02.02.2017 - 1.2 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auf...

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Beratung

Herr Vorsitzender Tscharke ergänzt, dass der Beschlussvorschlag in der Ratssitzung vom 19.12.2016 wie folgt ergänzt wurde:

„Der Rat der Stadt verzichtet in Anwendung des § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister in dieser Angelegenheit auf die Vorberatung durch Ausschüsse."

Zu dieser Vorlage wurde außerdem folgende Passage hinzugefügt:

„Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, dem Jugendhilfeausschuss alle 3 Monate die Entwicklung der Fallzahlen, die damit verbundenen Kosten sowie die noch im Haushalt zur Verfügung stehenden Gelder und die prognostizierten Fallzahlen für die kommenden 3 Monate darzulegen.“

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.