Berichtsvorlage - M/16/2594-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Die Verwaltung wurde aufgefordert, zum Thema Sanierung, Bau und Ausstattung an Schulen die Große Anfrage zu beantworten.

 

 

A)Förderprogramme

 

Die Stadt Oberhausen erhält aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) 24.336.492,83 EUR an Fördergeldern. Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung vom 04.07.2016 (Drucksache-Nr. B/16/1783-01) die Finanzierung des Eigenanteils von 10 % und die Quotierung beschlossen. Demnach werden für die Bildung 50 % der Mittel (rund 13,5 Mio. EUR) zur Verfügung gestellt. Davon sollen 8,5 Mio. EUR auf die Schulen entfallen. Förderfähig ist jedoch nur die energetische Sanierung der Schulgebäude.

 

Im Rahmen des Programmes „Gute Schule 2020“ sind sämtliche Baumaßnahmen zugunsten der Schulen möglich. Es handelt sich hier um ein Finanzierungsprogramm über die NRW-Bank und nicht um ein Förderprogramm herkömmlicher Art. Sowohl die Tilgung als auch die Kredite werden durch das Land Nordrhein-Westfalen gezahlt. Jährlich kann die Stadt Oberhausen Förderkredite in Höhe von bis zu 7,6 Mio. EUR von 2017 bis 2020 abrufen. Die Mittel sind jeweils nur einmal auf das Folgejahr übertragbar. Insgesamt stehen für Oberhausen 30,4 Mio. EUR zur Verfügung.

 

Darüber hinaus hat der Bund das Förderprogramm „DigitalPakt#D“ angekündigt. Dieses ist noch nicht verabschiedet, so dass der Anteil Oberhausens nicht beziffert werden kann.

 

 

B)Schulsanierung

 

Der Gesamtbedarf für die Sanierung aller Oberhausener Schulen wird zurzeit unter Berücksichtigung der Maßnahmen „Gute Schule 2020“ und KInvFöG NRW ermittelt. Hierzu werden seit einiger Zeit alle Schulen durch die OGM GmbH und Vertreter der Stadt Oberhausen aufgesucht und mit den jeweiligen Schulleitungen Maßnahmen erarbeitet.

 

Seit dem 01.01.2014 wurden die Leistungen des Instandhaltungsmanagements - aufgeteilt in objektspezifische Maßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen - auf Grundlage einer europaweiten Ausschreibung an 9 Hauptunternehmer für die Jahre 2014 bis 2021 vergeben.

Den Anlagen 1a) bis 1c) können die durchgeführten objektspezifischen Maßnahmen und Instandhaltungskosten pro Jahr - heruntergebrochen auf die einzelnen Schulen - für die Jahre 2014 bis 2016 entnommen werden.

 

Die Anlagen 2a) bis 2e) beinhalten die geplanten Maßnahmen für die Jahre 2017 bis 2021.

 

Die in den vorstehenden Anlagen 1a) bis 1c) sowie 2a) bis 2e) aufgelisteten Maßnahmen sind den Schulen bekannt und mit ihnen abgestimmt.

 

Durch Beschluss des Rates zum Immobilienmanagementvertrag und zum Leistungsverzeichnis wurden die gesamten konsumtiven Finanzmittel für die Instandhaltung der städtischen Immobilien an die OGM GmbH übertragen. Seitdem sind keine gesonderten Mittel für das frühere Schulsanierungsprogramm mehr im Haushaltsplan vorgesehen. Weitere politische Beschlüsse sind somit nicht mehr erforderlich.

 

 

C)Schulbau

 

Entsprechend der Beschlüsse zum Bildungsplan (Drucksache-Nr. B/16/1642-01) tagt seit Dezember 2016 die „Arbeitsgruppe Bildungsplan“ mit dem Ziel einer tragfähigen Schullandschaft in Oberhausen. Teilnehmer dieser Gruppe sind die Sprecher der Schulformen, die Schulaufsicht und Mitarbeiter der Verwaltung. Die Gespräche sind bis Dezember 2017 anberaumt, weshalb noch keine abschließenden Qualitätsstandards benannt werden können. Bei der Entscheidungsfindung werden die pädagogischen Konzepte der Schulen, das ehemalige Musterraumprogramm des Landes NRW und Empfehlungen der gemeinnützigen „Montag Stiftung“ Jugend und Gesellschaft in Köln berücksichtigt.

 

Die Umgestaltung und der kurzfristig notwendige Ausbau an diversen Schulen sind stark geprägt durch die enorm ansteigenden Bedarfe in der Übermittagsbetreuung an sämtlichen Schulen. Hinzu kommen die veränderten Bedingungen an Schulen für die Umsetzung der Inklusion. Diese fordern neben räumlichen Erweiterungen zugleich pädagogische Anpassungen an die schulischen Konzepte.

 

Im Rahmen der Förderprogramme KInvFöG NRW und „Gute Schule 2020“ finden, wie bereits erwähnt, die Schulbereisungen weiterhin statt, um die Bedarfe zu erfassen. Diese sind noch nicht abgeschlossen.

