen resultierend aus den baulichen Maßnahmen sind anhand eines Gutachtens durch Fachingenieure nachzuweisen. Hinsichtlich der Finanzierung von Neubauten aus dem KInvFöG – NRW ergibt sich lediglich eine Möglichkeit, wenn zeitgleich Flächen an derselben Schule in mindestens gleicher Größe aufgegeben werden. Die Unwirtschaftlichkeit einer energetischen Sanierung dieser maroden Gebäude muss gutachterlich dargestellt werden.
Aus dem KInvFöG NRW sind bislang für den Schulanteil 2,7 Mio. EUR für die Pavillonersatzbauten am Heinrich-Heine-Gymnasium und an der Hartmannschule vorgesehen. Weitere Maßnahmen an Schulen befinden sich in der Prüfung.
2.2 Klimaschutzprogramm des Europäischen Fonds
Die Stadt Oberhausen hat am 31.03.2017 darüber hinaus Anträge zur Sanierung der Hallenbeleuchtung in Mehrfachsporthallen - die den überwiegenden Teil der Hallenstunden im Unterrichtsfach Sport der Schulen abdeckt - mit einem Gesamtvolumen von rund 1,136 Mio. EUR beantragt. Die Förderquote beträgt 52% (ca. 591.000 EUR).
Derzeit werden zudem Anträge zur Teilnahme am Klimaschutzprogramm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vorbereitet, welche eine energetische Umrüstung der vorhandenen Beleuchtungen der Schulen auf LED-Beleuchtung zur Einsparung von Strom und CO2 fördert.
2.3 Förderprogramm zur Digitalen Bildung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat ein Förderprogramm zur Digitalen Bildung (DigitalPakt Deutschland) für 2018 angekündigt. Geplant ist laut Medienberichten die Digitalisierung an den Schulen voranzutreiben. Hierfür sollen bundesweit 5 Mrd. EUR bereitgestellt werden. Hinsichtlich der Quotierung bzw. der Ausgestaltung der Förderrichtlinien sind noch keine Details bekannt. Insofern können zur Zeit noch keine konkreten Planungen vorgenommen werden.
2.4 Inklusionspauschale
Für die Umsetzung der Inklusion stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen einen pauschalierten Ansatz zur Bewältigung der Umbaukosten jährlich zur Verfügung. Die Mittel für das Jahr 2017 betrugen beispielhaft rund 230.000 EUR. Des Weiteren können im Rahmen einer Inklusionspauschale kleine Beträge beim LVR für personenbezogene Fälle beantragt werden. Wenn ein/e Schüler/in von einer Förderschule des LVR zur Regelschule wechseln möchte, kann der Schulträger vor einer Aufnahmeentscheidung der Schule einen Antrag auf Fördermittel stellen. Diese werden in vorgegebenen Pauschalbeträgen unterschieden nach dem Förderbedarf der Kinder bewilligt.
2.5 Städtisches Instandhaltungsprogramm
Neben den genannten Fördermaßnahmen wendet die Stadt Oberhausen aus eigenen Haushaltsmitteln Beträge für die Instandhaltung von Schulen auf. Im Jahr 2013 hat die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM GmbH) eine europaweite Ausschreibung durchgeführt, wonach in Losen die Gebäudeunterhaltung verschiedener städtischer Immobilien ausgeschrieben wurde. Seit 2014 liegt die Instandhaltung der Gebäude in der Verantwortung der OGM GmbH und deren Hauptunternehmer. Die Schulen können über ihren Haustechnischen Dienst aufgefallene Mängel mittels eines Ticketsystems melden, die schnellstmöglich beseitigt werden. Darüber hinaus sind sogenannte objektspezifische Maßnahmen verpflichtend von den Hauptunternehmern durchzuführen. Diese Sanierungsmaßnahmen entstammen dem geplanten Schulbausanierungsprogramm und sind darüber hinaus den Schulleitungen bekannt gegeben worden. Die objektspezifischen Maßnahmen müssen durch die Hauptunternehmer im Rahmen ihrer Beauftragung bis 2021 abgearbeitet sein. Für die objektspezifischen Maßnahmen an den Schulen ist für den Zeitraum 2014 bis 2021 ein Betrag von insgesamt rd. 22,43 Mio. EUR eingeplant.
2.6 Gute Schule 2020
Abgesehen von den stadteigenen Maßnahmen im Rahmen der Leistungsverträge mit der OGM GmbH bleibt festzustellen, dass die vorgenannten Förderprogramme entsprechend ihrem Förderzweck der Stadt als Fördernehmer einengende Rahmenbedingungen vorgeben, so dass sich eine Vielzahl von Bedarfen nicht aus den vorgestellten „Fördertöpfen“ decken lässt. Das Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ bildet hier in Bezug auf den weitreichenden Förderzweck, der grundsätzlich alle Maßnahmen auf dem Schulgelände ermöglicht, eine Ausnahme. In begründeten Einzelfällen sind - nach Klärung mit der NRW-Bank - wie im Falle des Breitbandausbaus darüber hinausgehende Maßnahmen förderfähig.
