Beschlussvorlage - B/16/2156-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt nach Vorberatung durch den Jugendhilfeausschuss (Sitzung v. 30.11.2016) und den Beirat „Soziale Stadt Osterfeld“ (Sitzung v. 02.12.2016) die Einzelförderantragsstellung für die anteilige Förderung des Neubaus des Gemeindeszentrums der evangelischen Auferstehungskirchengemeinde Osterfeld („Jugendtreff“) zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2017 als Teilmaßnahme des Stadterneuerungsprozesses „Soziale Stadt Osterfeld“ (IHK-Maßnahme Nr. 12).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der evangelischen Auferstehungskriche als Projektträger der Teilmaßnahme, die erforderlichen Einzelförderantragsunterlagen zusammenzustellen und der Bezirksregierung Düsseldorf zur Bewilligung vorzulegen.

 

Bezug:

 

Drucksache Nr. B/16/1145-01, Ratsbeschluss vom 16. November 2015 „Integriertes Handlungskonzept Osterfeld – Qualifizierung des Integrierten Handlungskonzeptes und Festlegung des neuen Programmgebietes soziale Stadt Osterfeld“

 

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Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

Eine Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt NRW“ ist für das Stadterneuerungsprojekt „Soziale Stadt Osterfeld“ mit Berücksichtigung innerhalb des Stadterneuerungsprogramms (STEP) 2016 erfolgt, so dass weitere Förderanträge für Teilmaßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes zu dessen konsequenter Abarbeitung gestellt werden können.

 

Die IHK-Teilmaßnahme Nr. 12 „Neubau Gemeindezentrum der evangelischen Auferstehungskirche“ wird durch die vorgenannte Kirche als Projektträger umgesetzt. Im Rahmen der – bezogen auf das IHK – konkretisierenden Einzelförderantragsstellung wurde die Planung der Teilmaßnahme weiter ausgearbeitet und in Abstimmung mit dem Fördergeber auf eine anteilige Förderung der Gesamtkosten nur für den von der Kirchengemeinde in dem neuen Gemeindezentrum zu betreibenden „Jugendtreff“ kanalisiert, der als Bestandteil des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Oberhausen durch diesen finanziell bezuschusst wird.

 

Entsprechend dem aktuellen Stand der Kostenberechnung nach DIN 276 wird der Neubau des Gemeindezentrums insgesamt ein geprüftes Gesamtkostenvolumen von 2.225.000,00 EUR einnehmen. Davon sollen im Rahmen der konsequenten Umsetzung des IHK „Soziale Stadt Osterfeld“, über einem nutzungs- und raumspezifischen Berechnungsschlüssel ermittelt, 923.088,47 EUR als förderfähige Kosten im Rahmen der Städtebauförderung über das STEP 2017 zur Förderung angemeldet werden. Bei einer angestrebten Förderquote von 80% ergibt sich ein grundsätzlich kommunal zu leistender Eigenanteil von mindestens 184.617,69 EUR.

 

Der kommunale Eigenanteil von mindestens 184.617,69 EUR wird im Rahmen der vorliegenden Teilmaßnahme durch den Projektträger vollumfänglich übernommen. Eine entsprechende schriftliche Erklärung der evangelischen Auferstehungskirche liegt der Stadt Oberhausen mit Schreiben vom 03.11.2016 vor.

 

Dem Haushalt der Stadt Oberhausen entstehen damit keine Kosten.

 

Die erforderliche Mitteleinplanung zur Weiterleitung der privat gegenfinanzierten Fördermittel an die evangelische Auferstehungskirche erfolgt für den städtischen Haushalt 2017 im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung. Für die folgenden Haushaltsjahre 2018ff erfolgt eine Mitteleinplanung auf Basis des in 2017 zu erwartenden Förderbescheides und des darin festgelegten finanztechnischen Bewilligungsrahmens.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Ausgangslage, Teilmaßnahmenentwicklung und Förderantragsstellung STEP 2017

 

