Beschlussvorlage - B/16/2299-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme von Trägeranteilen zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen freier Träger
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Hendrik Detmers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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08.03.2017
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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16.03.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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27.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Übernahme von 40 % der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2017 befristet bis zum 31.07.2018.
Grundlagen zur Gewährung des zusätzlichen Betriebskostenzuschusses sind in einem zwischen der Stadt Oberhausen und den freien Trägern abzustimmenden neuen Vertrag zu regeln. Die Verwaltung wird als Grundlage für die Vertragsverhandlungen mit den freien Trägern den beigefügten Vertragsentwurf verwenden.
Bereits bestehende Regelungen zur Übernahme von Trägeranteilen wie z. B. bei befristeten Platzausweitungen in Kindertageseinrichtungen bleiben hiervon nach wie vor unberührt.
Die mit den erhöhten Zuschüssen an die freien Träger verbundenen Mehrbelastungen für die Stadt Oberhausen in Höhe von aktuell 1.066.327 € wurden im Haushaltsplan 2017 beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“ berücksichtigt und entsprechend in der Finanzplanung veranschlagt.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Am 26.08.2015, Vorlagennummer B / 16 / 1042-02, wurde die Übernahme von 40 % der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2016 bis zum 31.07.2017, jedoch längstens bis zum Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Regelung zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen beschlossen. Mit Auslaufen des Vertragsverhältnisses zum 31.07.2017 bedarf es des Abschlusses einer neuen vertraglichen Regelung (Verlängerung).
Der KiTa Zweckverband hat schriftlich um Prüfung der Übernahme der Erhöhung des zusätzlichen Betriebskostenzuschusses von 40 % auf 50 % des gesetzlichen Trägeranteils gebeten. In Gesprächen mit dem Jugendamt hat der Trägervertreter konkretisiert, dass eine Erhöhung des freiwilligen Zuschusses in 2018 begrüßt würde.
Zum 01.08.2016 trat die Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung in Kraft. Eine wesentliche Änderung ist die Erhöhung der Kindpauschalen um 3 % gegenüber den Beiträgen für das Kindergartenjahr 2015/2016. Dennoch ist diese Erhöhung nicht auskömmlich, um unter anderem die jährlich steigenden Personalkosten zu finanzieren.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände legte im September 2016 ein Positionspapier zur grundlegenden Überarbeitung des KiBiz vor. Die darin enthaltenen Eckpunkte zur Neuausrichtung der Finanzierungsstrukturen erläutern die zukünftige Berechnungsgrundlage zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung.
Konkrete Zahlenmodelle werden jedoch in dem Positionspapier nicht vorgestellt. Das neue Gesetz soll bis zur parlamentarischen Sommerpause 2018 verabschiedet sein, ein Jahr vor Inkrafttreten am 01.08.2019.
Eine detaillierte Planbarkeitsgrundlage für die Träger und das Jugendamt besteht somit erst im Sommer 2018.
In der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfeplanung nach § 78 SGB VIII formulierten die Träger den Bedarf, den Vertrag mit Blick auf die Platzplanung für das Kindergartenjahr 2017/2018 zu verlängern. Die Verlängerung sollte unbefristet bis längstens zum Eintritt gesetzlicher Änderungen erfolgen. Eine Sonderkündigung soll in den Vertrag unter § 5 Abs. 2 aufgenommen werden.
Man verständigte sich zunächst, auch der KiTA-Zweckverband, auf Festsetzung der Übernahme des zusätzlichen 40 % Trägeranteils.
In der Verwaltungsvorstandssitzung am 13.12.2016 wurde beschlossen, im Februar 2017 ein Gespräch bezüglich der perspektivischen Entwicklung der Übernahme des zusätzlichen
40 %-Trägeranteils mit den Trägern unter Einbindung des Kämmerers zu führen. Ergebnis des Gespräches ist, den Vertrag über die Übernahme des zusätzlichen Betriebskostenzuschusses in Höhe des jeweils vom Träger gesetzlich zu erbringenden Eigenanteils für alle Träger bei 40 % zu belassen und den Vertrag befristet bis zum 31.07.2018 zu verlängern. Im Oktober 2017 wird erneut über die Fortführung des Vertrages beraten.
Bereits bestehende Regelungen zur Übernahme von Trägeranteilen wie z. B. bei befristeten Platzausweitungen in Kindertageseinrichtungen bleiben durch die neuen vertraglichen Regelungen nach wie vor unberührt. Dies sichert die Kindertageseinrichtungen der freien Träger in ihrem Bestand und trägt dazu bei, die Erfüllung des gegen die Stadt Oberhausen gerichteten Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung nicht zu gefährden.
Hiernach erhalten die kirchlichen Träger rd. 776.186 €, andere freie Träger rd. 180.021 € und Elterninitiativen 110.120 € als zusätzlichen Zuschuss zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Oberhausen.
Grundlagen zur Gewährung des zusätzlichen Betriebskostenzuschusses wie z. B. Zweckbindung, Vertragslaufzeit etc. werden durch einen zwischen der Stadt Oberhausen und freien Trägern geschlossenen Vertrag geregelt.
Die Kosten für die Übernahme des Trägeranteils belaufen sich aktuell auf 1.066.327 € /Jahr und wurden im Haushaltsplan 2017 beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“ berücksichtigt und entsprechend in der Finanzplanung veranschlagt.
Es erfolgt eine monatliche Auszahlung an die Träger, analog der Abschlagszahlungen zu den Betriebskostenpauschalen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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158,3 kB
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