Am 15.12.2016 wurde das Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Programmes „Gute Schule 2020“ verabschiedet. Danach erhält die Stadt Oberhausen jährlich von 2017 bis 2020 die Möglichkeit, Kredite in Höhe von ca. 7,675 Mio. EUR bei der NRW-Bank zu beantragen. Sollten die jährlichen Mittel nicht verbraucht werden, ist eine einmalige Verschiebung in das folgende Haushaltsjahr möglich. Insgesamt erhält Oberhausen Kredite in Höhe von 30.619.360 EUR. Die Tilgung und Zinsen zahlt das Land Nordrhein-Westfalen. Somit handelt es sich bei „Gute Schule 2020“ um kein klassisches Förderprogramm, sondern um ein Finanzierungsprogramm, das die Chance bietet, die gebäudespezifischen Defizite anzugehen.
3. Bewertungsmatrix
Der am 22.05.2017 in den Rat eingebrachte interfraktionelle Antrag (Drucksachen Nr.: A/16/2661-01) unterstreicht, dass die im Bildungsplan am 04.07.2016 beschlossenen Maßnahmen erste Priorität haben sollen.
Darüber hinaus sollte die Verteilung der Fördermittel nach sozialen und pädagogischen Kriterien erfolgen. Dazu sollten eine Bewertungsmatrix entwickelt und erste Ergebnisse aus dem Programm „Bildung integriert“ verwendet werden.
Die im Beschlussvorschlag aufgeführte Maßnahmeliste berücksichtigt die Vergaben aus dem interfraktionellen Antrag. Dabei hat die Sicherstellung des Schulbetriebes Vorrang vor allen anderen Maßnahmen.
Nachfolgende Prioritätensetzung / Bewertungsmatrix wurde zugrunde gelegt:
| Punkte | 4 | 3 | 2 | 1 | Gesamt | Priorität |
BV-Nr. | Maßnahme | Sicherstel-lung Schul-betrieb | Bildungs- plan | SporthallenKonzept | Sozial- Index |
|
|
1-9 | OGS (Mensen & Räume) | 4 | 3 |
| 1 | 8 | 1 |
10-11 | MEP (Glasfaser-netz, u.a.) | 4 | 3 |
| 1 | 8 | 1 |
12-28 | WC-Anlagen | 4 |
|
| 1 | 5 | 2 |
29-40 | NW-Räume | 4 | 3 |
| 1 | 8 | 1 |
41 | Küchen GS Küchen Sek. I + II | 4
4 | 3 |
| 1
1 | 8
5 | 1
2 |
42-46/ 55-56 | Dringend notw. Bau-bedarfe | 4 | 3 |
| 1 | 8 | 1 |
47-48/ 57-58 | 4 |
|
| 1 | 5 | 2 | |
49-54 | Turnhallen |
|
| 2 | 1 | 3 | 4 |
59 | Sonst. Baumaß-nahmen |
| 3 |
| 1 | 4 | 3 |
Sozialindikator: Es ist zwar ein wirtschaftliches Gefälle von Nord nach Süd in Oberhausen deutlich sichtbar, jedoch konnte eine „Ghettoisierung“ in Oberhausen vermieden werden. Unter Berücksichtigung dieses Punktes als Kriterium zur Auswahl der Maßnahmen würden Schulen im Oberhausener Norden unberücksichtigt bleiben. Der tatsächlich im Bildungsplan auch durch die politischen Gremien anerkannte zwingend erforderliche Aus- oder Neubaubedarf der Schulen im Oberhausener Norden wäre nicht berücksichtigungsfähig. Die Verwaltung bewertet aus diesem Grund und unter dem Gesichtspunkt der überwiegenden Ausgeglichenheit der Sozialräume diese Entscheidungshilfe mit einem Punkt.
Bildungsplan: Die im Bildungsplan dargestellten Bedarfe insbesondere im Ganztagsbereich sind vorrangig zu behandeln, da hierzu bereits der Auftrag an die Verwaltung durch den Rat der Stadt erteilt worden ist.
Vorhandene Ratsbeschlüsse: Der Rat der Stadt hat neben dem Bildungsplan auch andere Beschlüsse gefasst, die die Schulen betreffen. In erster Linie wird der Bildungsplan als vorrangiger Auftrag der Politik an die Verwaltung in Bezug auf die Belange der Schulen angesehen, weshalb dieser Beschluss primär aus dem Programm „Gute Schule 2020“ umgesetzt werden soll. Des Weiteren ist der Medienentwicklungsplan zur Verbesserung der Organisation aller Schulen anzusehen. Da alle Schulen von einer Umsetzung profitieren, wird die Umsetzung des bestehenden Beschlusses mit Mitteln aus „Gute Schule 2020“ von der Verwaltung empfohlen.
Sanierung Turnhallen: Der Sanierungsbedarf der Sport- und Turnhallen ist den politischen Gremien durch die Fachverwaltung bereits bekannt gegeben worden. Die Turnhallen mit erster Priorität, die unstrittig auf dem Schulgelände stehen, sollten saniert werden.
Kurzfristiger Handlungsbedarf: Eine Unterteilung hinsichtlich der Dringlichkeit ist im Bildungsplan für die Erweiterungen der Offenen Ganztagsbereich aber auch in der Auflistung der Sanierungsbedarfe an den Turn- und Sporthallen bereits erfolgt. Die kurzfristig notwendigen bzw. mit Priorität 1 gekennzeichneten Maßnahmen sind über das Finanzierungsprogramm umzusetzen.
