Berichtsvorlage - M/16/2196-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

Wegen der Umstrukturierung des RWE Konzerns und der für das Jahr 2015 entfallenden Dividende wird in vielen Städten, die Aktien an der der RWE AG halten, diskutiert, wie mit dem Aktienanteil weiter verfahren wird. Daher wird über den Bestand von RWE Aktien im Konzern Stadt Oberhausen und dessen gesellschaftsrechtliche Bindungen berichtet.

  1.      Ausgangslage

Die Stadt Oberhausen hält unmittelbar keine RWE-Aktien.

Der ursprünglich städtische Aktienbesitz wurde in die 100% städtische Tochtergesellschaft STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (Verkehrsunternehmen) eingebracht, welche nunmehr 1.133.800 Stammaktien sowie 43.030 Vorzugsaktien hält. Der Buchwert der 1.133.800 RWE Stammaktien beträgt hierbei 12.375.434,- EUR; der Buchwert der 43.030 Vorzugsaktien ist mit 294.201,44 EUR bilanziert worden.

Neben den o.g. RWE Aktien hält die STOAG mittelbar eine Beteiligung über 257.400 Aktien über die RW Holding AG

In der Hauptversammlung der RWE AG am 20.04.2016 wurde beschlossen, die Zahlung einer Dividende auf Stammaktien für das Geschäftsjahr 2015 auszusetzen. Inwieweit in den nächsten Jahren eine Dividendenausschüttung erfolgen wird, ist nach Ausführungen des RWE-Konzerns nicht mehr, wie in der Vergangenheit, vom nachhaltigen Nettoergebnis abhängig. Künftig soll sich der Dividendenvorschlag an den operativen  Mittelzuflüssen, der Verschuldungssituation und der Ertragslage von RWE orientieren, wobei Chancen für Wachstumsinvestitionen ebenfalls in die Überlegungen einzubeziehen sind. Zukünftige Ausschüttungen sind somit unsicher.

Nach Ankündigung von RWE, den Konzern neu strukturieren zu wollen, wurden mit Gründung der Innogy SE zum 01.04.2016 die Aktivitäten in den Bereichen der Erneuerbaren Energien, der Stromnetze, Infrastruktur und dem Vertrieb in einer neuen Gesellschaft gebündelt.

Innogy SE hat angekündigt, ca. 70 bis 80 % ihres bereinigten Nettogewinns an die Eigentümer auszuschütten.

Die RWE AG würde aufgrund des derzeit großen Anteils an innogy SE in erheblichem Maße von den Dividendenzahlungen profitieren, jedoch kann nicht eingeschätzt werden, inwieweit von diesen Erträgen Dividenden an die RWE-Aktionäre ausgeschüttet werden.

Angesichts der nicht erfolgten Ausschüttung einer RWE-Dividende für das Jahr 2015 und der weiterhin auf niedrigem Niveau stagnierenden Aktienkurse überprüfen einige Kommunen ihr Engagement bei RWE. Hierbei kommen als Handlungsmöglichkeiten das Halten, der Teilverkauf bzw. der Verkauf der gehaltenen RW-Aktien in Betracht.

Bei einem möglichen Verkauf sind unterschiedlichen Regularien zu beachten, die nachfolgend aufgeführt sind.

  1.     Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA)

Die Stadt Oberhausen ist Mitglied des Verbandes der kommunalen RWE-Aktionäre. Die von der STOAG gehaltenen Aktien unterliegen den Bindungsverpflichtungen des VkA; dies ist bereits bei Aktienverkäufen im Jahr 2004 festgestellt worden.

Unternehmenszweck des VkA ist die Bildung einer einheitlichen Auffassung der Gesellschafter in energiewirtschaftlichen und damit zusammenhängenden kommunalpolitischen Fragen sowie die Unterstützung der Gesellschafter bei deren Aufgaben zur Sicherung einer wirtschaftlich sinnvollen Daseinsvorsorge und bei der Darbietung einer sicheren und preiswerten Ver- und Entsorgung in den Bereichen Strom, Öl, Gas, Wasser, Abwasser und Abfall. Hierbei sollen die Interessen der Gesellschafter entsprechend koordiniert, gebündelt und vertreten werden.

Die Verträge zum Zwecke der Bindung des Aktienbesitzes der kommunalen Aktionäre sind mit den jeweiligen Mitgliedern des (VKA), beginnend im Jahr 1927 [seinerzeit u.a. die Stadt Sterkrade als Rechtsvorgänger der Stadt Oberhausen], abgeschlossen worden. Hieraus ergibt sich folgender Verfahrensablauf bei einem avisierten Aktienverkauf.

