Beschlussvorlage - B/16/2264-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 473.350,00 Euro in der Produktgruppe 0601 „Förderung, Erziehung und Bildungsangebote für Kinder“ zu.

 

Sachkonto

Bezeichnung

Auftrag

Bezeichnung

Mehraufwand

531800

Aufwendungen an Zuschüsse für übrige Bereiche

310006010101

Betriebsführung

300.450,00 EUR

533128

Kinder in Tagespflege

310106010104

Kindertagespflege

172.900,00 EUR

Gesamt:

 

 

 

473.350,00 EUR

 

 

Deckungsvorschlag

 

Sachkonto

Bezeichnung

Auftrag

Bezeichnung

Mehrerträge

432100

Benutzergebühren und ähnliche Entgelte

310006010190

Kindergärten

407.660,00 EUR

414200

Kinder in Tagespflege

310106010104

Kindertagespflege

65.690,00 EUR

Gesamt:

 

 

 

473.350,00 EUR

 

Die entstandenen Mehraufwendungen von 473.350,00 EUR werden in voller Höhe durch entsprechende Mehrerträge gedeckt.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

  1. Betriebskosten

Aufgrund der Bestimmungen des zum 01.08.2016 in Kraft getretenen 3. KiBiz-Änderungsgesetzes zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung wurden die Kindpauschalen um 3 % gegenüber den Zuschüssen für das Kindergartenjahr 2015/2016 erhöht. Die Erhöhung ist befristet für den Zeitraum von drei Kindergartenjahren. Des Weiteren gewährt das Land einen zusätzlichen Zuschuss zu den Kindpauschalen aus Mitteln, die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes freigeworden sind. Die Höhe des zusätzlichen Zuschusses ergibt sich aus der Gruppenform und der Betreuungszeit. Die Stadt Oberhausen gewährt den Trägern einen Zuschuss zwischen 30 und 38,5 %. zu den Kindpauschalen je nach Trägerform. Aufgrund dieser gesetzlichen Änderungen bei den Betriebskostenzuschüssen für die Kindertageseinrichtungen ergibt sich für das Haushaltsjahr 2016 ein Mehrbedarf von 300.450,00 EUR.

 

  1. Kindertagespflege

Kindertagespflegepersonen, die von der Kindertagespflegebörse der Stadt Oberhausen vermittelt werden, erhalten für die Betreuung Oberhausener Kinder eine laufende Geldleistung entsprechend den Kriterien des § 23 Abs. 2 SGB VIII und den durch den Rat am 15.01.2010 verabschiedeten „Rahmenbedingungen zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Oberhausen“.

 

Die Vergütung ist abhängig von der Qualifizierung der Betreuungspersonen sowie von dem nachgewiesenen Betreuungsbedarf des Kindes und staffelt sich in wöchentlichen Stundenpauschalen von 15/25/35/45 Stunden, die monatlich ausgezahlt werden.

 

Die Betreuungs- und Stundenumfänge von 15/25/35/45 Stunden wurden auf der Grundlage eines Mittelwertes kalkulatorisch errechnet. So ergab sich für das Haushaltsjahr 2016 ein Planansatz von 5.602.502,00 EUR.

 

Im Laufe des Jahres 2016 stieg die Inanspruchnahme von 35 bzw. 45 Stunden Plätze aufgrund der individuellen Versorgungsbedarfe der Eltern. Des Weiteren entstanden nicht vorhersehbare Mehrkosten bei den Mieten, der Gewährung von Randzeitenpauschalen, sowie bei dem Umfang der Sozialversicherungsbeiträge der Tagespflegepersonen. Grundlage zur Gewährung dieser zusätzlichen Leistungen sind auch die durch den Rat der Stadt am 15.10.2010 verabschiedeten „Rahmenbedingungen zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Oberhausen“.

 

Diese aufgezeichneten Entwicklungen führten dazu, dass der Ansatz für die Aufwendungen der Tagespflegeentgelte um 172.900,00 EUR überschritten wird.

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Mehraufwendungen von 473.350,00 EUR können durch Mehrerträge beim Sachkonto 432100 „Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte“, Auftrag 310006010190 „Kindergärten“ und durch Mehrerträge beim Sachkonto 414200 „Kinder in Tagespflege“, Auftrag 310106010104 „Kindertagespflege“ vollständig gedeckt werden.

 

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