Beschlussvorlage - B/16/2222-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuerrichtung einer Grundschule am Standort Oranienstraße 57, 46147 Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Klaus Gohlke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.12.2016
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Neuerrichtung einer dreizügigen Grundschule am Standort Oranienstraße 57, 46147 Oberhausen durch Zusammenlegung der beiden derzeit an diesem Standort befindlichen Schulen, der Gemeinschaftsgrundschule Schmachtendorf (Schul-Nr. 104 486) und der städtischen katholischen Grundschule Dunkelschlagschule (Schul-Nr. 104 760), zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2017/ 2018 (01.02.2018).
- Die neue Schule soll zunächst folgenden Namen führen: „Schule an der Oranienstraße“. Gegebenenfalls wird der Rat nach erfolgter Neuerrichtung und nach Beteiligung der neuen Schule einen neuen Namen (§ 6 Abs. 6 SchulG NRW) beschließen.
- Über die Schulart wird in einem Abstimmungsverfahren gemäß § 27 Abs. 2 SchulG NRW entschieden werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte hierfür einzuleiten und das Verfahren durchzuführen.
Sachverhalt
Begründung
Im Rahmen der Beschlussfassungen zum Bildungsplan 2016 - 2020 hat der Rat der Stadt Oberhausen unter Drucksache B/16/1642-01 am 04.07.2016 den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass die Dunkelschlagschule und die Gemeinschaftsgrundschule Schmachtendorf aufgelöst und zu einer neu zugründenden Schule zusammengeführt werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Zusammenführungsprozess der beiden Schulen moderierend zu begleiten. Können sich beide Schulen dabei auf eine gemeinsame Schulart einigen, ist ein Bestimmungsverfahren, bei dem die Eltern in einem festgelegten rechtlichen Rahmen über die Schulart entscheiden sollen, nicht notwendig“.
Die ursprüngliche Annahme, ein Abstimmungsverfahren zur Bestimmung der Schulart der neuen Grundschule könne entfallen, wenn sich beide Schulen im Vorfeld darüber geeinigt haben, stellte sich als rechtlich nicht haltbar heraus. Die Bezirksregierung Düsseldorf wies darauf hin, dass in § 27 Abs. 2 SchulG NRW eindeutig geregelt ist, dass bei der Errichtung einer Grundschule die im Gebiet des Schulträgers wohnenden Eltern, deren Kinder für den Besuch der Schule in Frage kommen, in einem Abstimmungsverfahren die Schulart bestimmen. Hierbei und bei der Anmeldung für die Schule muss die Mindestgröße erreicht werden. Gemäß § 27 Abs. 4 SchulG NRW regelt das Ministerium durch Rechtsverordnung die Einzelheiten des Verfahrens.
Die neue Grundschule wird im Gebäudebestand der Gemeinschaftsgrundschule Schmachtendorf und der Dunkelschlagschule errichtet. Die benötigten räumlichen und sächlichen Kapazitäten sind somit vorhanden und der Stadt Oberhausen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Mit der Errichtung der neuen Grundschule durch Zusammenlegung der Gemeinschaftsgrundschule Schmachtendorf und der städtischen katholischen Dunkelschlagschule zum 01.02.2018 sind die beiden eingebrachten Schulen mit Ablauf des ersten Halbjahres des Schuljahres 2017/2018 (am 31.01.2018) sofort aufgelöst; ihre Schulnummern werden am 31.01.2018 gelöscht. Die neue Schule erhält eine neue Schulnummer, die vom Landesbetrieb IT.NRW zugeteilt werden wird. Hierzu wird sich die Bezirksregierung Düsseldorf an IT.NRW wenden.
Der mit der Bezirksregierung Düsseldorf und der unteren Schulaufsicht abgestimmte Zeitablauf für das erforderliche Bestimmungsverfahren ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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25,8 kB
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