21.11.2016 - 10.1.10 Änderungs-und Ergänzungsantrag zum Haushalt/Hau...

Beschluss:
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Beratung

Frau Stadtv. Müthing weist darauf hin, dass es sich hier lediglich um einen Prüfauftrag handelt, der möglicherweise zu einer Erleichterung des täglichen Geschäftes der Verwaltung führen könnte und wirbt daher um Zustimmung. Mit der Einführung einer Indexierung kann man sich jedes Jahr notwendige neue Berechnungsgrundlagen ersparen. Klar ist, dass es nicht bei allen Gebührenmaßstäben möglich sein wird.

Für Stadtv. Runkler ist es nicht hilfreich, die Verwaltung zu fragen, ob eine Indexierung initiiert werden kann. Die Antwort würde lauten, dass das so nicht geht, denn sie ist bei bestimmten Gebühren rechtswidrig. Er hält es für den richtigen Weg, wenn das Ergebnis aus der Beratung im FPA, die Verwaltung zu beauftragen, die Gebühren auch anhand eines Index ständig im Blick zu behalten, aufgegriffen würde.

Beig. Motschull zeigt am Beispiel der Friedhofsgebühren auf, dass bestimmte Parameter (Grabverhalten, Bestattungsverhalten etc.) immer wieder zu begutachten sind. Hier gibt es Indizes, die jedoch nicht einfach festgeschrieben werden könnten. Vielmehr unterliegen sie einer regelmäßigen Begutachtung und Bewertung, vor allem vor dem Hintergrund der Rechtmäßigkeit. Der Vorschlag der Verwaltung ist, dass man unter Beachtung bestimmter Parameter regelmäßig Anpassungen der bestehenden Gebühren vornimmt. Er weist aber darauf hin, dass es eine besondere Gemengelage, insbesondere bei Markthändlern und Schaustellern, gibt. Die könnten bei einer regelmäßigen Anpassung in eine schwierige Situation kommen, die dann ggf. politisch diskutiert werden müsste. Die Verwaltung ist in der Vergangenheit entsprechend sensibel damit umgegangen. Eine Festschreibung ist nach seiner Auffassung in einigen Bereichen nicht hilfreich.

Stadtv. Flore zeigt auf, dass beispielsweise für die Ermittlung der Gebühren, die den Schaustellern auferlegt werden, eine Kostenliste erstellt wird. Daraus ergibt sich, was die Schausteller zu zahlen haben. Nach seinem Eindruck wird es nur wenige Gebühren geben, die eine Indexierung zulassen. Ob man diese dort einführen sollte, muss wohl überlegt werden. Er schlägt vor, dass die in den Zuständigkeitsbereich des Umweltausschusses fallenden Gebühren einzeln durchdekliniert werden.

Frau Stadtv. Stehr betont, dass es nicht darum geht, die Sensibilität oder Rechtssicherheit außer Acht zu lassen. Auch die Frage nach einer jährlichen Erhöhung ist noch nicht beantwortet. Dazu gibt es den Prüfauftrag. Sie kann sich sehr gut vorstellen, den Vorschlag aufzugreifen, die Angelegenheit an den Umweltausschuss zu überweisen.

1. Beig. und StK. Tsalastras empfiehlt, auch den FPA in die Beratung einzubeziehen, denn es gibt Gebühren, die die Zuständigkeit des Umweltausschusses nicht betreffen, sondern anderen Teilen der Verwaltung zuzuordnen sind. Sofern festgestellt wird, dass andere Ausschüsse ebenfalls in ihrer Zuständigkeit tangiert sind, würde man diese beteiligen.

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Beschluss

OB Schranz stellt fest, dass der Rat den Änderungs- und Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zur weiteren Beratung an den Umwelt- sowie Finanz- und Personalausschuss überweist.