Die Interessen werden im Verband der kommunalen RWE-Aktionäre (VkA) gebündelt. Will ein Mitglied Aktien verkaufen, muss es sie zuerst den anderen andienen. Demnach sind Verkaufsabsichten von Mitgliedern des VkA dem VkA anzuzeigen. Der VkA unterrichtet die Mitglieder über die Verkaufsabsicht. Die Mitglieder können innerhalb von 6 Wochen die Aktien erwerben. „Der Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) ist der durchschnittliche Schlussauktionspreis der RWE-Stammaktien im XETRA-Handel (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem ) während der vier Wochen vor dem Tag, an dem der veräußerungswillige Gesellschafter der Aktien gemäß dem Bindungsvertrag zum Erwerb anbietet.“ Verstreicht die Frist von 6 Wochen, ohne dass ein Mitglied die angebotenen Aktien erwirbt, werden die angebotenen Aktien vom VkA freigestellt. Werden die ursprünglich gebundenen RWE-Stammaktien innerhalb von 12 Monaten nach der Freistellungserklärung durch den Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH nicht veräußert, sind diese Aktien wieder gebunden. Die von den Gesellschaftern abgeschlossenen Verträge über die kommunale Bindung von RWE-Aktien sind für die Gesellschafter verpflichtend. Der VKA gilt insoweit als Vertragspartner für die Gesellschafter.

  1.               RW Holding AG

Neben den o.g. über den VKA gebündelten RWE Aktien hält die STOAG mittelbar eine Beteiligung  257.400 Aktien über die RW Holding.

Die RW Holding Aktiengesellschaft wurde 1992 durch Kommunen, Sparkassen und Landesbanken gegründet. Insbesondere die Landesbanken und Sparkassen stellten damit die Übernahme und Ausübung aller Bezugsrechte von kommunalen RWE-Aktionären aus der Kapitalerhöhung 1993 der RWE AG sicher. Damit hielt die RW Holding Aktiengesellschaft eine Beteiligung von über 10 % an der RWE AG und war damit größter Einzelaktionär des Unternehmens. Im Zuge des Ausbaus der Gesellschaft haben sich danach diverse Finanzunternehmen an der RW Holding Aktiengesellschaft beteiligt.

Unternehmensgegenstand der RW Holding war seinerzeit der Erwerb und die Verwaltung von Aktien der RWE AG sowie die damit verbundene Wahrung wirtschaftlicher Interessen. Die Gründung stand damals im Zusammenhang mit einem von der WestLB in Zusammenarbeit mit dem Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH entwickelten Beteiligungsmodell, welches die Stimmrechtsmehrheit der an der RWE AG beteiligten Aktionäre (Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Gesellschaften sowie Kreditinstitute) nach der von der RWE AG 1993 durchgeführten Kapitalerhöhung langfristig zu erhalten anstrebte.

Im Zusammenhang der Neuregelung zur Besteuerung von Streubesitzdividenden sind Umstrukturierungsmaßnahmen 2013 mit dem Ziel erfolgt, eine steuerliche Belastung der Dividendenausschüttung der Aktionäre der der RW Holding AG zu vermeiden und das körperschaft- und gewerbesteuerliche Schachtelprinzip zu nutzen. Dazu musste eine Struktur geschaffen werden, die gewährleistet, dass auf jeder Beteiligungsebene eine Beteiligung von 15 % sichergestellt wird, ausgehend von der Beteiligung an der RWE AG.  (Siehe hierzu Beschlussfassung des Rates der Stadt Oberhausen zur Umstrukturierung des Aktionärskreises der RW Holding Aktiengesellschaft (RWH) -Drucksache B/15/3050-01 vom 11.11.2013).

Die RW Holding AG ist mit anderen Gesellschaftern an der RW Energie-Beteiligungsgesellschaft mbH (RWEB) beteiligt, die zusammen mit Wertpapierdarlehensverträgen, eine Beteiligungsquote von über 15 % sicherstellt. In der RWEB sind die RWE-Aktien gebündelt.

Unterhalb der RW Holding AG wurden weitere Beteiligungsebenen geschaffen und RW Gesellschaften gegründet. Danach hat jeder Gesellschafter seine RWH-Aktien durch Einlage ohne Gewährung neuer GmbH-Anteile in eine GmbH eingebracht. Die GmbH’s der ersten Ebene wurden dabei durch Einlage ebenfalls ohne Gewährung neuer Anteile ihre RWH-Aktien in die nächste GmbH eingebracht.  Dieses Verfahren wurde solange durchgeführt, bis die RWH-Aktien in der RW Beteiligung I GmbH, RW Beteiligung II GmbH bzw. RW Beteiligung III GmbH liegen. Damit ist jeder ursprüngliche Aktionär der RWH über eine mindestens 15 %ige Beteiligung pro Stufe an der RWH beteiligt. Durch diese Umstrukturierung konnte jeder Gesellschafter Ausschüttungen der RWH unter Einbeziehung des körperschaft- und gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs beziehen. Der ehemalige Aktionär der RWH wurde damit Gesellschafter seiner GmbH.

