Beschlussvorlage - B/16/2262-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 1.891.040,00 EUR beim Deckungsring Jugend im Haushaltsjahr 2016 zu.

 

Produkt

Beschreibung

Mehraufwendungen

060503

Jugendarbeit/Jugendschutz

     87.620,00 EUR

060506

Erzieherische Hilfen

1.803.420,00 EUR

Deckungsring Jugend gesamt:

 

1.891.040,00 EUR

 

 

Deckungsvorschlag

 

Produkt

Beschreibung

Mehrerträge

060503

Jugendarbeit/Jugendschutz

  80.160,00 EUR

060506

Erzieherische Hilfen/ Erstattungen von Gemeinden

463.127,00 EUR

060506

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.347.753,00 EUR

Deckungsring Jugend gesamt:

 

1.891.040,00 EUR

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

1.In der Sitzung des Rates der Stadt am 26.09.2016 wurde die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 8.195.410,00 EUR beim Produkt 060506 „Erzieherische Hilfen“ erteilt. Der Mehrbedarf bei den Erzieherischen Hilfen wurde mit Hilfe der Bearbeitungssoftware Logodata ermittelt. Die Prognoseerstellung auf der Basis der Daten aus dem Bearbeitungsprogramm Logodata musste im November 2016 angepasst werden, da aktuelle Fall- und Kostenentwicklungen im September nicht in die Prognose einfließen konnten. Eine Überprüfung der Prognose hat einen weiteren Bedarf bei den Erzieherischen Hilfen von 1.803.420,00 EUR ergeben. Fallsteigerungen haben zu einer weiteren Mehrbelastung bei den Aufwendungen für Erzieherische Hilfen geführt.

 

Fallzahlenentwicklung Hilfe zur Erziehung 01.01.2016-31.12.2016 (Auswertung aus Logodata*)

 

*Bearbeitungssoftware Wirtschaftliche Jugendhilfe

Monat

2016

UMA

Januar

1919

76

Februar

1968

94

März

1995

98

April

2043

115

Mai

2047

120

Juni

2082

122

Juli

2100

128

August

2111

129

September

2130

139

Oktober

2108 *

141 *

November

2025 *

146 *

Dezember

1910 * Prognose 2200

147 * Prognose 160

 

*Die Monate Oktober bis Dezember 2016 sind aufgrund fehlender Rechnungsstellung noch nicht vollständig abgerechnet. Hierdurch ergibt sich für Dezember 2016 die bereits über Rechnungsstellung erfasste Fallzahl und die zu erwartende Fallzahl (Prognose).

Wie bereits in der Berichtsvorlage M/16/1869-01 angekündigt ist geplant, mit externer Unterstützung von Con_sens Anfang 2017 u. a. das bisherige Prognoseinstrument zu optimieren.

 

2.Mehraufwendungen beim Produkt 060503 „Jugendarbeit/Jugendschutz“

 

Die Aufwendungen für die Ferienspiele sind gestiegen, da die Ferienangebote in den Oster- und Herbstferien vom offenen Ganztag übernommen wurden. Die Entscheidung hierüber wurde im Herbst 2015 getroffen, da der Verein zur Betreuung von Schulkindern seine Aktivitäten in den Oster- und Herbstferien eingestellt hat. Eine Planung der Mehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2016 war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

 

3.Deckungsvorschläge

 

Die Mehrerträge bei den Elternbeiträgen zu den Ferienspielen (Sachkonto 432115 „Benutzergebühren“, Auftrag 310006050303 „Ferienangebote“ 80.160,00 EUR) verbessern das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

Die Stadt Oberhausen geht für andere Gemeinden in Vorleistung. Die aus den Erstattungen von Gemeinden erzielten Mehrerträge gegenüber dem Planansatz für das Haushaltsjahr 2016 verbessern das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Sachkonto 448200 „Erstattungen von Gemeinden, Auftrag 310006050604 „Inobhutnahme, familienersetzende- und unterstützende Hilfen 463.127,00 EUR).

 

Deckung von 1.347.753,00 EUR durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

4.Unabweisbarkeit der Aufwendungen

 

Aufgrund der Gesamtverantwortung der Stadt Oberhausen als öffentlicher Jugendhilfeträger nach §79 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, ist die Erfüllung der Aufgaben rechtzeitig und ausreichend zu gewährleisten. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach §83 Gemeindeordnung sind damit unabweisbar.

 

 

5.Folgende Steuerungsansätze wurden im Fachbereich Hilfen zur Erziehung eingeleitet:

  • Einhaltung von Fachstandards: Fachgespräche vor Einleitung einer Hilfe zur Erziehung ist anzuwenden, die Adoptionsvermittlungsstelle und der Pflegekinderdienst sind zu den Fachgesprächen hinzuzuziehen, wenn über stationäre Maßnahmen für Kinder unter 2 Jahren entschieden werden muss.
  • Prüfung Adoption bei älteren Kindern/ Jugendlichen, bei Minderjährigen, deren Eltern sich länger als zwei Jahre aus der Hilfeplanung zurückgezogen haben ist grundsätzlich zu prüfen, ob eine Adoption möglich ist.
  • Überprüfung aller ambulanten Hilfen mit einer Laufzeit von mehr als 2 Jahren.
  • Ambulante Hilfen mit mehr als 25 Fachleistungsstunden im Monat sind durch die Fallbearbeiter gesondert zu begründen.
  • Überprüfung aller Hilfen gem. § 35a SGB VIII (Integrationshilfen).
  • Einrichtung eines Fachteams zur Gewährung von Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII im Januar 2017 (Ausgliederung aus den Regionalteams).
  • Alle 3 Monate Überprüfung der Bereitschaftspflege, ob diese in eine Dauerpflegestelle übergeleitet werden kann.

Weitere Perspektiven:

Beginnend im Januar 2017 ist eine Umsetzungsbegleitung der Konsolidierungsmaßnahmen und die Etablierung eines Controllings im Bereich 3-1/ Kinder, Jugend, Bildung durch die Firma Con_sens geplant (siehe Drucksache B/16/2260-01).

 

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