Sicherstellung der schulischen Organisation: Maßnahmen, die den pädagogischen Konzepten entsprechen und die Qualität an den Schulen erhöhen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Unterricht an keiner Schule ohne Umsetzung gefährdet ist. Der Handlungsrahmen jedoch ist sehr eingeschränkt und die Qualität ist stark verbesserungswürdig. Hierzu zählen die Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume, die für einen modernen Unterricht notwendig sind. Aufgrund der jährlichen Überprüfungen, welche gesetzlich vorgeschrieben sind, sind die vorhandenen Räume und Ausstattungen funktionsfähig aber enorm überaltert und entsprechen nicht mehr einem angemessenen Fachraumstandard. Die im Kapitel Bedarfe an Schulen aufgeführten Erweiterungsbauten sind notwendig, hier ist eine Einstufung der Dringlichkeit in Bezug auf den Raummangel als Kriterium erfolgt. Je größer der Raummangel, desto schwieriger ist der alltägliche Schulablauf flexibel umsetzbar.
Ergebnisse aus dem Programm „Bildung integriert“ konnten leider nicht in die Bewertung einfließen, da diese noch nicht vorliegen.
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.05.2017 das erarbeitete Konzept zur Kenntnis genommen, auf dessen Grundlage die erwarteten Erkenntnisse zunächst zu erarbeiten sind.
Die Verwaltung schlägt vor, dass alle Maßnahmen der Priorität 1-4 aus dem Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden. Die Maßnahmen am Heinrich-Heine-Gymnasium, Sophie-Scholl-Gymnasium und die Alternativen zur Schule an der Stiftstraße und des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs würden nach jetzigem Kenntnisstand gegebenenfalls ebenso die Prioritäten erfüllen, bedürfen aber noch weiterer Prüfungen (vgl. Punkt 7 und Anlage 1)
4. Neubau von Schulen
4.1 Ausgangslage
Mit Drucksachen Nr.: A/16/2518-01 wurde die Verwaltung beauftragt, die im Bildungsplan beschlossenen Maßnahmen mit erster Priorität zu behandeln. In diesem Sinne ist zu beachten, dass die Leitlinie „Neubau vor Sanierung“ berücksichtigt wird. Im Rahmen der Nachhaltigkeit sind Investitionen an Schulstandorten vorzunehmen, deren Bestand mit hoher Wahrscheinlichkeit sichergestellt ist.
Sollten Schulen mit Dependancen zusammengelegt werden, ist zunächst zu prüfen, ob ein Ausbau des beizubehaltenden Gebäudes aus wirtschaftlicher, pädagogischer und energetischer Sicht sinnvoll ist. Ebenfalls müsste auf dem genutzten Schulgrundstück weiterhin genügend Raum für Bewegungsmöglichkeiten in den Pausen vorgehalten werden. Anstelle einer Erweiterung ist ein kompletter Neubau an einer neuen Fläche in eine Prüfung miteinzubeziehen.
Fast alle Schulgebäude sind nicht barrierefrei. Eine Umgestaltung der alten Schulgebäude hin zur modernen Pädagogik oder für die Schaffung der Barrierefreiheit im Rahmen der Inklusion ist teils baurechtlich nicht möglich oder teils nur mit immensen Kosten umsetzbar. Auch zur Beibehaltung der Leitkriterien „Kurze Beine – kurze Wege“ kann ein Neubau in Betracht gezogen werden.
4.2 Raumbedarfe Schulentwicklung
Der Beschluss des Rates vom 22.05.2017 auf Basis eines interfraktionellen Antrages – DS-Nr. A/16/2661-01 - beinhaltet ebenfalls die Beachtung der pädagogischen Konzepte der Schulen. Die Gestaltung dieser Konzepte obliegt jeweils den einzelnen Schulen. Bislang wurden der Verwaltung gegenüber aber keine Konzepte vorgestellt, die von den Klassenraummodellen abweichen. Entsprechende Wünsche oder Anträge auf Umgestaltung wurden mit Ausnahme des Hans-Sachs-Berufskolleg nicht gestellt. Vereinzelt werden Lehrerraummodelle umgesetzt. In diesen Schulen gehen statt der Lehrer zu den Klassen die Schülerinnen und Schüler zu den Lehrern. Dies ändert am räumlichen Ausstattungsbedarf der Schulen allerdings nichts. Baumaßnahmen aufgrund von geänderten pädagogischen Konzepten können somit mit nachrangiger Priorität behandelt werden.
Im Gegensatz dazu bestehen allerdings erhebliche weitere Raumbedarfe zur zukünftigen Sicherstellung des Unterrichts. Hier haben im Rahmen der Schulbereisungen aber auch durch entsprechende Anträge an den Schulträger die Schulen Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten angemeldet. Zum Teil stehen diese in direktem Zusammenhang mit den Beschlüssen zum Bildungsplan.
