Antragsvorlage - A/16/2096-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die von der Stadt erhobenen Gebühren (z. B. für Sondernutzung, Markthändler, Schausteller, Fahrerlaubnis etc.) an einen festen Index – und so an eine dynamische Steigerungsrate – gekoppelt werden können.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Einführung einer langfristigen Indexierung der städtischen Gebühren und damit die Etablierung einer dynamischen Steigerungsrate führt zu einer planbaren Einnahmensteigerung.

 

Die Steigerungsrate ist in Abhängigkeit von den Faktoren allgemeine Preissteigerung, Energie- und Lohnkosten sowie weiteren zu prüfenden Einflussgrößen festzulegen.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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