22.05.2017 - 12 Ersatz der teilweise defekten stationären Gesch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung des fraktionslosen Stadtverordneten Herrn Nowak folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.Überplanmäßige Mittelbereitstellung:

 

a)In Anwendung des § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung verzichtet der Rat der Stadt in dieser Angelegenheit auf eine Vorberatung durch Ausschüsse.

 

b)Der Rat der Stadt beschließt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung bei der Finanzstelle 460001110100000 - Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, Finanzposition 783100 - Auszahlungen für bewegliches Anlagevermögen > 410 EUR in Höhe von 90.000 EUR zum Ersatz der derzeit teilweise defekten stationären Geschwindigkeitsmessanlage Konrad-Adenauer-Allee (Fahrtrichtung Süd) durch eine neue Messanlage mit Lasertechnik.

 

2.Beschaffungsentscheidung:

 

a)Die Entscheidung über die Beschaffung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage für den Standort Konrad-Adenauer-Allee (Fahrtrichtung Süd) zieht der Rat in Anwendung des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung wieder an sich.

 

b)Die Stadt ersetzt die teilweise defekte stationäre Geschwindigkeitsmessanlage Konrad-Adenauer-Allee (Fahrtrichtung Süd) durch eine neue Geschwindigkeitsmessanlage mit Lasertechnik.

 

Für die Realisierung einer Anlage mit zeitgemäßer Lasertechnik kommen zwei Firmen in Betracht. Die Auswahlentscheidung wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens getroffen. Als Ergebnis ist mit einer Auszahlung von etwa 90.000 EUR zu rechnen.

 

Deckungsvorschlag

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe 2017 der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet."

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Anlagen zur Vorlage