4.3 Handlungsraum Osterfeld
Die Hauptschule Eisenheim ist ein geschlossener Schulstandort, der zum einen als Ersatz der sanierungsbedürftigen Dependance Bermensfeld für das in der Nähe liegende Käthe-Kollwitz-Berufskolleg dienen könnte. Zum anderen besteht ein Handlungsbedarf bei den Osterfelder Grundschulen. Die dreizügige Robert-Koch-Schule muss jährlich bei den Anmeldeverfahren eine Klassenstärke ablehnen, da die Kapazitäten erschöpft sind. Gleichzeitig steigen die Anmeldungen zum Offenen Ganztag, so dass eine siebte Essensschicht drohte und der Gymnastikraum für den Ganztag aufgegeben werden musste. Das Schulgrundstück bietet keine ausreichende Möglichkeit, die Schule pädagogisch sinnvoll zu erweitern, so dass ein Umzug in das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Eisenheim gewünscht ist.
Mit Zusammenlegung der Osterfelder-Heide-Grundschule mit der Robert-Koch-Grundschule im Gebäude der ehemaligen Hauptschule Eisenheim könnte eine vierzügige Grundschule geschaffen werden. Damit wird die Gesamtkapazität an Zügen in Osterfeld verringert, was wünschenswert ist, da der Bedarf entsprechend des Bildungsplanes geringer ist. Eine geringere Kapazität steigert den Standort Erich-Kästner-Schule, der über eine gute Ausstattung (Turnhalle und Lehrschwimmbecken) verfügt.
Der Bedarf des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs wäre mit einem Neubau am Hauptstandort zu befriedigen, um den sanierungsbedürftigen Zweigstandort und die damit verbundene Entfernung für das Lehrpersonal als auch für die Schülerinnen und Schüler abzulösen.
In einer gemeinsamen Besprechung der Grundschulleitungen der Osterfelder-Heide-Schule, Erich-Kästner-Schule und der Robert-Koch-Schule zusammen mit der Schulleiterin des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs wurde dieser Lösungsvorschlag einvernehmlich bevorzugt.
Eine alternative Lösung für die Osterfelder Grundschulen ist die Vergrößerung der Osterfelder-Heide-Schule in eine vierzügige Grundschule. Das Käthe-Kollwitz-Berufskolleg könnte dann die Hauptschule Eisenheim als neue Dependance erhalten. Eine Dependance-Lösung wird allerdings bei den Oberhausener Schulleitungen negativ angesehen. Der Wunsch nach einzelnen Gesamtstandorten wurde schriftlich bisher zwar nur durch die Grundschulleitungen im Rahmen des Bildungsplanes geäußert. Die Schulleitungen der weiterführenden Schulen teilen vom Grundsatz her diesen Bedarf nach Zusammenlegung.
Bei der Osterfelder-Heide-Schule handelt es sich um ein Gebäude aus den Jahren 1928 bzw. 1948. Sowohl die Energie- und Verbrauchskosten als auch der Sanierungsbedarf sind hoch. Zum Teil sind im Keller bereits Räume gesperrt, da diese nicht mehr genutzt werden könnten.
Ein Ausbau zu einer vierzügigen Grundschule würde weitere 10 Klassenräume erfordern, da vorhandene Klassenräume dem Ganztagsbereich zugewiesen werden und der Verwaltungsbereich umgebaut werden müsste. Darüber hinaus müssten die vorhandene Mensa und die Toilettenanlage erweitert werden. Der Erweiterungsbedarf umfasst somit 925 qm zuzüglich der WC-Anlage.
Es ist ebenfalls in die Beurteilung miteinfließen zu lassen, dass bei Erweiterung der Osterfelder-Heide-Grundschule nur das Schulgrundstück der Robert-Koch-Schule und der Dependance Bermensfeld aufgegeben würden.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass diese Maßnahme vor dem Hintergrund des Zustands des Bestandsgebäudes, der Verkleinerung des Schulhofs und der kostenintensiven Baumaßnahme nachrangig zu bewerten ist. Zudem besitzt das Gesamtareal hinsichtlich einer Nachfolgenutzung Vermarktungspotenzial.
4.4 Handlungsraum Buschhausen
Die zwei- bis dreizügige Grundschule Buschhausen besteht aus der Dependance Friesenstraße und dem Hauptstandort an der Lindnerstraße. Die Dependance Friesenstraße wird durchgängig einzügig geführt. Die Kapazität ermöglicht eine Zweizügigkeit und ist damit größer als der Hauptstandort. Dort werden sieben Klassen unterrichtet. Die Kapazität ist damit erschöpft; folglich ist die Dependance größer. Mit Beschlussvorschlag 6 aus dem Bildungsplan wurde die Verwaltung beauftragt, eine Zusammenlegung der Grundschulstandorte zu überprüfen. Aufgrund der primären Dringlichkeit anderer Beschlusspunkte wird eine nähere Prüfung erst ab Juli 2017 möglich sein. Die fehlende Erweiterungsmöglichkeit am Schulstandort und die gegebene Schulgröße gefährden voraussichtlich den Bestand des Schulstandortes Lindnerstraße.
4.5 Handlungsraum Walsumer Mark
Die Heinrich-Böll-Gesamtschule ist eine sechszügige Gesamtschule aufgeteilt auf zwei Standorte. An der Dependance in Königshardt wird die Unterstufe unterrichtet.
Der Wunsch der Schule auf Zusammenlegung entspricht der allgemeinen Bedarfslage der Schulen, möglichst auf Nebenstandorte zu verzichten.