Die ev. Auferstehungskirchengemeinde Oberhausen-Osterfeld engagiert sich mit und für Menschen in der Gemeinde und im Stadtteil Osterfeld. Sie will sich für die Zukunft räumlich-organisatorisch neu ausrichten, sodass sie bei voraussichtlich weniger Gemeindemitgliedern und geringeren finanziellen Mitteln aktiv bleiben und sich mit ihrer Gemeindearbeit weiter aktiv in die Arbeit im Stadtteil einbringen kann. Hierzu verfolgt die Kirchengemeinde den Weg, sich räumlich-organisatorisch auf zwei Standorte in Osterfeld zu konzentrieren (Vestische Straße 86-88 – Gemeinde und Gemeindezentrum und Bottroper Straße 163 – „Eine-Welt-Laden“). Am Standort Vestische Straße ist der Neubau eines Gemeindezentrums in direktem, westlichem Anschluss an das bestehende, unter Denkmalschutz stehende Kirchenschiff geplant (siehe Anlage 1). Hier soll in einem architektonisch hochwertigen Gebäudekomplex inkl. entsprechend gestalteter Außenanlagen die Gemeinde- und Jugendarbeit des bisherigen – insbesondere unter energetischen Gesichtspunkten – in die Jahre gekommenen Gemeindezentrums an der Kapellenstraße sowie des Jugendhauses an der Michelstraße konzentriert werden. In diesem Zuge soll zudem die von der ev. Auferstehungskirchengemeinde seit Jahren praktizierte offene Kinder- und Jugendarbeit i.S.v. § 11 SGB VIII neuorganisiert und innerhalb des neuen Gemeindezentrums als „Jugendtreff“ in zeit-, qualitäts- und anforderungsgemäß ausgestatteten, neuen Räumlichkeiten und Außenanlagen verstetigt werden. Diese offene Kinder- und Jugendarbeit ist seit mehreren Förderperioden Bestandteil des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Oberhausen und wird durch diesen finanziell bezuschusst. Die ev. Auferstehungskirchengemeinde ist ein anerkannter Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII und kann eine langjährige Erfahrung in diesem Arbeitsfeld vorweisen. Der Träger ist Mitglied in der AG-Jugendarbeit nach §78 SGB VIII und tauscht sich mit anderen Trägern sowie dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe regelmäßig aus.

 

Die Stadt Oberhausen hat in intensiver Zusammenarbeit mit der ev. Auferstehungskirchengemeinde vor und während der Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes „Soziale Stadt Osterfeld“ diese Sachlage aufgenommen und die daraus entstehenden Bedarfe als Teilmaßnahme in die Gesamtmaßnahme und –strategie des IHK unter dem Handlungsfeld „Stärkung von Bildung, Ausbau sozialer und kultureller Infrastruktur und Integration“ eingebunden. Die Teilmaßnahme wird durch die ev. Auferstehungskirchenggemeinde als Projektträger getragen und umgesetzt. Das neue Gemeindezentrum soll insgesamt als Gebäude des öffentlichen und kulturellen Lebens erkennbar sein. Dabei wird es eine identitätsstiftende, einladende Wirkung entfalten und sich gut in das bestehende Gebäudeensemble am Standort einfügen (siehe Anlage 2). Ebenfalls ist die Neuorganisation und –gestaltung der unmittelbaren Außenlagen des Kirchengebäudes sowie des angrenzenden Gemeindezentrums Teil der Planung. Die inhaltlich-räumliche Konzeption sieht als Komponenten insbesondere die Einbindung von Gruppenräumen, einem „Jugendtreff“, einem öffentlichen Gemeindecafé und einem Gemeindebüro vor. Zusätzlich sind ein Foyer, eine Küche, Sanitärräume sowie Lagerflächen geplant (siehe Anlage 3).

Für die Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie die auf dieser Basis nun zu vollziehende Einzelförderantragsstellung für die konkrete Teilmaßnahme, konnte die Stadt Oberhausen auf umfangreiche Vorarbeiten des Projektträgers zurückgreifen.

 

Die ev. Auferstehungskirchengemeinde lobte im Februar 2015 in Eigenregie und unter Betreuung eines Kölner Architekturbüros einen Architektenwettbewerb aus. Ende März 2015 wurde in einer Jurysitzung, in die auch der Bereich 5-1 Stadtplanung der Stadt Oberhausen involviert war, ein Siegerentwurf ausgewählt und das verfassende Architekturbüro mit der weiteren Planung beauftragt. In die weitere Planung war die Stadt Oberhausen ebenfalls eingebunden, um einerseits die städtischen Bedarfe an der über den Kinder- und Jugendförderplan eingeplanten offenen Kinder- und Jugendarbeit i.S.v. § 11 SGB VIII bestmöglich realisiert zu wissen und andererseits die Teilmaßnahme im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses „Soziale Stadt Osterfeld“ fördertechnisch und bewilligungsreif vorzubereiten.

 

Im Zuge der fördertechnischen Vorbereitung bewilligungsreifer Antragsunterlagen wurde die Planung in Abstimmung mit dem Projektträger und dem Fördergeber dahingehend konkretisiert, dass nicht wie ursprünglich im IHK vorgesehen der gesamte Neubau des Gemeindezentrums im Rahmen der Städtebauförderung angemeldet werden soll, sondern nur die anteilige Nutzung dieses Zentrums für die offenen Kinder- und Jugendarbeit i.S.v. § 11 SGB VIII („Jugendtreff“), an der über den Kinder- und Jugendförderplan ein städtisches Interesse der Stadt Oberhausen nachgewiesen werden kann. Hierzu wurde durch den Projektträger und die Verwaltung in Abstimmung mit dem Fördergeber ein Berechnungsschlüssel anhand der geplanten Flächen und Nutzungen innerhalb des Gemeindezentrums erarbeitet (siehe Anlage 3), auf dessen Basis sich die unter „finanzielle Konsequenzen“ dargestellte Kostenaufteilung berechnet.

