Antragsvorlage - A/16/2252-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt das Jobcenter Oberhausen und das Amt für Grundsicherung anzuweisen die so genannte „Aufforderung zur Mietkostensenkung“ für die SGBII und SGB XII Empfänger auszusetzen bis sich der Oberhausener Wohnungsmarkt entspannt hat. Diese Voraussetzung soll jährlich überprüft werden.

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

Auf Grund des angespannten Wohnungsmarktes in Oberhausen wird es für SGBII und SGB XII Empfänger immer schwieriger Wohnraum zu finden der bewohnbar ist und gleichzeitig den derzeitig gültigen Mietobergrenzen entspricht. Oftmals sind diese Leistungsbezieher gezwungen in marode Wohnungen zu ziehen, da die Mietobergrenzen keine besseren Wohnungen zulassen.

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