Der Hauptstandort an der Schmachtendorfer Straße bietet vier mögliche Bauflächen für einen Erweiterungsneubau, um die fehlenden Räume zu errichten. Der Bedarf von dreizehn Klassenräumen wird durch die Schulverwaltung bestätigt. Dem Wunsch der Schule nach einem Musikraum, zwei naturwissenschaftlichen Räumen (NW) und weiteren Ganztagsräumen wird aus Sicht der Fachverwaltung aufgrund der Synergieeffekte einer Zusammenlegung nicht gefolgt.
Durch die Zusammenlegung wird die bereits jetzt bestehende Raumknappheit im Verwaltungsbereich weiter verstärkt. Die Schaffung eines zweiten Lehrerzimmers im Neubau ist erforderlich. Große Besprechungen sind wie üblich in der großen Aula oder Mensa möglich.
Im direkten Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Heinrich-Böll-Gesamtschule ist der Bedarf der Hirschkampschule anzusehen.
Die dreizügige Hirschkampschule verfügt über zwei Standorte – den Hauptstandort Zum Ravenhorst und die Zweigstelle Walsumermark. Neben der Forderung der Grundschulen, auf Dependancen zu verzichten, hat die Hirschkampschule einen im Bildungsplan anerkannten Ausbaubedarf für den Offenen Ganztagsbereich.
Der Hauptstandort Zum Ravenhorst ist einzügig. Die Schulfläche ist ausgiebig groß, jedoch sind baurechtlich keine weiteren Bauflächen an dem Standort möglich.
Der größere Nebenstandort Walsumermark verfügt über keinen ordentlichen Verwaltungsbereich und einen erweiterungsbedürftigen Ganztagsbereich. Ein Ausbau an diesem Standort zur Zusammenlegung der Schule würde zu viel Schulhoffläche beanspruchen, so dass die Bewegungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler dann zu stark eingeschränkt wären. Bauflächen für einen kompletten Neubau der Hirschkampschule sind in keiner ausreichenden Größe im Einzugsgebiet der Schule vorhanden beziehungsweise der Verwaltung angeboten worden.
Sollte jedoch der Standort Königshardt der Heinrich-Böll-Gesamtschule freigezogen werden, könnte diese Schule für die Hirschkampschule genutzt werden. Die Dependance Königshardt befindet sich ungefähr zwischen beiden Standorten der Hirschkampschule. Räume sind ausreichend vorhanden. Die Schule verfügt über eine eigene Turnhalle und hat in direkter Nachbarschaft sogar eine Sporthalle zur Verfügung. Die Mensa ist in ausreichender Größe vorhanden. Die Toiletten sind in genügender Anzahl vorhanden und bereits in einem sanierten Zustand.
Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, wäre die Installation eines Aufzugs am Altbau möglich.
Beide Schulstandorte im Sterkrader Norden verfügen im Hinblick auf ihre Lage darüber hinaus über ein Vermarktungspotential.
5. Bedarfe an Schulen
5.1 Schulbereisungen und Einrichtung der AG Bildungsplan
In Zusammenhang mit dem zuvor bereits angeführten Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFöG wurden die Bedarfe an den Schulen abgefragt. Nachdem sich die Förderkriterien dieses Programms konkretisiert hatten, musste festgestellt werden, dass insbesondere im Bereich der Schulen nur energetische Sanierungen förderfähig sind und die von den Schulen angeführten Bedarfe jedoch einen anderen Schwerpunkt besitzen.
So wurde es notwendig, die im Rahmen des KInvFöG begonnenen Schulbereisungen unter Beteiligung der Fachverwaltung, des Strategischen Immobilienmanagement und der OGM GmbH unter den Rahmenbedingungen des Programms „Gute Schule 2020“ fortzuführen bzw. zu wiederholen.
Den Schulleitungen wurden im Zuge der Bereisungen die Förderprogramme und die aktuellen Planungen hinsichtlich der objektspezifischen Maßnahmen der OGM GmbH vorgestellt. Die Bedarfe der Schulen konnten so weiter konkretisiert werden. In Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung wurden die Ergebnisse protokollarisch festgehalten.
Daneben hat sich entsprechend den Festlegungen im Bildungsplan die „AG Bildungsplan“ unter Beteiligung der Verwaltung und der Sprecherinnen und Sprecher aller Schulformen und der Unteren und Oberen Schulaufsicht mit dem Thema „Gestaltung der Oberhausener Bildungslandschaft“ gebildet.
Ergänzend hierzu wurde eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Fachverwaltung sowie des Strategischen Immobilienmanagements unter Federführung der zuständigen Beigeordneten und des Dezernenten ins Leben gerufen, um die verwaltungsmäßige Umsetzung der ergangenen Prüfaufträge aus den politischen Gremien abzuarbeiten und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten.
