Beschlussvorlage - B/16/2164-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die beigefügte  Vorhabenliste 02/2016 (s. Anlage 1) und die dazugehörenden Beschreibungen der einzelnen Vorhaben (s. Anlage 2).

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/0805-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ x ]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 18. Mai 2015 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur „BürgerInnenbeteiligung in Oberhausen“ zu erarbeiten (s. Drucksache Nr. B/16/0805-01). Zentraler Bestandteil des Ratsbeschlusses ist die Erstellung einer Vorhabenliste.

 

Eine erste Vorhabenliste wurde vom Rat der Stadt am 14.12.2015 beschlossen. Der Rat hat darüber hinaus in der gleichen Sitzung festgelegt, dass die Vorhabenliste zweimal jährlich dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Eine zweite Vorhabenliste mit 45 Vorhaben wurde vom Rat der Stadt am 04.07.2016 beschlossen.

 

Für die neue Vorhabenliste 2/2016 sind von den einzelnen Dezernaten insgesamt 42 Projekte und Planungen für das Jahr 2017 und die Folgejahre benannt worden. Der Verwaltungsvorstand hat die Vorhabenliste am 15.11.2016 beraten.

 

Die einzelnen Vorhaben werden soweit möglich in sogenannten Vorhabenblättern beschrieben. Die Vorhabenblätter umfassen

- eine Kurzbeschreibung des Projektes

- den politischen Beschluss zum Vorhaben

- den aktuellen Stand sowie die geplanten nächsten Schritte

- das betroffene Stadtgebiet

- die Form der Beteiligung

- den zuständigen Fachbereich bzw. die/den Ansprechpartner/in

 

In die Vorhabenliste wurden Projekte und Planungen der Stadt aufgenommen, bei denen ein Interesse oder die Betroffenheit von Bürger/-innen gegeben ist bzw. unterstellt werden kann.

 

Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung erarbeitet bis Ende 2016 die Leitlinien der Beteiligung in Oberhausen. Dem Rat der Stadt wird am 19.12.2016 ein vom Arbeitskreis verabschiedeter Entwurf der Leitlinien zur BürgerInnenbeteiligung in Oberhausen zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit dem Beschluss der Leitlinien sind dann auch Form und Inhalt der Vorhabenliste geregelt. Danach kann es zu ergänzenden Vorschlägen bezüglich der Aufstellung der Vorhabenliste und Vorhabenblätter kommen.

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Anlagen

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