 

Durch die Schulbereisungen und durch die Teilnahme der Sprecher der jeweiligen Schulformen an der AG Bildungsplan ist eine Transparenz für die Schulen sichergestellt.

 

Für seine Sitzung im Juli 2017 wird die Verwaltung dem Rat der Stadt Vorschläge zur Nutzung der Fördermittel und entsprechende Beschlussvorschläge unterbreiten.

 

 

D)Medienentwicklungsplan

 

Der finanzielle Bedarf für die Breitbandanbindung und die Gebäudevernetzung aller Schulen kann aufgrund des vorliegenden Konzeptes zum Breitbandausbau dargestellt werden. Bei dem Mittelbedarf für die zeitgemäße Medienausstattung kann die Stadtverwaltung zum aktuellen Zeitpunkt lediglich die Rückmeldung der Schulen für die Ausstattung mit Präsentationstechnik konkret berücksichtigen (rund 1,3 Mio. EUR). Der weitergehende finanzielle Bedarf für mehr Präsentationstechnik, Tablets, Notebooks inkl. Notebookwagen und Ladestationen etc. kann erst dann abschließend ermittelt werden, wenn die Schulen die pädagogischen Medienkonzepte erstellt haben.

 

Die pädagogischen Medienkonzepte befinden sich in der Erhebungsphase und werden nicht vor 2018 fertiggestellt sein. Aus diesem Grund basiert die nachfolgende Aufführung des finanziellen Bedarfs in Bezug auf die Medienausstattung lediglich darauf, dass aktuell rund 2.000 PC´s deutlich veraltet sind und ein Austausch bzw. Ersatzbeschaffung damit sehr wahrscheinlich wird. Auch eine erweiterte Ausstattung mit festinstallierten Beamern bzw. interaktiver Präsentationstechnik und Tablets ist zu kalkulieren:

 

Nachfolgend eine Kostenschätzung:

 

Breitbandausbau für alle Schulen (Glasfasernetz) = rund  2,3 Mio. EUR

Gebäudevernetzung sämtlicher Schulgebäude = rund   7,6 Mio. EUR

Medienausstattung (lediglich geschätzt) = rund   4,0 – 5,0 Mio. EUR

 

Gesamtbedarf = rund 15,0 Mio. EUR

 

Im aktuellen Haushalt stehen sowohl die Mittel für die unterjährigen Neu- und Ersatzbeschaffungen von IT-Hard- und Software als auch für Vernetzungsarbeiten an den Schulen zur Verfügung.

 

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre und in Bezug auf notwendige Neu- und Ersatzbeschaffungen wurde für das Jahr 2017 von einem entsprechenden Bedarf in Höhe von 200.000,00 EUR Nutzungsentgelte ausgegangen.

 

Für die baulichen Maßnahmen zur Vernetzung und zum Ausbau des IT-Netzwerks an den Schulen stehen 250.000,00 EUR im Haushalt zur Verfügung.

 

Weitergehende finanzielle städtische Mittel wurden in 2017 nicht eingeplant, weil die oben aufgeführten Mittelbedarfe über das Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ bzw. das Programm Digitalpakt Deutschland (DigitalPakt#D) oder alternative Förderprogramme abgedeckt werden.

 

Aufgrund der Tatsache, dass die pädagogischen Medienkonzepte noch nicht erstellt wurden, kann in Bezug auf die Bedarfe der einzelnen Schulen noch keine exakte Aussage getroffen werden. Da aber die Schulen bereits seit Jahren mit Beamern und interaktiver Präsentationstechnik (Smartboards) arbeiten, wurde seitens der Stabsstelle eine Abfrage an allen Schulen vollzogen, welche vordringlichen Bedarfe diesbezüglich bestehen. Das Ergebnis wird als Anlage 3 beigefügt.

 

Die Abwicklung könnte wie folgt erfolgen:

 

1a) Ausbau des Glasfasernetzes in 2017 und 2018.

1b) Beschaffung der Beamer und interaktiven Präsentationstechnik gemäß beigefügter Abfrage in 2017 und 2018.

2a) Durchführung der Gebäudevernetzung, beginnend mit den weiterführenden Schulen in den Jahren 2018 und 2019.

2b) Weitere Verbesserung der Medienausstattung unter Berücksichtigung der pädagogischen Medienkonzepte in den Jahren 2018 – 2020.

 

Nach Beschluss des Medienentwicklungsplans (MEP) im Juli 2016 durch den Rat der Stadt wurden dauerhafte, schulformbezogene Arbeitskreise zum MEP eingerichtet. Hierüber erfolgen die notwendigen Abstimmungen und Erörterungen mit allen Schulen. Die bisherigen Erfahrungen sind durchweg positiv und die erzielten Ergebnisse (z.B. IT-Warenkorb für Schulen, IT-Budgets je Schule) basieren auf intensiven und konstruktiven gemeinsamen Erörterungen.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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