Entsprechend den vorstehenden Ausführungen lassen sich – ungeachtet der noch nicht vollständig durchgeführten Bereisungen – aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Veränderung der Schullandschaften und der Überalterung der Gebäude nachfolgende Handlungsschwerpunkte an den Schulen ableiten:
5.2 Offener Ganztag und Küchensituation
In den Jahren 2003 bis 2009 wurden die Offenen Ganztagsbereiche der Grundschulen mithilfe des Förderprogrammes „Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) errichtet. Bei den damaligen Förderrichtlinien wurde von einer Teilnahme von 25% der Schülerinnen und Schülern ausgegangen. Die Anmeldequote liegt derzeit zwischen 50% und 90% je nach Schulstandort. Dadurch besteht zum Teil erheblicher Raummangel, der bereits in der Begleitvorlage zum Bildungsplan, Kapitel Offener Ganztag, thematisiert wurde. Hier wurden auch die entsprechenden Prioritäten hinsichtlich des zeitlichen Handlungsbedarfs festgelegt. Aufgeteilt waren die Schulen bereits nach kurzfristigem und mittelfristigem Handlungsbedarf.
Im Zuge des Bildungsplans wurde ein Raumkonzept festgelegt, wonach pro Zug der Schule ein explizit genannter Ganztagsraum von rund 60 qm vorgehalten werden muss. Des Weiteren ist pro Gruppe (je 25 Kinder) ein sog. „Sonstiger Raum“ einzurechnen. Als „Sonstige Räume“ wurden gewertet: Differenzierungsräume, Büchereien, Kunst- und Werkräume, Lehrküchen, Gymnastikräume, Musikräume, Aulen, Sporthallen, Mehrzweckräume, freie Klassenräume, zusätzliche Ganztagsräume etc. Verwaltungs- und Klassenräume gehören nicht zu den sonstigen Räumen.
Mit einer erhöhten Priorität sind - auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Hygienebegehungen an den Schulen - in den Ganztagsbereichen die Küchen zu behandeln. Mit dem Bildungsplan wurde auch festgelegt, dass die Schulen im Höchstfall drei Essenschichten anbieten, um alle Schülerinnen und Schüler, die an der Mittagsbetreuung teilnehmen, zu verköstigen.
Neben der Schaffung zusätzlicher Essensplätze erhöhen sich die Anforderungen an Art und Umfang der technischen Küchenausstattung bei einer gleichzeitig anzustrebenden/notwendigen Reduzierung der Lärmemission.
Die Größe der Mensen ist so zu gestalten, dass perspektivisch eine 90%-100% Anmeldequote zum Offenen Ganztag erwartet wird. Zurzeit obliegt die Art der Versorgung der Kinder den jeweiligen Schulen selbst und löst einen unterschiedlichen Raumbedarf aus. Die jetzt im Rahmen der Umbaumaßnahmen angehaltene Küchengröße von rund 60 qm berücksichtigt diesen uneinheitlichen Flächenbedarf und lässt Spielraum für etwaige Veränderungen der Zubereitungsart in den kommenden Jahren.
Bei den anstehenden baulichen Maßnahmen finden die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen und der Hygienebegehung Berücksichtigung. Hieraus ergibt sich auch die Notwendigkeit, dass – ungeachtet von sonstigen Baumaßnahmen im Ganztagsbereich – zumindest Handlungsbedarf bei den Küchen und den Einrichtungen besteht.
5.3 Toilettensituation
Die Toilettensituation an Schulen ist häufig unbefriedigend, weshalb seit dem Schuljahr 2015/2016 an den Grundschulen aufgrund der erhöhten Nutzung durch den Ganztag eine Zweitreinigung eingeführt wurde. Die Toiletten sind gerade in den Pausenzeiten stark frequentiert, was insbesondere bei regnerischem Wetter zu starken Verschmutzungen führt. Bei einem einmal täglichen Reinigungsintervall nach Schulschluss waren die WC-Anlagen spätestens nach der ersten Pause verschmutzt. Dies erweckte den Eindruck hygienischer und baulicher Mängel. Die vorgenommenen Hygienebegehungen wiesen an mehreren Schulen kleinere bauliche und unterhaltungstechnische Mängel auf, deren Beseitigung verfolgt wird.
Innerhalb der letzten 10 Jahre wurden 34 WC-Anlagen saniert, dennoch gibt es an weiteren 29 WC-Anlagen in 20 Schulen Handlungsbedarf, der nur teilweise im Rahmen der objektspezifischen Maßnahmen der OGM GmbH Berücksichtigung findet.
Dieser kann sich über eine optische Verschönerung, einem Austausch der Sanitärobjekte bis hin zu einer Kernsanierung der jeweiligen Objekte erstrecken. Dem jeweiligen schulbezogenen Maßnahmeblatt (Anlage 1) ist zu entnehmen, inwieweit bei der jeweiligen Schule Handlungsbedarf an den Toiletten besteht.
5.4 Naturwissenschaftliche Fachräume
In den Naturwissenschaftlichen Fachräumen (NW-Räume) werden die Fächer Biologie, Physik und Chemie unterrichtet.
Von den 102 naturwissenschaftlichen Fachräumen sind 60 Fachräume länger als 20 Jahre im Betrieb. Um auf einem technisch modernen Standard zu gelangen, ist es unumgänglich die NW-Räume sukzessiv zu erneuern. Die Bedarfe sind in der Anlage den einzelnen Schulen zugeordnet. Es sollen bis zum Jahr 2020 je weiterführende Schule zwei Fachräume und die anliegenden Sammlungsräume erneuert bzw. überarbeitet werden. Mit Blick auf zukünftige Förderprogramme sind perspektivisch alle naturwissenschaftlichen Fachräume Zug um Zug zu sanieren. Ähnlich wie bei der Toilettensituation besitzt der Umfang der jeweils erforderlichen Arbeiten eine große Bandbreite.
Aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Modernisierungen wird für die Chemie pauschaliert von 140.000 EUR, für Physik von 120.000 EUR und für Biologie von 80.000 EUR zur Modernisierung ausgegangen.
5.5 Medienentwicklungsplan
Der Medienentwicklungsplan (MEP) für die Oberhausener Schulen wurde vom Rat der Stadt am 04. Juli 2016 mit ergänzenden Arbeitsaufträgen beschlossen. U.a. sollten die Kosten für einen schnellen Internetanschluss aller Schulen ermittelt werden. Unmittelbar nach Beschluss des MEP ist von der Landesregierung NRW das Förderprogramm Gute Schule 2020 angekündigt worden. Aufgrund der bis dahin bestehenden Unsicherheit über die konkret förderfähigen Maßnahmen zum Breitbandausbau sowie zur Beschaffung von IT-Endgeräten und um den politischen Gremien ein Gesamtmaßnahmenpaket zur Nutzung der Fördermittel vorzulegen, hat die Verwaltungsführung beschlossen, die für Dezember 2016 ursprünglich vorgesehene Beschlussvorlage zum Breitbandausbau entsprechend zu vertagen und mit Vorschlägen zur Nutzung der Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 zu verknüpfen.
In der Anlage 2 a werden unter Berücksichtigung aller ergänzenden Arbeitsaufträge aus der Ratssitzung im Juli 2016 und unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien zum Förderprogramm Gute Schule 2020 die jeweiligen Sachstände dargestellt.
5.6 Turnhallen
Am 09.02.2017 wurde die Vorlage „Sporthallenentwicklungsplanung – Sanierungsmaßnahmen in Turn- und Sporthallen“ mit der Drucksache-Nr.: M/16/2364-01 in den Sportausschuss eingebracht. Demnach besteht ein ermittelter Sanierungsstau in Höhe von rund 8 Mio. EUR. Ein Teil der sanierungsbedürftigen Turnhallen gehört zu den Schulen und befindet sich auf deren Schulgrundstück. Der diesbezügliche Sanierungsbedarf lässt sich mit rund 4 Mio. EUR beziffern.
Im Rahmen der Sporthallenentwicklungsplanung erfolgte bereits eine Priorisierung der notwendigen Maßnahmen in drei Stufen. Im Beschlussvorschlag haben die Maßnahmen mit der höchsten Priorität Berücksichtigung gefunden.
Darüber hinaus könnten Sporthallen Schulen zugeordnet sein, die insbesondere im Vor- und Nachmittagsbereich durch Schulen genutzt werden. Eine Förderfähigkeit dieser Sporthallen - nicht auf dem Schuldgrundstück verortet - konnte noch nicht abschließend in Zusammenarbeit mit der zuständigen NRW-Bank geklärt werden.
Entsprechend den vorgenannten Rahmenbedingungen lässt sich der akute Handlungsbedarf mit rund 793.900 EUR beziffern.
5.7 Ausbesserungen, Anstriche etc.
Ein häufig angeführter Mangel der Schulleitungen bezieht sich auf das Erscheinungsbild der Schulen. Optische Verbesserungen sind in den letzten Jahren aus Kostengründen vernachlässigt worden. Der vorhandene Anstrich verfärbte sich im Laufe der Zeit und durch Anlehnen an den Wänden oder unbeabsichtigtes Anstoßen auch mit den Taschen entstanden dreckige Stellen oder kleinere Macken. Aber auch Schmierereien verunstalten das Erscheinungsbild und hinterlassen einen verwahrlosten und ungepflegten Eindruck der Schulen.
Es ist beabsichtigt, je nach Schulgröße einen Ansatz im Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ für Malerarbeiten und Ausbesserungen einzuplanen. Abgestellt wurde dabei auf die jeweilige Zügigkeit (10.000 EUR je Zug).
6 Kosten
6.1 Kostenermittlung
Die in der Beschlussfassung aufgeführten Kosten basieren insbesondere hinsichtlich der Baumaßnahmen im Wesentlichen auf Schätzungen der OGM GmbH und unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Einzelmaßnahmen.
Mit zunehmender voranschreitender Konkretisierung der Einzelmaßnahmen wird sich – wie bei allen Baumaßnahmen üblich - ein exakteres Bild abzeichnen, so dass spätestens mit dem jeweiligen Einzelfinanzierungsbeschluss genaue Kosten angegeben werden können. Im Rahmen der Einzelfinanzierungsbeschlüsse wird der Rat auch über etwaige Veränderungen bei der Finanzierung der im Beschlussvorschlag genannten Maßnahmen unterrichtet; z. B. durch Inanspruchnahme anderer Fördermöglichkeiten.
Bei den Kostenansätzen Toiletten, naturwissenschaftliche Fachräume, Anpassung/Erneuerung der Küchen konnte die Verwaltung auf Durchschnittwerte zurückliegender Maßnahmen unter möglicher Einbeziehung der Besonderheiten im Einzelfall zurückgreifen.
