Beschlussvorlage - B/16/2602-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatz der teilweise defekten stationären Geschwindigkeitsmessanlage Konrad-Adenauer-Allee (Fahrtrichtung Süd) durch eine neue Geschwindigkeitsmessanlage mit Lasertechnikhier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung und Beschaffungsentscheidung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Recht
- Bearbeitung:
- Petra Broß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt:
1.Überplanmäßige Mittelbereitstellung:
a)In Anwendung des § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung verzichtet der Rat der Stadt in dieser Angelegenheit auf eine Vorberatung durch Ausschüsse.
b)Der Rat der Stadt beschließt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung bei der Finanzstelle 460001110100000 – Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, Finanzposition 783100 – Auszahlungen für bewegliches Anlagevermögen > 410 EUR in Höhe von 90.000 EUR zum Ersatz der derzeit teilweise defekten stationären Geschwindigkeitsmessanlage Konrad-Adenauer-Allee (Fahrtrichtung Süd) durch eine neue Messanlage mit Lasertechnik.
2.Beschaffungsentscheidung:
a)Die Entscheidung über die Beschaffung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage für den Standort Konrad-Adenauer-Allee (Fahrtrichtung Süd) zieht der Rat in Anwendung des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung wieder an sich.
b)Die Stadt ersetzt die teilweise defekte stationäre Geschwindigkeitsmessanlage Konrad-Adenauer-Allee (Fahrtrichtung Süd) durch eine neue Geschwindigkeitsmessanlage mit Lasertechnik.
Für die Realisierung einer Anlage mit zeitgemäßer Lasertechnik kommen zwei Firmen in Betracht. Die Auswahlentscheidung wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens getroffen. Als Ergebnis ist mit einer Auszahlung von etwa 90.000 EUR zu rechnen.
Deckungsvorschlag
Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe 2017 der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.
Sachverhalt
Begründung
I. Beschlussvorschläge zu 1. (Überplanmäßige Mittelbereitstellung):
1. Wesentlicher Sachverhalt:
Die zurzeit im Stadtgebiet verwendeten stationären Geschwindigkeitsmessanlagen messen die gefahrenen Geschwindigkeiten über in die Fahrbahn eingebaute Induktionsschleifen. Die Messtechnik ist zuverlässig und ein in der Rechtsprechung anerkanntes standardisiertes Messverfahren. An der Messstelle Konrad-Adenauer-Allee (Fahrtrichtung Süd) sind jedoch die in die Fahrbahn eingelassenen Induktionsschleifen teilweise defekt. Die prognostizierten Reparatur- und Wiederherstellungskosten belaufen sich auf 25.000 EUR bis 30.000 EUR
Der Betrieb einer Geschwindigkeitsmessanlage an dieser Stelle ist aus Gründen der Verkehrssicherheit weiter erforderlich. Obwohl die Messstelle vor allem örtlich bekannt ist, waren im Jahr 2016 nach mehr als nur geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen 5.292 Verfahren einzuleiten. In sieben Fällen wurde die zulässige Geschwindigkeit von 60 km/h um mehr als 100 % überschritten (gemessene Geschwindigkeiten zwischen 121 km/h und 130 km/h).
Risiken durch Raser drohen insbesondere bei Rückstau vor den Signalanlagen an der Brücke über die Autobahn 42 und durch Geschwindigkeitsunterschiede zu den auf die Konrad-Adenauer-Allee einfädelnden Fahrzeugen.
2. Beschlussvorschlag zu 1. a) (Verzicht auf eine Vorberatung durch Ausschüsse):
Die Entscheidungskompetenz für die überplanmäßige Mittelbereitstellung liegt beim Rat der Stadt. Gemäß Ziff. 2.1.7 der Anlage 2 zur Zuständigkeitsordnung ist der Finanz- und Personalausschuss für die Vorberatung dieser Angelegenheit zuständig. Würde die Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschuss in dessen Sitzung am 22.06.2017 herbeigeführt, könnte die Ratsentscheidung über die überplanmäßige Mittelbereitstellung erst in der Ratssitzung am 03.07.2017 getroffen werden. In diesem Fall würde sich die vollständige Wiederinbetriebnahme der Geschwindigkeitsmessanlage um mehr als einen Monat verzögern. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass der Rat der Stadt und der Finanz- und Personalausschuss jeweils ein Interesse an einer möglichst baldigen vollständigen Wiederherstellung der Verkehrssicherheit an der Messstelle hat.
3. Beschlussvorschlag zu 1. b) (überplanmäßige Mittelbereitstellung):
Der Finanz- und Personalausschuss hatte in seiner Sitzung am 05.12.2016 die Beschaffung eines zusätzlichen mobilen Geschwindigkeitsmesssystems (Drucksache Nr. B/16/2200-01) sowie die Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage an der Osterfelder Straße (Drucksache Nr. B/16/2201-01) beschlossen. Auf Grund dieser Beschaffungen sind die für das Haushaltsjahr 2017 ursprünglich geplanten investiven Mittel -Finanzposition 783100 (Finanzstelle 460001110100000), Ansatz 2017: 250.000 EUR verbraucht.
Im Zusammenhang mit der Beschaffung des zusätzlichen mobilen Geschwindigkeitsmesssystems hat der Stadtkämmerer mit Datum vom 27.04.2017 bereits im Rahmen seiner Zuständigkeiten einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 39.200 EUR zugestimmt. Mit dem nunmehr in Bezug auf die Messstelle Konrad-Adenauer-Allee beantragten Mittelbereitstellung von vorsorglich 90.000 EUR wird der Wert von 100.000 EUR überschritten, ab dem der Rat der Stadt für die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung zuständig ist.