In diesem Verfahren hat die RW Holding AG die Anteile an der Gesellschaft an die Stadt Remscheid, Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH zum Nennwert veräußert. Am 20. Dezember 2013 wurden die von der STOAG gehaltenen städtischen Anteile der RW Holding AG in die RW Gesellschaft öffentlich rechtliche Anteilseigner III mbH eingebracht. Die STOAG hat 257.400 Aktien der RW Holding AG  (41,59%) von insgesamt 418.275 RW Aktien der RW Holding AG  in die Gesellschaft eingebracht.

Durch diese Struktur ist eine Veräußerung der RWE Aktien nicht ohne weiteres möglich, weil hierzu die Verfügungsgewalt über die  RWE Aktien erlangt werden muss.

Die RW Holding AG und alle RW-Beteiligungsgesellschaften sind vom regelmäßigen Dividendenzufluss abhängig. Sofern die RWE AG absehbar wieder ausreichende Dividenden ausschüttet, sind der Erhalt der RW Holding AG und die Weiterführung der bestehenden Beteiligungsstruktur gesichert. Erfolgen jedoch keine ausreichenden Dividenden mehr, die ausgeschüttet werden, ist eine Auflösung des mehrstufigen Beteiligungsmodells optional zu überprüfen.

Am 14.11.2016 hat eine außerordentliche Hauptversammlung stattgefunden, die ein Teil der Aktionäre zum Zweck der Beschlussfassung über eine evtl. Auflösung der RW Holding AG beantragt hatte. Da sich die Gesellschaft ausschließlich über einen Anteil der Dividenden finanziert, ist die Thematisierung des Fortbestandes des bestehenden Schachtelprinzips nachvollziehbar. Es kommt hinzu, dass durch die Aufhebung der Wertpapierverträge auch das Schachtelprivileg auf Ebene der RWEB GmbH entfallen ist.

Um das Ziel der Rückführung der in die RWEB (siehe Beteiligungsmodell RW Holding, Anlage II) eingebrachten RWE-Aktien an deren Gesellschafter zu erreichen, ist ein mehrstufiges Verfahren erforderlich.

Hierzu müssen zunächst die neben der RW Holding bestehenden weiteren Gesellschafter RWEB GmbH & Co. KG und KEB Holding AG entsprechend einen mehrheitlichen Liquidationsbeschluss über die Liquidation der RWEB GmbH treffen. Danach wäre die Abwicklung einzuleiten. Nach Ablauf des sog. Sperrjahres erhalten die Gesellschafter, u.a. RW Holding, die eingebrachten RWE Aktien zurück.

In einem weiteren Schritt ist durch qualifizierten Mehrheitsbeschluss auf der Ebene der RW-Beteiligungsgesellschaft (für die STOAG ist dies die RW Gesellschaft öffentlich rechtliche Anteilseigner III mbH) Kettenverschmelzungen auf der jeweiligen Beteiligungsstufe, mit Beginn auf unterster Stufe, zu bewirken. Als letzter Schritt ist hierbei die Verschmelzung der RW Beteiligungs GmbH auf die RW Holding durchzuführen, so dass auch die Gesellschafter der bisherigen untersten Ebenen, wie auch die STOAG, nun eine unmittelbare Beteiligung an der RW Holding besitzt.

Als letzter Schritt wäre dann die Liquidation der RW Holding AG zu erwirken mit dem Ziel, die eingebrachten RWE-Aktien an die Aktionäre zurückzuführen. Hierzu ist ein Beschluss mit ¾-Mehrheit der Hauptversammlung über die Auflösung der Gesellschaft erforderlich. Nach Ablauf des Sperrjahres erhielten die Aktionäre die eingebrachten RWE Aktien zurück.

Bei Auflösung des bestehenden Beteiligungsmodells entfällt der gebündelte Einfluss der Kommunen auf RWE und müsste ggf. anderweitig sichergestellt werden.

In der außerordentlichen Hauptversammlung der RW Holding am 14.11.2016 wurde der Beschluss zur Auflösung der RW Holding AG mehrheitlich abgelehnt.

Hinsichtlich der weiteren Verfahrensweise zur Beendigung des Beteiligungsmodells bleibt die Entscheidung der RWE AG über eine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2016 abzuwarten, die frühestens im Februar 2017 fällt (Hauptversammlung der RWE AG April 2017).

Der VKA empfiehlt die Ertragssituation der RWE AG zu beobachten und weist darauf hin, dass weitere Marktchancen durch einen isolierten Einzelverkauf vertan seien und die erfolgte Abschreibung auf den aktuellen Kurs endgültig als Verlust realisiert würde. Die Chance eine Verbesserung durch einen Kursanstieg würde nicht mehr bestehen.

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Anlagen

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