Im Rahmen der Prüfaufträge aus dem Bildungsplan hat die Verwaltung in einem interkommunalen Vergleich festgestellt, dass für den Neubau einer 3-zügigen Grundschule Kosten zwischen 6 Mio. und 16 Mio. EUR in Ansatz zu bringen sind. Vor diesem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel und der Vielzahl dringlicher Bedarfe wurde das Thema „Neubau“ zurückhaltend betrachtet und auf notwendige Erweiterungen begrenzt.
Nach Umsetzung der Maßnahmen in den Handlungsräumen Osterfeld und Walsumermark wird letztlich eine Entscheidung über eine Nachfolgenutzung, Verwertung oder Entwicklung der aufzugebenden Standorte zu treffen sein. Dieser wird neben einer konkreten städtebaulichen Beurteilung eine finanzwirtschaftliche Betrachtung voranzustellen sein.
Hinsichtlich der Sanierungsbedarfe in den Schulturnhallen konnte auf die Ermittlungen im Rahmen der Sporthallenkonzeption zurückgegriffen werden. Dies gilt analog für den Ausbau des Breitbandnetzes und der IT- Ausstattungen. Hier wurden bereits im Zuge des Medienentwicklungsplanes konkrete Kostenermittlungen gefertigt.
6.2 Gesamtfinanzierung
Gemäß der Anlage zum Schuldendiensthilfegesetz NRW stehen der Stadt Oberhausen für die Haushaltsjahre 2017 bis 2020 insgesamt 30.619.360 EUR zur Verfügung. Aktuell ist für jeweils vier Jahre die Aufnahme von Investitionskrediten (Finanzierungstätigkeit) in Höhe von je 7.654.840 EUR bzw. eine investive Auszahlungsposition (Finanzstelle: 310003010000100 Gute Schule 2020; Finanzposition: 785100 AiB Hochbau) in selber Höhe Bestandteil der Haushalts-/Finanzplanung.
Sobald eine konkrete Maßnahmenliste für das Haushaltsjahr 2017 vorliegt, erfolgt im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung (ggfs. durch Einzelfinanzierungsbeschluss des Rates) eine maßnahmenbezogene Einzeldarstellung mit jeweiliger konkreter Deckung aus dem bisher pauschal veranschlagten Gesamtbudget. Falls sich konsumtive Geschäftsvorfälle ergeben, ist eine entsprechende Darstellung im Ergebnisplan notwendig. Diese möglichen Volumina müssten analog beim investiven Gesamtbudget gesperrt werden. Gleichzeitig ist durch Liquiditätskredite sowie entsprechende Bilanzbuchungen eine ergebnisneutrale Darstellung verbindlich zu gewährleisten.
Für die Folgejahre 2018ff. ist im Rahmen der Veränderungsnachweisung bzw. Finanzplanung eine direkte Aufteilung zwischen konsumtiven und investiven Maßnahmen vorzunehmen.
7. Aussicht / weitere Bedarfe
Neben den eingangs beschriebenen laufenden bzw. sich konkretisierenden Fördermaßnahmen besteht berechtigte Aussicht auf weitere Landesprogramme zur Verbesserung der Schulinfrastruktur vor Ablauf des Förderzeitraumes im Jahre 2021.
Für die Stadt Oberhausen könnte dies bedeuten, dass die im Zuge der umfänglichen verwaltungs- und schulinternen Prüfungen über die im Beschlussvorschlag genannten Maßnahmen hinausgehenden Bedarfe in absehbarer Zeit gedeckt werden können.
So mussten – mit Blick auf die Priorisierung sowie Art und Umfang der notwendigen Grundlagenermittlung – verschiedene Maßnahmen, die Gegenstand der aktuellen Überlegungen sind, zurückgestellt werden.
Im Einzelnen sind dies:
Schule an der StiftstraßeNeubau eines OGS Gebäudes
am Schulstandort2.500.000 EUR
(als Alternative zu Beschlussvorschlag
Nr. 7)
Heinrich-Heine-GymnasiumNeubau Klassenräume (außerhalb KIF)1.200.000 EUR
Sophie-Scholl-GymnasiumNeubau Klassenräume/
Umbau Verwaltung2.200.000 EUR
Käthe-Kollwitz-BerufskollegNeubau Klassenräume 5.500.000 EUR
als Alternative auch zu
Beschlussvorschlag 3:
Umzug der Dependance Bermensfeld
in die Hauptschule Eisenheim, die
den Bedürfnissen des Berufskollegs
angepasst werden muss:1.100.000 EUR
Versch. SchulenSanierung Lehrschwimmbecken 600.000 EUR
Versch. SchulenMaßnahmen Trinkwasserverordnung1.100.000 EUR
Osterfelder Heide Schule als Alternative zu Beschlussvorschlag 3:
Neubau von Klassenräumen und
Grundsanierung der Vorhandenen
Gebäude2.450.000 EUR x)
x) Die notwendige Grundsanierung der vorhanden Gebäude und die Toilettenerweiterung sind dabei nicht berücksichtigt
Wie bereits dargestellt ist auch in anderen Bereichen der Dialog mit den Schulen und der begonnene Entwicklungsprozess fortzusetzen. Beispielhaft sind hier der Handlungsraum Buschhausen oder aber Maßnahmen im Zuge von Inklusion zu nennen.
Anlagen
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4
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16,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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12,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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7,8 MB
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7
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(wie Dokument)
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317 kB
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