 

Diese anteiligen Kosten für den „Jugendtreff“ innerhalb des Neubaus des Gemeindezentrums der ev. Auferstehungskirchengemeinde sollen nun im Rahmen der sukzessiven und konsequenten Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes „Soziale Stadt Osterfeld“ zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2017 durch die Stadt Oberhausen zur Förderung angemeldet werden.

 

 

Begründung des kommunalen Bedarfs der Stadt Oberhausen an dem „Jugendtreff“ innerhalb des neuen Gemeindezentrums der ev. Auferstehungskirchengemeinde Osterfeld

 

Der Bedarf, die Strukturen, die Aufgaben der einzelnen Einrichtungen und die finanzielle Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind im kommunalen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Oberhausen festgelegt. Dieser wird gemäß §15 3. AG-KJHG-KJFög jeweils für eine Kommunalwahlperiode vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe, unter Einbeziehung der acht freien Träger der Jugendhilfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, aufgestellt. Von Anfang 2015 bis Mitte 2016 wurde der Kinder- und Jugendförderplan durch eine Steuerungsgruppe aus Vertretern der freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe evaluiert und in diesem Arbeitsschritt auch der Bedarf für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Oberhausen überprüft.

 

Laut Abschlussbericht der Evaluation ist für den Sozialraum Osterfeld festgelegt, dass der Falkentreff und die ev. Einrichtung Jugend APO für den Osterfelder Norden bzw. die Quartiere Tackenberg-Ost und Klosterhardt zuständig sind. Das Einzugsgebiet des ebenfalls im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses „Soziale Stadt Osterfeld“ geplanten „Jugendzentrums Osterfeld“ umfasst die Osterfelder Innenstadt und den südlichen Teil des Sozialraums. Der „Jugendtreff“ der ev. Auferstehungskirchengemeinde – derzeit noch bestehend an der Kapellenstraße und perspektivisch lokalisiert im neuen Gemeindezentrum an der Vestischen Straße – versteht den dazwischen liegenden Raum, also die Quartiere Eisenheim/Heide und Rothebusch als Einzugsgebiet. Da es sich bei dem neuen „Jugendtreff“ an der Vestischen Straße um eine Ersatzbebauung für den abgängigen „Jugendtreff Kapellenstraße“ handelt, bleibt das Einzugsgebiet bestehen. Zusätzlich wurde im Rahmen der Evaluation des Kinder- und Jugendförderplans der Bedarf an der stationären Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit der ev. Auferstehungskirche als langjährig anerkannter Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII sowohl am alten als auch am perspektivischen Standort bestätigt und in die mittelfristige Haushaltsplanung der Stadt Oberhausen aufgenommen. Das liegt vor allem an der kommunal befürworteten, geplanten Neuorganisation der offene Kinder- und Jugendarbeit i.S.v. § 11 SGB VIII der Kirchengemeinde, die sich u.a. in der langfristigen Einstellung einer Gemeindepädagogin sowie in der angestrebten Qualitätssteigerung der Räumlichkeiten äußert.

 

Der „Jugendtreff“ als stationäre Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit innerhalb des neuen Gemeindezentrums der ev. Auferstehungskirchengemeinde ist damit aus Sicht der Verwaltung auch langfristig erforderlich. 

 

 

Aufgaben des „Jugendtreffs“ innerhalb des neuen Gemeindezentrums der ev. Auferstehungskirchengemeinde Osterfeld im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Oberhausen sowie geplante Nutzungen der Kirchengemeinde

 

Im Rahmen der Evaluation des der Kinder- und Jugendförderplans wurde festgestellt, dass der „Jugendtreff“ der ev. Auferstehungskirchengemeinde mit Angeboten sowohl für Kinder als auch für Jugendliche einige Tage in der Woche geöffnet hat.

 

Die ev. Auferstehungskirchengemeinde plant über den neu zu konzipierenden „Jugendtreff“ innerhalb des neuen Gemeindezentrums an der Vestischen Straße u.a. ein Jugendcafé mit Thekenbereich und Sitzecke sowie eine Ausstattung mit verschiedenen Möglichkeiten der kommunikativen Freizeitgestaltung für Jugendliche (z.B. Kicker-Tisch, Dartscheibe, Billardtisch, Tischtennisplatte) vorzuhalten. Zusätzlich soll ein „Jugendgarten“ in die Planung der Außenanlagen eingebunden werden, der weitere Möglichkeiten zur freizeitorientierten Betätigung von Kindern und Jugendlichen bietet. Flankiert wird die Nutzung des „Jugendtreffs“ durch eine pädagogische Betreuung, die eine Verbindung zwischen Familie, Gleichaltrigen auch verschiedener Kulturen, Schule sowie weitere Lern- und Freizeitwelten von Kindern und Jugendlichen ohne Leistungsdruck und zur freien, individuellen Entfaltung ermöglichen soll und gleichzeitig auf die Förderung von sozialem und gesellschaftlichen Engagement ausgerichtet ist.

 

Mit diesem Nutzungsspektrum erfüllt die ev. Auferstehungskirchengemeinde die kommunale Bedarfsanforderung der Stadt Oberhausen über ihren Kinder- und Jugendförderplan.

 

 

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Anlagen

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