II. Beschlussvorschläge zu 2. (Beschaffungsentscheidung):
1. Beschlussvorschlag zu 2. a):
Gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit Anlage 2 der Zuständigkeitsordnung ist für die vorliegende Beschaffungsentscheidung der Finanz- und Personalausschuss zuständig.
Da die Beschaffung jedoch im Haushaltsjahr 2017 nur dann realisiert werden kann (zur Realisierung zählt auch die Beschaffungsentscheidung als verwaltungsinterne Grundlage für die Vergabe), wenn hierfür hinreichende Mittel zur Verfügung stehen, ist zunächst die Entscheidung des Rates der Stadt über die erforderliche überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich.
Vor diesem Hintergrund wird der Rat der Stadt gebeten, die erforderliche Beschaffungsentscheidung ausnahmsweise in Anwendung des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung an sich zu ziehen, da auf diesem Wege anschließend das Vergabeverfahren unverzüglich in Gang gesetzt werden kann. Alternativ müsste für eine Beschaffungsentscheidung des Finanz- und Personalausschusses dessen Sitzung am 22.06.2017 genutzt werden; dies würde eine um einen Monat spätere vollständige Wiederinbetriebnahme der Messanlage nach sich ziehen. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass der Rat der Stadt und der Finanz- und Personalausschuss jeweils ein Interesse an einer möglichst baldigen vollständigen Wiederherstellung der Verkehrssicherheit an der Messstelle hat.
2. Beschlussvorschlag zu 2. b):
Der Rat der Stadt hatte der Verwaltung in seiner Sitzung vom 21.11.2016 unter anderen den Auftrag erteilt, die Umrüstung der bestehenden stationären Geschwindigkeitsmessanlagen auf Lasertechnik sowie den Einsatz von „Schwarzlichtblitzern“ zu prüfen. Geschwindigkeitsmessanlagen mit so genanntem Schwarzlichtblitz werden nach Auskunft einer Herstellerfirma ausschließlich für Messungen in Tunneln angeboten und kommen daher für diese Messstelle nicht in Betracht (Anlage).
Die zurzeit im Stadtgebiet verwendeten stationären Anlagen messen derzeit die gefahrenen Geschwindigkeiten über in die Fahrbahn eingebaute Induktionsschleifen. Die Messtechnik ist zuverlässig und ein in der Rechtsprechung anerkanntes standardisiertes Messverfahren (vgl. auch vorstehend I. 1.). Bei einem vollständigen Ersatz dieser Technik durch Lasertechnik könnten die vorhandenen Messinnenteile nicht weiterverwendet werden.
Der Neupreis für ein Messinnenteil der Messtechnik mit Induktionsschleifen liegt etwa bei 41.000 EUR. Ein Markt für den Handel mit gebrauchten Messinnenteilen besteht nicht, so dass eine Einschätzung zum Zeitwert der vorhandenen fünf Messinnenteile nicht vorgenommen werden kann. Ein vollständiger Ersatz der vorhandenen und funktionstüchtigen Technik an allen Messstellen im Stadtgebiet wäre daher derzeit nicht wirtschaftlich, kommt aber schrittweise als Ersatzbeschaffung an Stelle sonst erforderlicher Reparaturen an der vorhandenen Technik gut in Betracht.
An der hier relevanten Messstelle Konrad-Adenauer-Allee (Fahrtrichtung Süd) bietet der Ersatz der vorhandenen Technik durch neue Lasertechnik zudem besondere Vorteile. Statt (wie bisher) von zwei Masten kann die Überwachung der Geschwindigkeit auf drei Fahrspuren mittels der neuen Technik von einem Mast vorgenommen werden. Durch den Verzicht auf einen Mast im Bereich des Mittelstreifens vereinfacht sich die Wartung. Auf eine im Wege der Amtshilfe durch die Polizei bei der Wartung, Reparatur und Eichung der Anlage regelmäßig vorzunehmende teilweise Sperrung der Konrad-Adenauer-Allee kann künftig verzichtet werden.
Die an dieser Stelle derzeit eingesetzten Messinnenteile können an den anderen im Stadtgebiet betriebenen stationären Messstellen eingesetzt werden, so dass damit alle Masten mit Messgeräten ausgestattet wären.
Für die Realisierung einer Anlage mit zeitgemäßer Lasertechnik kommen zwei Firmen in Betracht. Die Auswahlentscheidung wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens getroffen. Als Ergebnis ist mit einer Ausgabe von etwa 90.000 EUR zu rechnen.
Für die Realisierung wird die überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich.
Deckungsvorschlag
Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe 2017 der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.
Kurzfassung
Die teilweise defekte stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an der Messstelle Konrad-Adenauer-Allee (Fahrtrichtung Süd) soll durch eine neue Anlage mit Lasertechnik ersetzt werden. Da auf Grund der Beschaffung der stationären Messanlage für die Osterfelder Straße sowie der neuen mobilen Messeinheit die entsprechenden investiven Mittel verbraucht sind, wird der Rat der Stadt um Verzicht auf die Vorberatung durch Ausschüsse sowie um Zustimmung zu der erforderlichen überplanmäßigen Mittelbereitstellung gebeten. Zudem wird der Rat der Stadt aus terminlichen Gründen gebeten, an Stelle des Finanz- und Personalausschusses die erforderliche Beschaffungsentscheidung selbst herbeizuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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239,9 kB
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